Hallo,
ich wollte unseren Fernseher bei GEZ anmelden.
Wir haben eigentlich kein Radio, aber ich höre über Internet Radio,
soll ich angeben, dass wir auch ein Radio besitzen oder nicht?
MFG
G.M.
Hallo,
ich wollte unseren Fernseher bei GEZ anmelden.
Wir haben eigentlich kein Radio, aber ich höre über Internet Radio,
soll ich angeben, dass wir auch ein Radio besitzen oder nicht?
MFG
G.M.
Dazu steht folgendes auf gez.de im Gebührenlexikon
Internet-PC - Neuartige Rundfunkgeräte
[…]
Nach § 11 Abs. 2 RGebStV entfällt für Internet-PCs ab 1. Januar 2007 die befristete Freistellung von der Rundfunkgebührenpflicht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber keine neue Rundfunkgebührenpflicht für Internet-PCs eingeführt hat. Denn auch vor dem 1. Januar 2007 waren Internet-PCs nach dem Gesetz Rundfunkgeräte.
[…]
Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung).
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*! jetzt kommt denke ich was dich interessiert!
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In Privathaushalten, die Radios und/oder Fernsehgeräte bereithalten, bleiben die neuartigen Rundfunkgeräte auch über den 1. Januar 2007 hinaus im Rahmen der so genannten Zweitgerätefreiheit von der Rundfunkgebühr befreit. Da in den meisten Haushalten Radios und Fernsehgeräte bereitgehalten werden, reduziert sich das Thema der Rundfunkgebührenpflicht für neuartige Rundfunkgeräte in Privathaushalten auf seltene Ausnahmen.
Im nicht ausschließlich privaten Bereich sind für neuartige Rundfunkgeräte keine zusätzlichen Rundfunkgebühren zu leisten, wenn bereits herkömmliche Radios und Fernsehgeräte in diesem Bereich auf ein und demselben Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken bereitgehalten werden und angemeldet sind. Sind keine herkömmlichen Rundfunkgeräte vorhanden, aber neuartige Rundfunkgeräte, so ist - unabhängig von der Anzahl dieser Geräte - lediglich eine Rundfunkgebühr zu zahlen.
Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein herkömmliches Rundfunkgerät ist.
Das sollte helfen,
Gruß Martin
Hallo wenn du ein Aut mit Radio hast das zählt auch als Gebührenpflichtig.
MfG
Hi
wenn das Fernsehgerät angemeldet ist, kostet das Radio nix zusätzlich.
Kannst es also ruhig angeben.
Gruß
HaWeThie