Ich habe mal gelesen, der Vermieter sei für die richtige Ausrichtung der Fernsehantenne zuständig. Was aber, wenn es gar keine Antenne gibt? Wir haben in unserer Wohnung einen Anschluß (Stecker sind gelegt) und auf dem Dach befand sich wohl auch mal eine Antenne. Zumindest hat der Vermieter uns das so gesagt, als wir vor einem halben Jahr eingezogen sind. Allerdings war der Empfang gleich Null, sobald wir das Antennenkabel in den Stecker steckten und so mußten wir uns mit einer Zimmerantenne mehr schlecht als recht helfen. Nun baten wir die Hausverwaltung (die den vermieter inzwischen vertritt), die Antenne richten zu lassen. Aber die behaupten, dass es überhaupt keine Antenne gibt (und tatsächlich: Es ist keine da!) und somit sei die Hausverwaltung auch nicht für das Ausrichten der Antenne zuständig.
Aber: Gehört zu einer heutigen Wohnung nicht standardmäßig eine Antenne? Wie soll nun die Lösung aussehen: Muß ich für mich (und damit ja auch mehr oder weniger für das Haus) eine Antenne anschaffen, die dann der Vermieter regelmäßig warten muß? Muß ich diese Antenne bei einem späteren Umzug dann mitnehmen? Wie sieht denn nun die Rechtslage bzgl. Antenne aus und wie soll ich sinnvollerweise vorgehen? Ist Fernsehempfang sozusagen Privatluxus?
Danke!
vorweg: das sieht mir schlecht für Euch aus, und zwar deshalb, weil Ihr zu lange gewartet habt.
Aber von vorne:
Grundsätzlich gilt: Gemietet wie gesehen. Hat man eine Bruchbude angemietet, dann hat man auch nur Anspruch auf eine Bruchbude. Es gibt allerdings Gerichte, die eine Mindestausstattung einer Wohnung als „vertragsgemäß“ ansehen. In Eurem Fall hätte das bei Vorhandensein einer Fernsehdose zumindest eine ordentliche Antenne auf dem Dach mit ordentlichem Empfang und ordentlicher Verbindung zur Dose bedeutet. In dem Augenblick, wo Ihr gemerkt hattet, daß die Dose nicht ordentlich funktioniert, hättet Ihr auf Abhilfe dringen und die Miete mindern können.
Allerdings arbeiten Gerichte auch mit etwas, was sie „Verwirkung“ nennen. Wer 3-6 Monate einen Mangel widerspruchslos hinnimmt (in Eurem Fall sich sogar damit arrangiert), ist mit seinen Ansprüchen ausgeschlossen. Allerdings scheint mir diese Rechtsprechung sehr unausgegoren und lediglich auf den gerade zu entscheidenden Fall ausgerichtet zu sein.
Ratschlag: Einen Brief an den Vermieter mit ausführlicher Mängelrüge ("… haben wir gerade gemerkt, daß …") und zum nächstgelegenen Mieterverein zur Beratung gehen.
Ansonsten, falls möglich, stellt Euch eine Sat-Schüssel auf den Balkon. Solange die Antenne nicht da ist, habt ihr das Recht dazu. Im Grundgesetz nennt man das, das Recht auf Informationsfreiheit…
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was steht denn darüber in Eurem Mietvertrag? Wenn da was von einer Gemeinschaftsantenne steht, oder gar in den Nebenkosten ein Betrag dafür ausgewiesen ist, habt Ihr ein Recht auf einwandfreiem Fernsehempfang aus der Antennendose in Eurer Wohnung. Es ist auch möglich, daß irgendwann mal das Haus einen Kabelanschluß bekommen hat und die Dachantenne deswegen abgeklemmt wurde. Dann kann es sein, daß Ihr mit dem Kabelnetzbetreiber einen Nutzungsvertrag abschließen müsst, der Euch dann Eure Wohnung freischaltet. (war bei meiner Wohnung so). Das müßte Euch aber die Hausverwaltung eigentlich gesagt haben, oder die haben total gepennt.