Fernseher runtergefallen !

Hallo,
ich glaubs selbst nicht! Komme gestern nach Hause und erfahre, daß der Nachbar unseren Fernseher runtergestoßen hat !!!
Hört sich dramatisch an - aber er hat wohl den Scart-Stecker für den DVD Player einstecken wollen und dabei hat das Gerät das Übergewicht (Schwere Frontscheibe) bekommen.
Jetzt muß ja ein neuer her! Er meinte, das würde unsere Hausrat bezahlen? Ich glaube eher, daß das was für seine Haftpflicht ist, denn schließlich ist er nicht eingebrochen sondern hat den Schaden selbst (Fahrlässig) verursacht.
Der TV ist garantiert hinüber. Zum Glück ist die Röhre nicht implodiert, aber das Gerät ist aus 50 cm abgesürzt und aufgeschlagen. Beim Einschalten muckst sich nichts mehr!
Wie sehr ihr den Fall? Liege ich richtig, daß „er“ den Schaden melden muß? Wie gehe ich jetzt richtig vor?

Danke + Gruß,

Michael

Moin!

ich glaubs selbst nicht! Komme gestern nach Hause und erfahre,
daß der Nachbar unseren Fernseher runtergestoßen hat !!!

Shit happens. Sowas passiert. Leider öfter, als den Versicherungen lieb ist. Und leider auch häufig , ähhemm, etwas konstruiert.

Hört sich dramatisch an - aber er hat wohl den Scart-Stecker
für den DVD Player einstecken wollen und dabei hat das Gerät
das Übergewicht (Schwere Frontscheibe) bekommen.

Sowas soll passieren. Bleibt die Frage, was Euer Nachbar am Stecker Eures DVD-Players bzw. an Eurem Fernseher zu schaffen hatte.

Jetzt muß ja ein neuer her!

Das ist nachvollziehbar.

Er meinte, das würde unsere
Hausrat bezahlen?

Nich im Leben. Mit Eurer Hausratversicherung hat das nix zu schaffen.

Ich glaube eher, daß das was für seine
Haftpflicht ist, denn schließlich ist er nicht eingebrochen
sondern hat den Schaden selbst (Fahrlässig) verursacht.

Bezüglich der (möglicherweise) zuständigen Versicherung glaubst Du ganz richtig. Wenn überhaupt, dann ist das ein Fall für die Haftpflicht Eures Nachbarn.

Der TV ist garantiert hinüber. Zum Glück ist die Röhre nicht
implodiert, aber das Gerät ist aus 50 cm abgesürzt und
aufgeschlagen. Beim Einschalten muckst sich nichts mehr!
Wie sehr ihr den Fall? Liege ich richtig, daß „er“ den Schaden
melden muß? Wie gehe ich jetzt richtig vor?

Ganz simpel eigentlich. Du meldest gegenüber Deinem Nachbarn Schadenersatzansprüche an, reicht auch mündlich. Der Nachbar meldet den Schaden seiner Versicherung. Diese prüft, ob ein Verschulden Deines Nachbarn vorliegt. Wenn dem so ist (muß nicht zwangsläufig so sein!), dann erstattet die Versicherung entweder den Zeitwert(!) Eures Fernsehers, was im Regelfall wohl eher nicht für einen neuen reichen dürfte. Oder die Versicherung erstattet die Reparaturkostenfür den alten Fernseher, wenn diese den Zeitwert nicht wesentlich überschreiten. Sollte die Versicherung zu dem Schluß kommen, das ein Verschulden Eures Nachbarn nicht vorliegt, dann gibt es nix. Auch das ist möglich.

Gruß vom

Dicken MD.

Da ist natürlich seine Haftpflichtversicherung zuständig.

Es war ja, wie gesagt, kein Einbruch.

Ciao, Bernhard

Danke …
für eure Antworten

Vergiß es…

Hört sich dramatisch an - aber er hat wohl den Scart-Stecker
für den DVD Player einstecken wollen und dabei hat das Gerät

Hallo,

nichts für ungut, aber meine Frage wäre (und das wird die Versicherung auch machen), was hat der Nachbar an Deinem Fernseher zu suchen?

Das ist wie bei einem Umzug. Wenn Deinem Freund dabei Deine Kamera oder sonstwas runterfällt, dann ist es Dein Risiko.

Du hättest ja einen Fachmann beauftragen können, und der ist versichert.

Versuchs halt, aber sei nicht sauer wenns nicht klappt.

Gruß

Tom

Hallo Tom, wenn mein Nachbar meine (nicht vorhandenen*) Blumen in meiner Abwesenheit gießt und bei der Gelegenheit den Fernseher „mitnimmt“, dann hat das mit Umzug weniger zu tun, oder?

