Hallo,
Die Gesellschaft hat den alten Kabelvertrag mit Kabel Deutschland beendet und einen neuen mit dieser Gesellschaft abgeschlossen. Es geht nicht um den Kabelanschluss, sondern um die zu empfangenen Sender. Ich benutze das Kabelfernsehen nicht, da ich alles über das Internet empfange. Wer kann mir eine Quelle (Urtreil)nennen, wo ich nachlesen kann, ob ich verpflichtet bin, das Kabelfernsehen (Sender) zu bezahlen. Auch müsste die Gesellschaft die einzelnen Mieter fragen, ob sie mit der Übernahme des Fernsehens mit Kabel Deutschland einverstanden sind, da andere Anbieter Kostengünstiger sind.
Für die Unerstützung danke.
Bernhard
Hallo Bernhard,
das hängt zuerst mal davon ab, was im Mietvertrag vereinbart und wie es gehandhabt wurde.
Nach der Falldarstellung gehörten die Kabelgebühren zu den Nebenkosten, also bliebe eigentlich nur die Frage, ob der neue Vertrag dem Wirtschaftlichkeitsprinzip entspricht.
Das läßt sich aufgrund der Schilderung nicht beurteilen, zumal die Auswahl an Kabelanbietern in vielen Gebieten auch nicht sehr groß ist.
Gruß!
Horst
hallo Herr Nitzsche…wenn eine Wohnung einen Kabelanschluß hat gibt es in sehr vielen Fällen ein Schüsselverbot durch den Vermieter…in einem solchen Fall muß der Mieter die Kabelkosten bezahlen…dieses ist zwar sehr Ärgerlich für ausländische Mieter…aber es iss nu mal so
mfG liebertee