Hallo,
angenommen ein drei Jahre alter (Röhren-)fernseher funktioniert durch Blitzschlag (Überspannung) nicht mehr.
In der Hausratversicherung gilt in der Regel der Neuwert der versicherten Sache in gleicher Art und Güte versichert.
Vorausgestetzt Überspannungsschäden wären mitversichert, wie würde die Regulierung ablaufen, wenn keine Anschaffungsrechnung vorliegt?
Es ist sicherlich nicht möglich einen neuen Röhrenbildschirm zu kaufen (da nur noch Flachbild-TV verkauft werden).
Angenommmen der TV hat vor drei Jahren 400,-- EUR gekostet.
Werden 400,-- EUR erstatten. Oder heißt es für 400,-- EUR kann jetzt ein wesentlich besserer und größerer TV gekauft werden und es werden nur 200,-- EUR erstattet? oder werden evtl. 20,-- EUR erstattet, da mein vergleichbares Gerät mittlerweile gebraucht günstig ersteigern kann?
Wie würde in diesem Fall die Regulierung in etwa ablaufen?
Vielen Dank vorab.