Fernseher implodiert - was nun?

Hallo an alle.

Ich formuliere mal so:

Wenn ein Fernseher in einem Einfamilienhaus im 2. Stock implodiert und den kompletten 2. Stock unwohnbar macht - Wertsachen zerstört - Dokumente vernichtet etc., welche Versicherung kommt hierbei auf?

Soweit ich mich informieren konnte, betreibt der Vermieter eine „Wohnbrandversicherung“, nun ist aber die 2. Frage offen: Ist der vermieter verpflichtet, solch eine Versicherung zu führen?
Und inwieweit erstattet diese Versicherung schäden?

Wenn es nicht über diesen Weg gehen kann, besteht die Möglichkeit durch die Haftpflichtversicherung wenigstens einen geringen Teil an Schäden erstattet zu bekommen, wenn bspw. der Versicherte sozusagen den Auslöser dazu gebracht hat?

Hoffe, ihr könnt mir nützliche Antworten liefern!
Danke im voraus, schönen Abend noch,

Christopher!

Hallo,

das ist eine Sache der Hausratversicherung. Die meisten Hausratversicherungen sehen inzwischen Implosion als versicherte Gefahr vor. Implosion ist dabei eine plötzliche Kraftäußerung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. Schäden am Gebäude sind meist nur bei Explosion, nicht aber bei Implosion versichert.

Die Haftpflichtversicherung wird wohl kaum zahlen, da es hier an einem Verschulden fehlt.

Gruß Woko

Wenn ein Fernseher in einem Einfamilienhaus im 2. Stock
implodiert und den kompletten 2. Stock unwohnbar macht -
Wertsachen zerstört - Dokumente vernichtet etc., welche
Versicherung kommt hierbei auf?

Die Hausratversicherung, wenn der Bewohner nicht am falschen Ende gespart hat.

Soweit ich mich informieren konnte, betreibt der Vermieter
eine „Wohnbrandversicherung“,

Eine Wohnegbäudeversicherung. Die versichert aber nur das Gebäude (wie der Name schon sagt) und nicht den Hausrat des Bewohners der Wohnung.

Ist der vermieter verpflichtet, solch eine Versicherung zu führen?

Nein, ist er nicht.

Und inwieweit erstattet diese Versicherung schäden?

Schäden am Gebäude. Keine Schäden am Hausrat in den Wohnungen.

Möglichkeit durch die Haftpflichtversicherung wenigstens einen
geringen Teil an Schäden erstattet zu bekommen, wenn bspw. der
Versicherte sozusagen den Auslöser dazu gebracht hat?

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die man Dritten zugefügt hat. In diesem Fall wäre es ein (unversicherter) Eigenschaden.

Für diesen Schaden kommt die Hausratversicherung mit der versicherten Gefahr „Feuer“ auf.
In der Hausratversicherung sind mit der gedeckten Gefahr „Feuer“ folgende Risiken abgesichert:

  • Explosion
  • Implosion
  • Absturz von Flugzeugen oder deren Teile
  • offenes Feuer
    (- bei manchen Gesellschaften sogar Sengschäden d. h. keine offene Flamme erkennbar)

sowie jegliche (plausible) Folgeschäden.

Okay, die Haftpflicht wird dafür nicht aufkommen, da ein verschulden stattfand.

Kann man diese Situation irgendwie so biegen, dass die Haftpflicht da mitspielt?
In diesem Fall, den ich hier klären will, ist der Fernseher ohne fremde eingriffe Implodiert, hilft das?

Hallo,

da ist etwas falsch verstanden worden.
Die Haftpflicht zahlt einen Fremdschaden nur, wenn ein Verschulden vorliegt. War keiner schuld, dann zahlt auch die Haftpflicht nicht.

Gruß Woko

Sprich, wenn ich den Fernseher umgeworfen habe und der Brand entstanden ist, sodass ich ohne mithilfe den Brand nicht hätte löschen können, kann ich dann mich auf die Haftfplicht berufen, wenn dieses Stockwerk in dem Bersitz meiner Nachbarin ist?

Kann man diese Situation irgendwie so biegen, dass die
Haftpflicht da mitspielt?
In diesem Fall, den ich hier klären will, ist der Fernseher
ohne fremde eingriffe Implodiert, hilft das?

Hallo,
die Situation kannst du gar nicht „biegen“. Das wäre schlimmstenfalls Versicherungsbetrug.

Andreas