Fernseh fällt auf spielkonsole

Huhu, ich möchte mal eine zweite meinung hören - wäre schön, wenn ihr antwort geben könntet.
Mein sohn (12) war zu besuch bei einem freund. Im zimmer zwei tv-geräte nebeneinanderstehend, der rechte auf einem wackeligen tisch. Beide zockten playsi, als der freund meines sohnes ihn bat, den scatstecker in die scatbuchse des tvs links zu stecken: Mein sohn bückte sich grade dahin, als der zweite fernseher auf die playsi stürzte, welche jetzt inklusive spiel, das drinnen war - kaputt ist.
Mein sohn soll den schaden zahlen. Er sagte aber, dass er den tv gar nicht berührt habe.
Leider kommen wir grade aus jamaica wieder hier nach deutschland ( haben dort gelebt)und ich kam noch nicht dazu, eine haftpflicht abzuschliessen. Ich würde den schaden ja selbst regulieren, aber der hergang ist komisch.

  1. der freund bat ja meinen sohn den stecker anzuschliessen
  2. mein sohn bleibt ganz fest dabei, dass er KEINEN fernseh berührt habe ( sondern im begriff war, den stecker anzuschliessen)
    Was mich auch ärgert, mein sohn wird in der schule richtig unter druck gesetzt, er solle zahlen und seine mutter spamt mich voll und will für ne alte playi1 150 euro. Gestern simste sie mir, wenn nicht bald die kohle rüberwächst, geht sie rechtliche schritte. das kann die von mir aus machen, nur - wie gesagt, die nerven auch meinen sohn.
    Frage: wie seht ihr den sachverhalt? Bin ich verpflichtet aufgrund des ablaufs der schadensverursachung zu regulieren?

Hallo Kleisterhexe,

vorausschicken will ich, dass ich hier auf keinen Fall eine Rechtsberatung machen kann und will.
Ich glaube, dass hier der Fall doch ziemlich eindeutig ist. Wenn Dein sohn den Fernseher gar nicht berührt hat, oder beim Strippen ziehen diesen heruntergezogen hat, dann muss er dafür natürlich auch nicht haften.
Zudem gibt es noch den sog. „stillschweigenden Haftungsausschluss“, der bei nicht Haftpflichtversicherten im Rahmen einer Gefälligkeitshandlung angewandt werden kann. Wenn also der Freund Deinen Sohn gebeten hat, den Stecker hineinzustecken wäre das so ein Fall. Dieser kommt nur bei leichter Fahrlässigkeit in Betracht und die würde ich hier auch nur sehen. Einem Rechtsstreit kannst Du also meiner Meinung nach sehr gelassen entgegensehen.

Gruß
Jörg Lucks