Fernseher zurückgeben - nach 5 Wochen?

Hi,

ich habe mir vor ca. 5 Wochen einen Fernseher im Angebot gekauft. Es handelt sich um die ALDI-Kette.

Dann habe ich meinen Fernseher in diesen 5 Wochen nur einmal 45 min. benutzt. Und eine DVD gesehen. Ansonsten überhaupt nicht.

Da hier jetzt Fernseher verboten wurde, habe ich keine Verwendung mehr und würde ihn zurückgeben.

Kennt jemand von euch dafür eine Lösung oder scheint das unmöglich?

Mit freundlichen Grüßen
Lukas

Da hier jetzt Fernseher verboten wurde, habe ich keine
Verwendung mehr und würde ihn zurückgeben.

Hi,

kannst du mir das näher erklären ?

gruß Ann-Kathrin

Ich mache ein duales Studium und da bin ich während der Theorie in einem Studienzentrum untergebracht. Da sind Fernseher jetzt allerdings verboten. Ich hatte mir einen kleinen fürs Zimmer für DVDs angeschafft. Allerdings bis auf einmal nie benutzt.

Jetzt ist es ärgerlich, dass ich somit überhaupt keine Verwendung mehr für den kleinen Fernseher habe und ich somit 230 Euro in den Müll gewofen habe, da ich ihn wahrscheinlich ja nicht zurückgeben kann. Darauf richtete sich ja auch meine Frage.

Gruß
Lukas

Hallo,

Da sind Fernseher jetzt allerdings verboten. Ich hatte mir einen
kleinen fürs Zimmer für DVDs angeschafft. Allerdings bis auf
einmal nie benutzt.

Das war Dir vorher nicht bekannt?

Jetzt ist es ärgerlich, dass ich somit überhaupt keine
Verwendung mehr für den kleinen Fernseher habe und ich somit
230 Euro in den Müll gewofen habe, da ich ihn wahrscheinlich
ja nicht zurückgeben kann.

Du wirst auf die Kulanz des Händlers verlassen müssen und einen guten Grund haben müssen. Hat das Gerät einen Mangel?

Überleg mal: ich kaufe den Fernseher von Dir. Nach 5 Wochen stehe ich vor Deiner Tür und möchte das Gerät zurückgeben, weil ich keine Verwendung mehr dafür, weil meine Frau mir fernsehen verboten hat oder oder oder.

Wie würdest Du dann reagieren?

Verkaufe den TV als gebraucht bzw. neuwertig und buche den Verlust zum Originalpreis als Lebenserfahrung.

Gruß,

M.

Hallo,

heute wird man genug in der Dienstleistungsbranche verarscht. Ich erfahre das jede Woche, wenn mich unfähige Mitarbeiter Zeit und Geld kosten. In letzter Zeit extrem, egal ob T*lekom, Sun*o oder S*y (ist das rechtlich erlaubt, die zu nennen?). Um nur mal ein paar zu nennen.

Aber ich würde natürlich auch den Fernseher nicht zurücknehmen.

Aber ich würde den Kauf gerne wegen Irrtums anfechten oder so. Und das schuldhafte Zögern, damit begründen, dass ich mich seit 5 Wochen nicht mehr in der Nähe meiner Heimat aufgehalten habe. Ist aber eher eine Vorstellung, die nicht stichhaltig und effektiv ist.

Ich schmeiße unnötig Geld aus dem Fenster, vor allem für Lebenserfahrung, welche mir keine gebracht hat. Ich wurde von Verwandten zum Fernsehkauf geträngt. Weil mir doch eh „langweilig“ werden würde. Aber durch Kollegen und Lernen hat man so genug zu tun, vor allem weil ich eh nicht der DVD-Fan bin (zumindestens nicht alleine gucken).

Das Gerät hat keinen Mangel. Des Weiteren hatte ich mir überlegt zu sagen, dass er hängen würde, wenn ich DVDs gucke, bei manchen. Dann würde es wahrscheinlich eingeschickt werden, was mir nichts bringen würde und ich würde mich noch wegen Betrugs oder so strafbar machen, deshalb lieber nicht.

Wahrscheinlich muss ich es verkaufen, wenn es keinen Rechtfertigungsgrund für einen Rücktausch gibt.

Gruß
Lukas

Hi,

so einen Schrott habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Wie alt bist Du?
Unter 18 hättest Du evtl. eine Möglichkeit den Kauf anzufechten.

nicki

Hallo Lukas !

Ich muß schon sagen,Du hast Probleme !
Wie lange dauert denn Deine Ausbildung? Wirst Du den Fernseher nie benutzen können?
Hast Du kein Zuhause ?
Kann man den Fernseher später nicht auch noch gebrauchen ?

Anfechten wegen Irrtums ?
Das hast Du ja selbst schon verneint,damit ist etwas ganz anderes gemeint(trifft hier mit Sicherheit nicht zu).

Warum hast Du nicht gleich bei ALDI versucht,das Gerät zurückzugeben?

Hat ALDI denn überhaupt eine Frist für die Rückgabe ?
Stichwort " Zufriedenheitsgarantie",Rückgabe jederzeit möglich ?

MfG
duck313

Bitte nur sachliche Hilfen! Danke!

Hi duck313,

ja, ich habe Probleme 230 Euro für Nichts ist für mich viel Geld.

Mein duales Studium dauert 36 Monate, davon 21 Theorie.

