Liebe Experten,
mein Mann hat neulich bei laufendem Betrieb den Bildschirm des 8 Jahre alten Loewe-Fernseher meiner Eltern abgewischt.
Dabei bekam er fürchterlich „eine gewischt“ und das gute Stück gab seinen Geist auf. Meine Frage: Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung, weil mein Mann ihn nicht bei laufendem Betrieb hätte abwischen dürfen oder nicht?
Danke für jeden Hinweis!
Dabei bekam er fürchterlich „eine gewischt“ und das gute Stück
gab seinen Geist auf.
Hat es nun seinen Geist aufgegeben, weil Dein Mann ihn abgewischt hat oder hat Dein Mann einen gewischt bekommen, weil das Gerät seinen Geist aufgegeben hat. Anders gefragt, war das Abwischen ursächlich für den Gerätedefekt ?
Meine Frage: Ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung,
Die Haftpflichtversicherung ersetzt nur Zeitwert, bei einem 8 Jahre alten Röhrenfernseher sollet Ihr also nicht zu viel erwarten.
Ihr könnt den Schaden der Versciherung melden, ob und wie der reguliert wird, vermag ich nicht abzuschätzen.