Hallo!
… eine etwas verrückte Idee. Da ich aber gerne bastel…
Und zwar plane ich ich Autofernlicht an ein Fahrrad zu bauen.
Die Stromversorgung … Lichtmaschine mit kleinem 2 Takt Motor…
Fragt sich, was erreicht werden soll. Wenn der Weg das Ziel ist, es also um die Bastelei geht, dann mach’ mal. Aber benutze das Ding nur auf Privatgrundstücken, jedenfalls nicht auf öffentlichen Straßen. Als Begründung lese die von Markus verlinkte Quelle.
Falls aber eine brauchbare und auf öffentlichen Straßen zugelassene Fahrradbeleuchtung das Ziel ist, fehlt an der Idee mit Verbrennungsmotor und Glühlampe nur noch ein Holzgasgenerator für einen Platz im Technikmuseum.
Zeitgemäße Beleuchtung (nicht nur für’s Fahrrad) geht heute so: LED im geeigneten Spiegel und ein bisschen Treiberelektronik - fertig. Der elektrische Strom kommt aus einem Akku oder aus einem Nabendynamo. Letzterer hat den Vorzug, alltagstauglich zu sein, weil er nicht dauernd leer ist oder ausgerechnet dann zu Hause vergessen wurde, wenn er gebraucht wird.
Schon seit einigen Jahren benutze ich eine LED-Leuchte von B&M an einem Nabendynamo. Ist also längst nicht mehr das neueste und leistungsfähigste Modell, aber für jede Witterung tauglich, mit Standlicht, automatisch einschaltend und lässt hinsichtlich Ausleuchtung des Weges/der Straße keine Wünsche offen. Verkehrszeichen, Wegweiser, Begrenzungsbaken leuchten über mehr als 100 m deutlich zurück, so dass man bei Dunkelheit ohne Sichtbeeinträchtigung unterwegs ist.
Wer sowas auch nur kurz ausprobiert hat, schmeißt alte Technik mit Halogenlampe und Seitenläufer-Dynamo sofort weg und kommt auch nicht auf die Idee, eine Glühlampe mit Lima und Zweitaktmotor zu benutzen. Daher nehme ich an, du hast noch nie eine zeitgemäße Fahrradbeleuchtung gesehen. Scheint wohl vielen Leuten ähnlich zu gehen. Sonst wären nämlich Fahrräder, wie ich sie gerade erst dieser Tage in einem Kaufhaus sah, nämlich mit Seitenläufer-Dynamo und Glühlampen-Funzel, unverkäuflich.
Ein Bekannter, der Polizist ist hat mir im übrigens bestätigt,
dass sofern der Motor nicht das Fahrrad antreibt, es wohl kaum
rechtliche Probleme geben könnte.
Der Polizist erzählte Unsinn; siehe Link von Markus in einer vorangegangenen Antwort.
Gruß
Wolfgang