Fernbleiben vom Arbeitsplatz bei Rückständigem Lohn

Guten Tag,

gesetzt dem Fall, der Arbeitgeber hat seid zwei oder mehr Monaten den Arbeitnehmern keinen Lohn mehr gezahlt. Eine Insolvenz droht.

Kann der Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz fernbleiben? Wie soll sicher der Arbeitnehmer verhalten?

Für eine Anwort wäre ich dankbar.
Vielen Dank

Kann der Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz fernbleiben? Wie soll
sicher der Arbeitnehmer verhalten?

Völlig unabhängig von der Frage nach der Vereinnahmung des noch ausstehenden Lohns und einem möglichen Leistungsverweigerungsrecht sollte der AN sich schleunigst nach einem anderen Arbeitgeber umsehen. Ganz gleich, ob der Lohn am Ende noch gezahlt wird oder nicht.

Es sei denn, der AN findet zukünftig Gefallen an dem speziellen Nervenkitzel, der ab sofort an jedem Monatsletzten mit der Frage verbunden sein wird, ob der AG wohl seinen Teil der Vereinbarung für diesen Monat erfüllen wird.

Und es sei denn, der AN möchte lieber nicht allein, sondern zusammen mit seinen sämtlichen Kollegen die Aufnahmefähigkeit des örtlichen Arbeitsmarkts testen, sobald die Insolvenz da ist.

Gruß
s.

Hi!

Völlig unabhängig von der Frage nach der Vereinnahmung des
noch ausstehenden Lohns und einem möglichen
Leistungsverweigerungsrecht sollte der AN sich schleunigst
nach einem anderen Arbeitgeber umsehen. Ganz gleich, ob der
Lohn am Ende noch gezahlt wird oder nicht.

Erste Frage wurde nicht beantwortet: Nein, dem Arbeitsplatz NICHT fernbleiben!

Ist bereits ein Insolvenzverfahren o.ä. eröffnet?

Was sagt der Arbeitgeber zur Tatsache, dass es kein Geld gibt?

Grüße,
Tomh

Hallo,

auch wenn kein Lohn gezahlt wird darf der Arbeitnehmer nicht vom Arbeitsplatz fernbleiben. Das Arbeitsverhältnis ist eine rechtliche und soziale Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Aus diesem Verhältnis ergeben sich Rechten und Prflichten. Der Arbeitnehmer hat die Pflicht die vertraglich vereinbarte Arbeit zu erbringen und der Arbeitgeber ist verpflichtet den vereinbarten Lohn zu zahlen.
Bleibst du aufgrund ausbleibender Lohnzahlung Zuhause hat der Arbeitgeber das Recht dich fristlos zu kündigen, da du dich Vertragswidrig verhalten hast. Du hast selbstverständlich das Recht auf Lohnfortzahlung. Dieses musst du schriftlich einfordern, aber auf jeden Fall solltest du nicht der Arbeit fernbleiben.

Hallo,

vollkommen falsch…

Der Arbeitgeber ist seiner Hauptpflicht aus dem Arbeitsvertrag nicht nachkommen, wenn er den Lohn nicht rechtzeitig überwiesen hat. Dann ist er mit der Zahlung des Lohnes des Arbeitnehmers unverzüglich in Verzug, gem. § 614 BGB , weil die Lohnzahlung fällig war.Dies ist er auch ohne eine vorherige Mahnung des Arbeitnehmers, weil für die Lohnzahlung bekannterweise eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist, die dann eine vorherige Mahnung entbehrlich macht.

Als AN sollte man dann sofort mündlich und schriftlich den AG zur Zahlung auffordern mit Setzung einer Frist.
Beispiel:
Lohnzahlungszeitpunkt 15. des Monates Frist zur Zahlung setzen bis zum 25. des Monates.

In der Regel werden dann folgende Ausreden des AG kommen

-auf den rückständigen Lohn ganz oder teilweise zu verzichten
-einer vorübergehenden Lohnreduzierung zustimmen
-die rückständige Lohnzahlung ganz oder teilweise zu stunden

Darauf sollte man sich auf keinen Fall einlassen !

Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist hat der AN nämlich folgende rechtliche Möglichkeiten:

1.Verweigerung der Arbeitsleistung, wenn der Arbeitgeber nicht bis zur gesetzten Frist bezahlt hat ( Zurückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung nach BGB)
2.Falls Sie in finanziellen Schwierigkeiten sein sollten, Arbeitslosengeld II beantragen
Das Jobcenter wird dann in Vorkasse treten und das Geld beim AG eintreiben
3.Verlangen von Verzugszinsen
4.eventuell Verlangen von Schadensanspruch wenn durch die verspätete Zahlung zum B.
Verträge wie Miete,Strom etc. gekündigt werden
5.Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer

Natürlich das alles schriftlich und bei Punkt 1,3,4 und 5 natürlich mit Unterstützung eines Anwaltes oder der Gewerkschaft.

