Mahlzeit!
Nehmen wir folgendes an:
Ein Privatman braucht nen anderen Ferseher, da der bisher genutzte irreparabel defekt ist. Der „Neue“ wird günstig im SecondHandShop erworben u nach hause gebracht. Dort stelt sich nach 2 Tagen heraus, dass der Fernseher 2 Farbfehler hat: auf der linken Seite bekommt das Bild nach ner Weile (10…15 min Betrieb mit relativ hellen Bildern) nen Grünstich, rechts nen Rotstich. Quittung wurde vom Shop ausgestellt, aber dort is nur folgendes vermerkt:
_[Preis]
- keine Barauszahlung möglich
Fernseher (Herstellerbezeichnung)
Ort, Datum, Stempel, Unterschrift, etc pp_
Beim Probelauf im Shop wurde lediglich festgestellt, dass die Röhre funktioniert, aber mangels anschliessbarem Gerät keine weitere Funktionsprüfung vorgenommen.
Hat der Privatmann hier ein Recht auf Reklamation in irgend einer Art und Weise? Soweit ich weiss, muss auch Malermeister Farbklecks, wenn er den Dienstwagen verkauft, zB ein halbes Jahr Gewährleistung auf den Wagen geben. Ist dies auch bei elektronischen Geräten anzuwenden, oder gilt das nur für Fahrzeuge? Grundsätzlich hätte die Privatperson kein Problem mit nem anderen TV, aber das war der einzige „annehmbare“ (Größe, Allgemeinzustand) im ganzen Shop.
Mich persönlich würde zu oben geschildertem, u natürlich rein hypothetischen, Fall die genaue Rechtslage incl evtl Paragrafen interessieren 
Gruss
Mutschy
) erst in ca 2 m Luftlinie u zum Anderen wurde der Kontrast auf „Soft“ eingestellt, also weit weg vom Maximum. Desweiteren wird das Gerät über eine schaltbare Steckerleiste grundsätzlich über Nacht vom Strom getrennt. Selbst die Nutzung der „Degauss“-Funktion brachte nich den gewünschten Erfolg 