Fernmeldegeheimnis / e-Mails

Hallo,
wenn A an B während eines sich anbahnenden Rechtstreits eine e-Mail schreibt, darf B diese Mail an C weitergeben, welcher sich ebenfalls in einem Rechtstreit mit A befindet?

Grundsätzlich schon.

Eine Ausnahme kann sich jedenfalls nicht aus dem Fernmeldegeheimnis ergeben, denn das schützt nur die Übermittlung der Daten und deckt nicht das Risiko ab, dass der Empfänger die E-Mail weiterleitet.

Einschränkungen können sich insbesondere aus Vertragsbeziehungen (Verschwiegenheitspflichten) ergeben. Frage des Einzelfalls!

Levay

Grundsätzlich schon.

Eine Ausnahme kann sich jedenfalls nicht aus dem
Fernmeldegeheimnis ergeben, denn das schützt nur die
Übermittlung der Daten und deckt nicht das Risiko ab, dass der
Empfänger die E-Mail weiterleitet.

Letztlich ist ja bei einem Brief auch möglich, dass dieser vom Empfänger weitergegeben wird.
Bei einem geselligen Abend wurde die These aufegstellt, dass die Weitergabe einer (nicht als vertraulich gekennzeichneten) e-Mail ähnlich einzustufen sei wie das Mithören eines Telefongesprächs, also ohne Einwilligung des Absenders nicht zulässig sei.

Einschränkungen können sich insbesondere aus
Vertragsbeziehungen (Verschwiegenheitspflichten) ergeben.
Frage des Einzelfalls!

Verschwiegenheitspflichten ergeben sich doch nicht bereits durch z.B. einen Werklieferungsvertrag zwischen Privatperosn und Handwerker, sondern erst durch entsprechende Gesetze (Schweige"pflicht" der Ärzte oder der Anwälte) bzw. durch besondere vertragliche Bestimmungen?

Letztlich ist ja bei einem Brief auch möglich, dass dieser vom
Empfänger weitergegeben wird.

Richtig. Und das ist an sich nicht strafbar. Ausnahmen bestätigen die Regel, so ist etwa ein Rechtsanwalt verschwiegenheitsverpflichtet und darf die Briefe seiner Mandantschaft nicht weiterleiten.

Bei einem geselligen Abend wurde die These aufegstellt,

So ist das mit geselligen Abenden - und leider auch außerhalb solcher. Ich weiß nicht, ob es viele Bereiche gibt, in denen es so ist wie in der Juristerei: Jeder glaubt, sich auszukennen :wink:

dass
die Weitergabe einer (nicht als vertraulich gekennzeichneten)
e-Mail ähnlich einzustufen sei wie das Mithören eines
Telefongesprächs, also ohne Einwilligung des Absenders nicht
zulässig sei.

Und das ist eben rechtlich gesehen falsch. Das Abhören des Telefons ist was ganz anderes, hier wird der - für vertrauenswürdig gehaltene - Übermittlungsweg angezapft. Aber man kann sich ja schon nicht sicher sein, ob nicht der andere jemanden mithören lässt. Wohlgemerkt: Aufzeichnung des Telefonats ist auch wieder strafbar, aber nicht, weil eine gesellige Runde sich das ausdenkt, sondern weil es im StGB steht.

Verschwiegenheitspflichten ergeben sich doch nicht bereits
durch z.B. einen Werklieferungsvertrag zwischen Privatperosn
und Handwerker, sondern erst durch entsprechende Gesetze
(Schweige"pflicht" der Ärzte oder der Anwälte) bzw. durch
besondere vertragliche Bestimmungen?

Richtig. Wobei diese vertraglichen Regelungen auch durch Auslegung zu ermitteln sein können. Ich kenne keine einschlägige Rechtsprechung dazu, aber ich denke, ein normaler Arbeitsvertrag muss keine entsprechende Klausel enthalten, und trotzdem kann man als Arbeitnehmer nicht einfach munter Firmengeheimnisse ausplaudern.

Levay

So ist das mit geselligen Abenden - und leider auch außerhalb
solcher. Ich weiß nicht, ob es viele Bereiche gibt, in denen
es so ist wie in der Juristerei: Jeder glaubt, sich
auszukennen :wink:

Weil jeder ein „Rechtsempfinden“ hat, und weil es meiner Meinung nach Aufgabe des Staates ist, das Rechtsempfinden der Bevölkerung durch die drei Gewalten in die Realität umzusetzen.

Zudem die Kurzartikel in den Tageszeitungen, wo (komplexe) Urteile in einen 5zeiler gepackt werden, bei dem die plakative Überschrift mehr Raum einnimmt als der Text.

Verschwiegenheitspflichten ergeben sich doch nicht bereits
durch z.B. einen Werklieferungsvertrag zwischen Privatperosn
und Handwerker, sondern erst durch entsprechende Gesetze
(Schweige"pflicht" der Ärzte oder der Anwälte) bzw. durch
besondere vertragliche Bestimmungen?

Richtig. Wobei diese vertraglichen Regelungen auch durch
Auslegung zu ermitteln sein können. Ich kenne keine
einschlägige Rechtsprechung dazu, aber ich denke, ein normaler
Arbeitsvertrag muss keine entsprechende Klausel enthalten, und
trotzdem kann man als Arbeitnehmer nicht einfach munter
Firmengeheimnisse ausplaudern.

Hier deckt sich Deine Meinung mit meiner :wink:
Schönen Sonntag noch!

Weil jeder ein „Rechtsempfinden“ hat, und weil es meiner
Meinung nach Aufgabe des Staates ist, das Rechtsempfinden der
Bevölkerung durch die drei Gewalten in die Realität
umzusetzen.

Ah ja. Und auf welches Rechtsempfinden soll er dabei jeweils abstellen? Ich glaube, jetzt driftet die Diskussion etwas ab … „Die Bevölkerung“ ist keine Person mit einheitlicher Willensbildung.

Und übrigens: Nein, nur weil die Bevölkerung ein bestimmtes Rechtsempfinden hat, darf nicht ein Gesetz erlassen werden. Es sind ja insbesondere auch das Grundgesetz und andere höherrangiger Rechte zu beachten. Was ich nicht schon alles gehört habe, was angeblich ein gesundes Rechtsempfinden sei, etwa die Strafbarkeit von Homosexualität. Aber: Ein solcher Straftatbestand wäre nach m. A. verfassungswidrig.

Zudem die Kurzartikel in den Tageszeitungen, wo (komplexe)
Urteile in einen 5zeiler gepackt werden, bei dem die plakative
Überschrift mehr Raum einnimmt als der Text.

So ist es.

Hier deckt sich Deine Meinung mit meiner :wink:

Das ist mir eine Ehre.

Levay