Fernseher im SecondHandShop gekauft - Reklamation?

Mahlzeit!

Nehmen wir folgendes an:
Ein Privatman braucht nen anderen Ferseher, da der bisher genutzte irreparabel defekt ist. Der „Neue“ wird günstig im SecondHandShop erworben u nach hause gebracht. Dort stelt sich nach 2 Tagen heraus, dass der Fernseher 2 Farbfehler hat: auf der linken Seite bekommt das Bild nach ner Weile (10…15 min Betrieb mit relativ hellen Bildern) nen Grünstich, rechts nen Rotstich. Quittung wurde vom Shop ausgestellt, aber dort is nur folgendes vermerkt:
_[Preis]

  • keine Barauszahlung möglich
    Fernseher (Herstellerbezeichnung)
    Ort, Datum, Stempel, Unterschrift, etc pp_

Beim Probelauf im Shop wurde lediglich festgestellt, dass die Röhre funktioniert, aber mangels anschliessbarem Gerät keine weitere Funktionsprüfung vorgenommen.

Hat der Privatmann hier ein Recht auf Reklamation in irgend einer Art und Weise? Soweit ich weiss, muss auch Malermeister Farbklecks, wenn er den Dienstwagen verkauft, zB ein halbes Jahr Gewährleistung auf den Wagen geben. Ist dies auch bei elektronischen Geräten anzuwenden, oder gilt das nur für Fahrzeuge? Grundsätzlich hätte die Privatperson kein Problem mit nem anderen TV, aber das war der einzige „annehmbare“ (Größe, Allgemeinzustand) im ganzen Shop.

Mich persönlich würde zu oben geschildertem, u natürlich rein hypothetischen, Fall die genaue Rechtslage incl evtl Paragrafen interessieren :wink:

Gruss

Mutschy

Hi

Der Fehler beruht auch nicht auf einen technichen defekt ( ich bin Fernsehtechnikermeister ) sondern auf einem Bedienungsfehler .
2 Betriebsfehler verursachen diese Störung

zum einen sehr nahe stehende Lautsprecher ( unerheblich ob eingeschaltet oder nicht ) oder das Gerät wird mit maximal Kontrast betrieben.

beide Mängel beheben sich von selbst , wenn das Gerät eine Nacht am Hauptschalter ausgeschaltet war. ( entmagnetisierung )

hier liegt kein Mangel vor , der auf einen technichen defekt zurück zu führen wäre

gruss

Toni

Hallo, Toni!

Leider ist ein Bedienungsfehler auszuschliessen, denn zum Einen gibts die nächsten Lautsprecher (15W P.M.P.O. :smiley:) erst in ca 2 m Luftlinie u zum Anderen wurde der Kontrast auf „Soft“ eingestellt, also weit weg vom Maximum. Desweiteren wird das Gerät über eine schaltbare Steckerleiste grundsätzlich über Nacht vom Strom getrennt. Selbst die Nutzung der „Degauss“-Funktion brachte nich den gewünschten Erfolg :frowning:

Wie auch immer, der Händler hat die Reklamation angenommen u den Privatmann ein anderes Gerät zur Verfügung gestellt, rechtlich is alles soweit geklärt :smiley:

Gruss

Mutschy