Guten Tag,
folgende 3 rein theoretische Fälle:
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Ein haftpflicht-versicherter Ehemann will den -bis dato- funktionsfähigen LCD Fernseher einschalten, er geht aber nicht an. Lediglich die LED Des Fernseher leuchtet. Am Fernseher selbst lässt sich dieser auch nicht durch die Tasten einschalten. Ein Defekt der Fernbedieunung ist auszuschließen.
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Das selbe, nur war es hier ein ca. 23j Verwandter, der den Fernseher einschalten wollte.
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Hier war es nun ein 8j Kind.
Bei Fall 1 müsste doch die HaPf vom Ehemann zahlen, bei Fall 2 die des 23j Verwandten und bei Fall 3 das Kind bzw. die HaPf der Eltern?
Ist meine Annahnme korrekt? Oder auf was muss geachtet werden.
Ich danke im voraus.
mfg