Hallo,
wie ist die Rechtslage in diesem Fall:
Ein Internetnutzer schneidet mit TV-Karte eine deutsche Magazinsendung mit und
stellt den Beitrag bei einem großen Videodienstanbieter in Netz.
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Ist das Legal?
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Können die Protagonisten verlangen, daß der Beitrag aus dem Angebot genommen
wird?
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und falls ja: Wer ist der Böse: Der Fernsesender? Der User, der das Video
hochgeladen hat? Der Internetdienst, der die Plattform zur Verfügung stellt?
besten dank
mciha
mutschy
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Hallo,
Hallo!
wie ist die Rechtslage in diesem Fall:
Ein Internetnutzer schneidet mit TV-Karte eine deutsche
Magazinsendung mit und stellt den Beitrag bei einem großen
Videodienstanbieter in Netz.
Nein. Es war schon immer so, dass Sendungen nur für private Zwecke aufgenommen werden dürfen, egal, ob per TV-Karte od VHS.
- Können die Protagonisten verlangen, daß der Beitrag aus dem
Angebot genommen wird?
Ja, sicher.
- und falls ja: Wer ist der Böse: Der Fernsesender? Der User,
der das Video hochgeladen hat? Der Internetdienst, der die Plattform
zur Verfügung stellt?
Der Böse Bube is hier eindeutig derjenie, der die Sendung aufgenommen u ins Netz gestellt hat.
besten dank
mciha
Gruss
Mutschy
Hallo,
sagt Dir das Wort „Urheberrecht“ etwas ?
besten dank
Bitte, bitte.
Nordlicht