ich weiss,jetzt werden wieder die Gutmenschen hier kommen und rumjammern,das der arme AG natürlich nicht kann und selbstverständlich gerne seine Leute bezahlen würde…nun dazu einmal ein paar Fakten…
diese angeblich sooo fürsorglichen AG schert es ein Dreck,was mit den Leuten wird…
ein paar Beispiele hier aus dem Revier:

a)mittelständischer Betrieb mit 2.500 AN
von Amts wegen geschlossen 2007…Inhaber wegen Betrugs und Untreue Verurteilt…
während ein großer Teil der AN aufgrund des Alters in Hartz IV steckt,sind diese
Herren schon wieder fleissig am Geldverdienen.Da sie ja auf Bewährung in Freiheit sind und somit noch nicht selber eine Firma führen dürfen,sind sie als „Coach“ tätig.

b)Tochterbetrieb eines Großkonzernes mit 300 AN
2009 wegen schlechter Auftragslage erst Lohnkürzen dann gar kein Lohn…
2010 dann geschlossen…dem Mutterkonzern geht es aber prächtig und der stellt in Süddeutschland das gleiche Produkt her

Oder etwas bekannter Fälle Bundesweit:
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/ba…

Hat nur dem Unternehmen genutzt…

2 Like

Hi!

vollkommen falsch…

Und jetzt erklär mir bitte, was an der Antwort „vollkommen falsch“ war?

Soll er nicht mehr zur Arbeit erscheinen? Denn DAS war genau das, vor dem in dem Posting gewarnt wurde, es NICHT zu machen.

Und die „bösen“ Unternehmer sollen gefälligst auf ihre Arbeitnehmer schauen … damit noch mehr in Insolvenz gehen oder noch mehr Produktionstätten ausgelagert werden?

Ein Unternehmen ist nicht vorranglich da, um Arbeitnehmer zu beschäftigen, sondern ganz einfach um Gewinn zu erwirtschaften.

Dass die andere Philosophie gewaltig in die Hosen gegangen ist, haben wird vor ca. 25 Jahren miterlebt.

Grüße,
Tomh

Hallo,

das solltest wohl eher Du…

Noch einmal die Ausgangsfrage:

Kann der Arbeitnehmer vom Arbeitsplatz fernbleiben? Wie soll sicher der Arbeitnehmer
verhalten?

Zu beiden Fragen habe ich den korrekten Werdegang gemäß dem BGB genannt.

Zur ersten Frage findet sich die Lösung im § 273 BGB

§ 273 Zurückbehaltungsrecht
(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung
beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem
Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die
ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).

Auf normal Deutsch …kein Lohn = keine Arbeit

Den genauen Ablauf wie das gemacht wird,habe ich bereits beschrieben.

Und die „bösen“ Unternehmer sollen gefälligst auf ihre Arbeitnehmer schauen … damit
noch mehr in Insolvenz gehen oder noch mehr Produktionstätten ausgelagert werden?

Die „bösen“ Unternehmer sollten einmal daran denken,das ihre AN für das laufen der Wirtschaft sorgen…wer kein Geld hat,kann auch nichts kaufen…oder kannst du mir einen Bäcker,Metzger oder Supermarkt nennen,der seine Waren umsonst abgibt ???
Wohl kaum…

Ein Unternehmen ist nicht vorranglich da, um Arbeitnehmer zu beschäftigen, sondern
ganz einfach um Gewinn zu erwirtschaften.

Sie oben…erkläre mir einmal,wie ein Unternehmen Gewinne erwirtschaften soll,wenn es keine Produkte verkauft…

Oder „kaufen“ die 30 Millionen € auf der Schweizer Bank des Herrn Höneß etwa ein ??

Dass die andere Philosophie gewaltig in die Hosen gegangen ist, haben wird vor ca. 25 :Jahren miterlebt. …

Wirklich ???

Nun…vergleichen wir doch einmal…

DDR 1989
Vollbeschäftigung,Auskommen mit dem Einkommen (sprich Mieten,Lebensmittel und Energie waren bezahlbar) Verkehrsleistungen weitgehend durch öffentliche Transportmittel,

BRD 1989
Arbeitslosenquote 8 %, Auskommen mit dem Einkommen in den unteren Schichten nur bei Mitarbeit der Frau,Energiepreise für Kraftstoff belasten bereits,da viel Straßenverkehr

BRD 2013
Arbeitslosenquote 7,7 %,Auskommen mit dem Einkommen nur noch in den oberen Schichten der Mittelklasse und höher,Energiepreise werden zum Hauptausgabenfaktor der privaten Haushalte

Welche Philosophie ist denn jetzt wohl wirklich besser ???..:smile:))

Hi!

Auf normal Deutsch …kein Lohn = keine Arbeit

Und dem zur Folge Verlust diverser Ansprüche.

