fernsehanschluß im mietvertrag

Hallo,

ich bin vor 4 Monaten in meine jetzige Mietwohnung eingezogen. anfangs freute ich mich, weil in jedem Zimmer Fernsehdosen sind. als ich aber einen Fernseher anschließen wollte, ging es nicht. Daraufhin rief ich die Verwaltung an, diese verweis mich an den Hausmeister. Daraufhin rief mich der Elektriker an ud teilte mir mit, dass unser Haus keine Hausnalage besäße. Die anlage wurde vor Jahren demontiert. Es gbit also weder einen Antennenanschluß, noch Kabel.

Ich rief dann wieder die Verwaltung an, weil ich mich wunderte, denn im Mietvertrag ist unter den Betriebskosten auch ein Häkchen beim Fernsehanschluß. Daher dachte ich: was angegeben ist, muß ja auch vorhanden sein.

Der Verwaltungsmann drängte meine Frage gleich zurück mit dem Satz: „WENN ein Anschluß vorhanden ist, sind die Kosten in den Betriebskosten eingeschlossen. Aber es gibt ja keinen, daher fallen auch keine Kosten für sie an. Sie müssen sich einen DVBT-Receiver kaufen, wenn sie fernsehen wollen.“

Das finde ich merkwürdig ! Dann darf es doch auch nicht angegeben sein, oder !?
Was kan ich da machen ? Kannich den Preis mindern ? Oder habe ich Anspruch auf einen Anschluß ?

Danke für eine Antwort !

beantrage erstmal bei kabeldeutschland einen anschluss und warte ab, was passiert. bis du einen anschluss hast, schreibe der verwaltung mit einwurfeinschreiben, dass du bei der besichtigung die tv/Radoidosen gesehen hast und beim vertragsabschluss für die mit der inkenntnisnahme der definierten betriebskostenvorauszahlungen klar war, dass die wohnung mit kabel versorgt werde kann. da es nun so nicht ist, hast du selbst kabel beantragt und kürzt die mtl. warmmiete um 15%, weil der gebrauch der wohnung wegen des fehlenden anschlusses erheblich gemindert ist.
Hallo,

ich bin vor 4 Monaten in meine jetzige Mietwohnung eingezogen.
anfangs freute ich mich, weil in jedem Zimmer Fernsehdosen
sind. als ich aber einen Fernseher anschließen wollte, ging es
nicht. Daraufhin rief ich die Verwaltung an, diese verweis
mich an den Hausmeister. Daraufhin rief mich der Elektriker an
ud teilte mir mit, dass unser Haus keine Hausnalage besäße.
Die anlage wurde vor Jahren demontiert. Es gbit also weder
einen Antennenanschluß, noch Kabel.

Ich rief dann wieder die Verwaltung an, weil ich mich
wunderte, denn im Mietvertrag ist unter den Betriebskosten
auch ein Häkchen beim Fernsehanschluß. Daher dachte ich: was
angegeben ist, muß ja auch vorhanden sein.

Der Verwaltungsmann drängte meine Frage gleich zurück mit dem
Satz: „WENN ein Anschluß vorhanden ist, sind die Kosten in den
Betriebskosten eingeschlossen. Aber es gibt ja keinen, daher
fallen auch keine Kosten für sie an. Sie müssen sich einen
DVBT-Receiver kaufen, wenn sie fernsehen wollen.“

Das finde ich merkwürdig ! Dann darf es doch auch nicht
angegeben sein, oder !?
Was kan ich da machen ? Kannich den Preis mindern ? Oder habe
ich Anspruch auf einen Anschluß ?

Danke für eine Antwort !

Hi

ich gebe dir zu 100% Recht. Wenn was im Vertrag drinnen steht das ist dies auch Bestandteil des Vertrags geworden. Nun kann aber der Vermieter auch hergehen und den Vertrag, geneuer gesagt die Pasage über den Antennenanschluß anfechten wegen Irrtum in der Erklärung. Dem gegenüber steht natürlich für dich das eine Wohnung auch über einen Fernsehanschluß verfügen muß, dem der momentan akzeptablen Technik entsprechen sollte. Ist den bei dir überhaupt so einfach DVBT möglich mit einer Zimmerantenne eventuell mit einem Verstärker? Wenn dies den nicht gehen sollte dann müßte auch hier dein Vermieter baulich nachbessern, denn du darfst das ja nicht. Du hast nur die Innenwände + alles was sich so dazwischen befindet ( Klo, Waschbecken Küche etc. angemietet. Du darfst ja auch nicht mal etwas an die Aussenwand dübeln, ja nicht mal rüberstehen darf da was ( Satschüssel auf dem Balkon). Also kläre das bitte noch… ansonsten sag dir ein DVBT kenner das dies schon ne geile Sache sein kann… und so Kostenlos…

Gruß Peter