Gruß,
Micha

* deshalb auch nur als Beispiel zu sehen :wink:)

Hallo auch,

wenn dein Nachbar dies auf deine Anweisung/Einverständnis getan hat, ist das MM eine Gefälligkeitsleistung und somit könnte der Schadenbearbeiter dies als solche erkennen und den Schaden ablehnen. Hängt auch vom Schadenhergang ab.

Gruß

Martin

wenn dein Nachbar dies auf deine Anweisung/Einverständnis
getan hat, ist das MM eine Gefälligkeitsleistung und somit
könnte der Schadenbearbeiter dies als solche erkennen und den
Schaden ablehnen. Hängt auch vom Schadenhergang ab.

Und wenn der Nachbar mal kurz seinen neuen DVD-Player ausprobieren wollte und danach wieder den alten einzustecken versucht hat…

Und wenn der Nachbar mal kurz seinen neuen DVD-Player
ausprobieren wollte und danach wieder den alten einzustecken
versucht hat…

Maaaaaaaaan es ist Freitag kurz vor Weekend und du kommst mit so einem sch…*grins*,

aber ich fühle mich jetzt herausgefordert. *grmlgrml*
tschaaka ich schaff das (ääh näh doch nicht, der is im Knast oder sowas*)

Ich versuchs mal:
„Hast du dem Nachbar das erlaubt und du bist nicht zugegen, kannst du dem Nachbar einen Ersatzanspruch vorlegen, der MM nach auch reguliert wird (wenn es ihm einer abkauft->anderes Thema)“
oder…
„Hast du dem Nachbar das erlaubt und bist zugegen, kannst du sehr wahrscheinlich dem Nachbar keinen 100% Ersatzanspruch anlasten. Da du ja auf auf die Sicherungsmaßnahmen einfluß hattest. Ersatzanspruch besteht aber, MM nach“
oder
„Du hast dem Nachbar das nicht erlaubt und er hat dein Vertrauen mißbraucht, kein Ersatz, besonderer Verwahrungsvertrag, verbotene Eigenmacht.“

So jetzt reichts.

Gruß

Martin

Maaaaaaaaan es ist Freitag kurz vor Weekend und du kommst mit
so einem sch…*grins*,

Genaugenommen wollte ich nur damit aussagen, daß ich mir Herumgefummel an (nicht davor ) einem Fernseher vorstellen kann, ohne daß das eine Gefälligkeit des Schadensverursachers war.

aber ich fühle mich jetzt herausgefordert. *grmlgrml*
tschaaka ich schaff das (ääh näh doch nicht, der is im Knast
oder sowas*)

Ja, Wochenendflamewar… Linux (oder Windows) ist Mist :wink:

„Hast du dem Nachbar das erlaubt und bist zugegen, kannst du
sehr wahrscheinlich dem Nachbar keinen 100% Ersatzanspruch
anlasten. Da du ja auf auf die Sicherungsmaßnahmen einfluß
hattest. Ersatzanspruch besteht aber, MM nach“

Einen Scart-Stecker einzustöpseln ist einigermaßen trivial. Ich weiß nicht, was da für _zusätzliche_ Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden sollen. Mit zusätzlich meine ich solche Maßnahmen, die nicht schon vom „Stöpsler“ ergriffen werden müssten.

Hey auch,

Einen Scart-Stecker einzustöpseln ist einigermaßen trivial.

Sagte Loriot als er im Wartezimmer ein Bild gerade gerückt hat!! *grins*

Ich weiß nicht, was da für _zusätzliche_ Sicherungsmaßnahmen
ergriffen werden sollen. Mit zusätzlich meine ich solche
Maßnahmen, die nicht schon vom „Stöpsler“ ergriffen werden
müssten.

Da du den Fernseher besser kennst (inniges Besitzverhältnis), wußtes du , das dieser den Schwerpunkt genau in der dritten vorderen Hälfte, des unteren Gerätes hat und somit das „sssst“ vor dem „bums“ kommt. *Harhar*

Man Leute es ist Montag und ich hab echt kacke weekend hinter mir. Frau wollte unbedingt am Samstag noch einkaufen gehen. Wlaaaah, Hautkontakt pur. Dann das beste, mit unserer 15 Monate alten Tochter. Hiiiilfe! Aber nu is Schluß damit, ich geh nicht mehr aus dem Haus.

Zurück zu deinem Posting:
Bist du bei einem Schaden anwesend, wird dich die Versicherung schon fragen, wie es zum Schaden kommen konnte, da du die Gefahrenumstände kennst. Bei uns haben wir so ne alte schwere Kiste, wenn du die ein bißchen nach vorn ziehst, kippt die sofort über. Wenn jemand bei uns da rumfummeln würde, hätte ich schon was dazu zu sagen.

Als VN und als Verursacher bist zur Schadenverhinderung, Minderung und Abwehr gehalten. Ich glaub nicht, das bei einem älteren Fernseher ein Aufwand gemacht wird. Zeitwert ist bei 3 Jahre alten Geräten sowieso nur noch 30-35%. Was älter ist, naja …

Viele Grüße

Martin