Wenn auf einem Reihenhaus eine Fernsehantenne steht, die von den anderen Besitzern der anderen Reihenhäuser mitgenutzt wird, kann man diese entfernen,nach Unterrichten der anderen Nutzer, oder muss man sie dulden?
z.B. wenn sie den Dachausbau behindert.
Wo kann man darüber Informationen finden oder sich erkundigen?
Hallo,
kann so nicht beantwortet werden. Vor allem: Handelt es sich um Eigentümer und/oder Mieter? Steht ggf. etwas in den Mietverträgen? Gibt es VEreinbarungen/Absprachen mit anderen Eigentümern, etc.?
Gruss, Eva
Nehmen wir mal an, es handelt sich um einen Käufer, der das Haus kaufen will, und das Dachgeschoss ausbauen will, wobei die Antenne erheblich stört, da der Mast ins Dachgeschoss reinsteht.
Selbst wenn es Absprachen gibt, muss ein neuer Eigentümer sich an soetwas halten?
Kann es da von offizieller Seite keine Vorgaben geben?
Soll heißen, man müsste sich im Zweifelsfall nur an die Nachbarn wenden?
Oder kann die Rundfunkanstalt da auch Rechte haben?
Danke schonmal für die Antwort.
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Hallo,
in der Regel werden solche Rechte als sogenannte „Dienstbarkeiten“
im jeweiligen Grundbuchblatt eingetragen.
Das heißt,diese Dienstbarkeiten „Binden“ auch einen neuen Eigentümer gegenüber den „Berechtigten“…
Hallo,
Frank hat bereits den Hinweis mit der Dienstbarkeit gegeben. Wenn keine im Grundbuch eingetragen ist (bei berechtigtem Interesse kann man einen Grundbuchauszug erhalten und sehen, ob eine solche Dienstbarkeit eingetragen ist - oder fragen und sich darauf verlassen), darf allein der Eigentümer darüber bestimmen, was auf sein Dach kommt oder eben nicht.
Wenn man also möchte, daß die Antenne wegkommt, stellt sich die Frage, wie man am besten vorgeht, damit es nicht gleich zu Beginn der nachbarschaftlichen Beziehungen Streit gibt: Also bleibt am sinnvollsten die Kontaktaufnahme und das Gespräch.
Gruss, Eva
Danke!
Hallo,
Danke für eure Antworten!
Gruß,
Miri