DDR 1989
Vollbeschäftigung,Auskommen mit dem Einkommen (sprich
Mieten,Lebensmittel und Energie waren bezahlbar)
Verkehrsleistungen weitgehend durch öffentliche
Transportmittel,

Einen Punkt hast Du geflissentlich übersehen: Die DDR war 1989 wirtschaftlich ruiniert und nicht mehr „lebensfähig“, was nutzt da Vollbeschäftigung, wenn die Wirtschaftspolitik komplett verfehlt war? Durch die Öffnung des Ostblocks sind auch noch die letzten wirtschaftlich Verbündeten weggebrochen.
By the way: Wieviel Geld ist schnell noch mal in den 70ern und 80ern „einfach so“ vom Westen in den Osten geflossen? Wieviele Milliarden DM waren das noch schnell?
Und dann noch vor allem: Gibt es diese „DDR“ noch? Und wenn sie es noch gäbe, wäre das einzige zu vergleichende Land heute Nordkorea.

BRD 1989
Arbeitslosenquote 8 %, Auskommen mit dem Einkommen in den
unteren Schichten nur bei Mitarbeit der Frau,Energiepreise
für Kraftstoff belasten bereits,da viel Straßenverkehr

BRD 2013
Arbeitslosenquote 7,7 %,Auskommen mit dem Einkommen nur noch
in den oberen Schichten der Mittelklasse und
höher,Energiepreise werden zum Hauptausgabenfaktor der
privaten Haushalte

Also so wie sich das anhört, scheint diese „BRD“ an der Schwelle zum Armutsstaat zu stehen …
Und welchen Anteil hat der „Osten“, dass es Deutschland „so schlecht“ geht? Was hat dort alles neu aufgebaut, restrukturiert, etc. werden müssen und was hat das alles bisher gekostet?

Welche Philosophie ist denn jetzt wohl wirklich besser
???

Jene, die überlebt - und die Philosophie der DDR (und der anderen Ost-Staaten) ist definitiv tot.

Grüße,
Tomh

1 Like

Hallo,

>Auf normal Deutsch …kein Lohn = keine Arbeit

>Und dem zur Folge Verlust diverser Ansprüche.

Man verliert keine „Anprüche“ wenn man sich gemäß dem BGB verhält (also der Arbeit fernbleibt), den Ablauf dazu hatte ich schon weiter oben skizziert.

Und ohnehin wird sich das sowieso durch die Pleite der Firma erledigen…wenn schon 2 oder 3 Monate kein Lohn gezahlt wurde,wird die Insolvenz erfolgen.

Einen Punkt hast Du geflissentlich übersehen: Die DDR war 1989 wirtschaftlich ruiniert
und nicht mehr „lebensfähig“, was nutzt da Vollbeschäftigung, wenn die Wirtschaftspolitik
komplett verfehlt war? Durch die Öffnung des Ostblocks sind auch noch die letzten
wirtschaftlich Verbündeten weggebrochen.

Nein,das habe ich nicht…was da so alles wirklich abgelaufen ist,wird wohl NIE aufgeklärt werden können…ich erinnere nur an die plötzlich und unerwartet
verschwunden Festplatten eines gewissen Kanzlers aus Oggersheim und ebenso von der ehemaligen DDR…

By the way: Wieviel Geld ist schnell noch mal in den 70ern und 80ern „einfach so“ vom
Westen in den Osten geflossen? Wieviele Milliarden DM waren das noch schnell?

Nein,das ist nicht einfach sooo geflossen,sondern war das Ergebnis des Grundlagenvertrages
zwischen der BRD und der DDR.

Und das hatte sehr wohl Sinn…denn damit wurde das Reisen zwischen den beiden deutschen Staaten endlich weitgehend normal.Endlich war Schluß mit dem Rätselraten,ob man nun eine Einreisegenehmigung bekam oder nicht.Auch konnte man endlich mit dem Pkw einreisen,was davor nur äußerst selten genehmigt wurde.

Und dann noch vor allem: Gibt es diese „DDR“ noch? Und wenn sie es noch gäbe, wäre
das einzige zu vergleichende Land heute Nordkorea.

Das ist ja wohl mehr als daneben…

Also so wie sich das anhört, scheint diese „BRD“ an der Schwelle zum Armutsstaat zu
stehen …

da steht sie ja auch…wenn man einmal die Augen aufmacht uns sich nicht von Politikern oder TV Märchen erzählen läßt…

Welche Philosophie ist denn jetzt wohl wirklich besser
Jene, die überlebt - und die Philosophie der DDR (und der anderen Ost-Staaten) ist :definitiv tot.

Hatte sie denn eine Chance ???

Hallo

Wie soll sich der der Arbeitnehmer verhalten?

Neben dem Anbieten der Arbeitskraft könnte der AN noch weitere Punkte beachten: http://www.anwalt-martin.de/html/lohnklage-arbeitslo…

mfg M.L.

Guten Morgen, setzen Sie Ihren Arbeitgeber im Verzug (mit angemessener Frist). Reicht das nicht, halten Sie Ihre Arbeitskraft zurück (einmal unterstellt, es handelt sich bei ihnen um den Arbeitnehmer). Viel Glück.