Es soll ja Mietverträge geben, die die Fernsehkosten beinhalten.
Jetzt möchte der neue Vermieter (der das Haus, die Mieter und damit auch die alten Mietverträge übernommen hat), daß für jeden Mieter eine Einzelvertrag mit der Firma XY abgeschlossen wird.
Gut muß man nicht machen die Firma kann man sich selbst aussuchen.
Aber muß er diese Änderung vorher ankündigen, und wäre das nicht u.U. eine versteckte Mieterhöhung (so er denn nicht die Miete um den Fernsehbetrag mindert)?
Viele Grüße
Hallo,
Es soll ja Mietverträge geben, die die Fernsehkosten
beinhalten.
Was für Kosten verursacht denn das Fernsehen?
Jetzt möchte der neue Vermieter (der das Haus, die Mieter und
damit auch die alten Mietverträge übernommen hat), daß für
jeden Mieter eine Einzelvertrag mit der Firma XY abgeschlossen
wird.
Ein Vertrag über was mit wem?
Aber muß er diese Änderung vorher ankündigen, und wäre das
nicht u.U. eine versteckte Mieterhöhung (so er denn nicht die
Miete um den Fernsehbetrag mindert)?
Wenn etwas vertraglich in der Miete enthalten ist, kann der Vermieter nicht plötzlich extra Geld dafür verlangen oder die Leistungen einschränken.
Gruß
S.J.
Es sind die Kosten die man beispielsweise zahlt, wenn das Fernsehen über Kabel kommt.
Die Einzelverträge sollen mit den Mietern über den Fernsehempfang des Anbieters geschlossen werden.
normalerweise tauchen die kabelgebühren in der nebenkostenabrechnung auf. dann kann man sie da natürlich recht einfach weglassen und dann muss sich der mieter selbst drum kümmern. dann ist es auch keine versteckte erhöhung oder so.
normalerweise tauchen die kabelgebühren in der
nebenkostenabrechnung auf. dann kann man sie da natürlich
recht einfach weglassen und dann muss sich der mieter selbst
drum kümmern. dann ist es auch keine versteckte erhöhung oder
so.
Nebenkosten für Dinge die nicht Vertragsbestandteil sind? Das ist ja praktisch.
wenn das gebäude einen aufzug hat - ist der dann auch im vertrag extra erwähnt? meistens wohl eher nicht. nebenkosten wird man trotzdem dafür zahlen, denn üblicherweise (in HH) liegt dem vertrag ein zettel bei, in dem alle umlegbaren nebenkosten aufgeführt sind. da stehen dann auch die gartenpflege, der putzdienst für’s treppenhaus und die kabelgebühren drin. es heißt aber nicht, dass es die leistungen auch geben muss oder dass der vermieter diese in rechnung stellt.
Hallo Jens,
Betriebskosten sind ohne vertragliche Vereinbarungen erst einmal in der Miete enthalten. Sie lassen sich also neben der Miete erst auf die Mieter umlegen, wenn dies vereinbart wurde.
Als Beispiel wird dies regelmäßig vergessen, wenn mündliche Mietverträge geschlossen werden.
nebenkosten
wird man trotzdem dafür zahlen, denn üblicherweise (in HH)
liegt dem vertrag ein zettel bei, in dem alle umlegbaren
nebenkosten aufgeführt sind.
Dann muß dieser Zettel jedoch Vertragsbestandteil werden. Einfach so einem Mieter einen Zettel nach Vertragsabschluß in die Hände zu drücken langt natürlich nicht.
Im Klartext: Ohne vertragliche Vereinbarung sind keine Betriebskosten zu zahlen, da sie mit der Miete abgegolten sind.
Gruß
Joschi
da stimme ich dir vollkommen zu. und zwar in allen punkten.
aber:
wenn die kabelgebühren in den nebenkosten aufgeführt sind(was natürlich eine gültige vereinbarung im vertrag - z.b. durch besagten zettel - vorraussetzt) und entsprechend abgerechnet wird: was passiert, wenn die leistung nicht mehr erbracht wird oder werden kann? ich hätte jetzt vermutet, dann fällt der posten in der nk weg und gut is. oder müssen einmal erbrachte leistungen (wie die kabelgebühren) immer erbracht werden?
Ich bin der Meinung, dass eine vertragliche Vereinbarung wie zum Beispiel: Vermieter schließt Vertrag mit Netzbetreiber ab und legt die Kosten auf den Mieter um nicht einseitig vom Vermieter geändert werden kann und nun der Mieter eine Vertrag mit dem Netzbetreiber abschließen muß.
Dem Mieter könnten nämlich daraus durchaus Nachteile entstehen (nur als Beispiel lange Vertragslaufzeiten und schlechtere Konditionen).
Genau das denke ich auch. Man nehme dann noch an Stelle der Kabelgebühren den schon erwähnten Aufzug. Für einen gehbehinderten Menschen könnte das einen großen Unterschied machen, der noch nicht einmal, wie beim Kabelanschluß, durch höhere Gebühren kompensiert werden könnte.
Gruß
osmodius