Hey Leute!
Der Titel des Beitrags ist vielleicht etwas missverständlich formuliert, aber ich wusste nicht, wie ich es hätte ausdrücken sollen.
Es geht um folgendes: Ich arbeite gerade an dem (fiktiven) Konzept für eine kleine Bar, eigentlich eher eine gedankliche Spielerei, dennoch interessiert es mich.
Nun fragte ich mich das: Wenn ich zum Beispiel anbieten würde, Live-Übertragungen der Champions League o.a. zu zeigen, kann ich dann einfach die Übertragung zeigen, die SAT.1 oder ZDF - oder wer auch immer es überträgt - bringt, oder gibt es da eine besondere (gewerbliche) Regelung ?
Mal angenommen, das ginge ohne Sonderregelung, wie wäre die Situation, wenn ich an diesem Abend ein kleines Eintrittsgeld (für die „Umräum-Arbeiten“) verlangen würde ? Wäre die Situation dieselbe ?
Vielen Dank für eure Antworten!
P.S.: Ich hätte eigentlich nur gerne diese eine juristische Frage geklärt, da es wie gesagt ein fiktives Konzept ist, brauche ich im Prinzip keine unternehmensberaterischen Tipps