Fernseher, Überspannung, Entschädigung

Hallo,

angenommen ein drei Jahre alter (Röhren-)fernseher funktioniert durch Blitzschlag (Überspannung) nicht mehr.
In der Hausratversicherung gilt in der Regel der Neuwert der versicherten Sache in gleicher Art und Güte versichert.
Vorausgestetzt Überspannungsschäden wären mitversichert, wie würde die Regulierung ablaufen, wenn keine Anschaffungsrechnung vorliegt?
Es ist sicherlich nicht möglich einen neuen Röhrenbildschirm zu kaufen (da nur noch Flachbild-TV verkauft werden).
Angenommmen der TV hat vor drei Jahren 400,-- EUR gekostet.
Werden 400,-- EUR erstatten. Oder heißt es für 400,-- EUR kann jetzt ein wesentlich besserer und größerer TV gekauft werden und es werden nur 200,-- EUR erstattet? oder werden evtl. 20,-- EUR erstattet, da mein vergleichbares Gerät mittlerweile gebraucht günstig ersteigern kann?
Wie würde in diesem Fall die Regulierung in etwa ablaufen?
Vielen Dank vorab.

Hallo,

gebrauchte Fehrnseher muss man nicht nehmen und auch nicht den Betrag dafür.

Hier mal grob die Richtung.
Gibt es das Gerät nicht mehr, wird ein vergleichbares Gerät genommen und der heutige Kaufpreis ausgezahlt.
Ob es ein Flachbildschirm wird, ist dabei unerheblich.
Allerdings wird kein 102cm Bildschirm bezahlt, wenn der alte nur 72cm Bildschirmdiagonale hatte.

Also in etwa so:
alter Fernseher: 72cm Bildschirm, Teletext, Bild-in-Bildfunktion
Preis: 400,-€
neuer Fernseher: 28 Zoll Bildschirm und mit Schnick-Schnack
Preis: 278,-€

Somit würden die 278,-€ entschädigt!

VG René