Der Titel des Beitrags ist vielleicht etwas missverständlich formuliert, aber ich wusste nicht, wie ich es hätte ausdrücken sollen.
Es geht um folgendes: Ich arbeite gerade an dem (fiktiven) Konzept für eine kleine Bar, eigentlich eher eine gedankliche Spielerei, dennoch interessiert es mich.
Nun fragte ich mich das: Wenn ich zum Beispiel anbieten würde, Live-Übertragungen der Champions League o.a. zu zeigen, kann ich dann einfach die Übertragung zeigen, die SAT.1 oder ZDF - oder wer auch immer es überträgt - bringt, oder gibt es da eine besondere (gewerbliche) Regelung ?
Mal angenommen, das ginge ohne Sonderregelung, wie wäre die Situation, wenn ich an diesem Abend ein kleines Eintrittsgeld (für die „Umräum-Arbeiten“) verlangen würde ? Wäre die Situation dieselbe ?
Vielen Dank für eure Antworten!
P.S.: Ich hätte eigentlich nur gerne diese eine juristische Frage geklärt, da es wie gesagt ein fiktives Konzept ist, brauche ich im Prinzip keine unternehmensberaterischen Tipps
Du musst natürlich GEZ für das Gerät etc. bezahlen, das ist im Geschäft etwas anders als Privat.
Und: Ich glaube nicht, dass es mit Eintritt funktioniert. Dafür gibt es zu viele Kneipen und Bars die sogar Pay-TV für lau laufen haben (und wahrscheinlich über die Produktpreise weitergeben).
Also wenn du nicht mitten im Nirgendwo lebst wärst du mit Eintritt fürs Fernsehen (das vielleicht nicht jeder nutzen will oder gar als störend empfindet) nicht konkurrenzfähig…
wie schon dargestellt, sind für den Fernsehempfang GEZ Gebühren zu zahlen.
Wenn es eine öffentliche Veranstaltung ist, wie in einem Restaurant, sind dazu auch GEMA Gebühren fällig, die sich nach der Größe des Raumes richten. Das ist alles. Das Eintrittsgeld muß als Einnahme versteuert werden. Die Gebühren können als Ausgaben abgesetzt werden.