Angenommen jemand gibt seinen Fernseher zu Reparatur (Garantie)und er wird innerhalb einer Woche repariert. Aber die erste Nacherfüllung schlägt fehl (noch schlimmer der Mangel als vorher). Die zweite Nacherfüllung zieht sich seit 3 Wochen hin. Könnte man da rechtlich vorgehen? Also das derjenige sein Geld zurückverlangen kann?!
Hallo,
es gibt die Möglichkeit der Rückabwicklung des Kaufvertrages, aus dem grund, dass die Werkstatt es in 2 Versuchen nicht geschafft hat einen funktionierenden fernseher zu liefern.
faktisch gessagt, müssen mind. 2 reparaturversuche gestartet worden sein und der fernseher ein drittes mal defekt werden.
so ergibt sich für den geschädigten ein anspruch.
gruß
bibip2k
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Deine Ausführungen mögen für die gesetzliche Gewährleistung zutreffen. Hier geht es aber um Garantie. Und für diese sind einzig und allein die Garantiebedingungen des Garantiegebers relevant.
Insofern ist Deine Aussage, dass sich für den „geschädigten ein anspruch“ ergibt (wer ist hier geschädigt?) falsch.
Gruß
Matthias
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