Ja, ich habe ein zu Hause, wo ich jedes Wochenende sehr gerne bin, aber da habe ich einen größeren LCD an der Wand hängen.

Nein, aufgrund der mangelnden Qualität und der kleinen Bildgröße kann ich keine Verwendung für ihn finden.

Der Anfechtungsscheiß war nur ein Witz, aber damit ist nichts anderes gemeint. Könnte man auch in dem Fall auslegen, aber das ist purer Schrott. Das hast nicht nur etwas mit Minderjährigkeit zu tun, wie hier ein ganz schlauer schrieb.

Die Putzfrau an der VFHS hat mich erst vor kurzem vepfiffen. Daher hatte ich vorher nicht die Absicht ihn zurückzugeben.

Keine Ahnung, wie das mit der Rückgabe ist, das werde ich morgen Nachmittag testen, ich habe es ja noch nicht probiert. Aber deswegen habe ich ja hier vorher gefragt, ob das irgendwie rechtlich begründet werden kann.
Das man da vlt. doch irgendwie nen Recht oder so hat.

Gruß
Lukas

Hallo Lukas

Das hast nicht nur etwas mit
Minderjährigkeit zu tun, wie hier ein ganz schlauer schrieb.

Das ist eine sehr unschöne Antwort! Da bemüht sich jemand zu helfen, dann wird er angemault - anstatt die Frage der Minderjährigkeit zu beantworten. Glaubst du die Frage danach hatte keinen Grund?

Aber deswegen habe ich ja hier vorher gefragt, ob das
irgendwie rechtlich begründet werden kann.

Eine möglicherweise zielführende Antwort wurde aber von dir verhindert.

Das man da vlt. doch irgendwie nen Recht oder so hat.

Heißt es nicht „ein Recht“ und nicht „ei nen Recht“?

Frag vielleicht mal auch die fürsorglichen Verwandten, die dich zum Kauf überredet haben, ob sie nicht einen Fernseher brauchen.

Die Sache mit der Lebenserfahrung ist aber gar nicht so verkehrt. Vermutlich läßt du dich in Zukunft nicht mehr so leicht irgendwas aufschwatzen. Das kann dich vor noch viel größerem Schaden bewahren.

Hans

Hallo Hans,

ich finde die Antworten schon tlw. ziemlich frech. Zweimal wurde mir ansatzweise geholfen.

Die Minderjährigkeitsfrage weiß ich auch, dass ich es dann zurückgeben könnte wegen dem beschränkten Generalkonsens und §110 BGB und so, nach §107 BGB i.V.m. §106BGB.

Ich bin über 18. Davon konnte man auch ausgehen, wenn ich ein duales Studium mache und ich keine zwei Klassen übersprungen habe. Aber egal. Höfliche Fragen diesbezüglich würde ich aber auch beantworten.

Ich finde es sollte jedem selbst überlassen sein, wie man schreibt. „Nen“ heißt „ein“ Recht. Aber egal, wenn Leute immer etwas zu meckern haben, dann sollen sie das machen.

Oh, und was für ein Fehler und Lebenserfahrung. Ich glaube ich habe trotz meines geringen Alters, schon eine auszureichende Reife. Man sollte nicht zu eiskalt sein, dass einem Verwandte egal sind und man immer sein eigenes Ding dreht. Das könnte im Leben sehr bitter werden, da sollte man vlt. lieber mal Leute drauf hinweisen.
Ich glaube nicht, dass die Verwandten etwas böses wollten.
Und ich habe mir den Kauf gut überlegt gehabt, manchmal kommt nicht alles so im Leben, wie es geplant ist. Manche Sachen kann man nicht ändern oder verhindern. Sogar sehr viele. Im Leben trifft man gute und schlechte Entscheidungen. Wenn es „nur“ um „lächerliche“ 230 Euro geht, dann ist das zwar sehr ärgerlich, aber noch okay. Denn ist gibt wesentlich entscheidendere Fragen, wo ein Fehler fataler wäre.

Trotzdem habe ich versucht durch meine Frage hier, vlt. trotzdem noch den kleinen Fehler wettmachen zu können. Darauf zielte meine Frage ab und darauf erhoffte ich mir sinnvolle Antworten. Man sollte vlt. eher mal höflich Fragen beantworten, anstatt etwas an den Aussagen anderer zu kritisieren. Es ist leicht andere Sachen schlecht zu machen, aber anderen zu helfen anscheinend nicht. Aber ich danke trotzdem schonmal allen, die es hier versucht haben und hoffe das es noch welche gibt, die mir helfen können. Es muss auch nicht richtig sein, es sollte vlt. nur keinen Angriff gegen bestimmte Personen darstellen.

Ich hätte meine Frage auch im „Rechtsforum“ gestellt, aber da dürfen Lebenssachverhalte kein „ICH“ beinhalten und die Frage war schon formuliert. Zudem habe ich diese Woche Klausuren geschrieben, d.h., dass ich wenig Zeit hatte. Aber ich möchte es ja so schnell wie möglich versuchen, den Fernseher abzugeben.

Gruß
Lukas

Hallo LK,
was um Himmels willen ist das für ein Institut, in dem Du nicht fernsehen darfst?
Das ist ein elementarer Einschnitt in Deine Grundrechte - oder warum darf man jemandem, der gepfändet wird, den TV nicht wegnehmen? Ich würde mir das nicht gefallen lassen.
Was passiert, wenn Du den TV weiter behälst? Frage doch mal Deinen Anwalt dazu.

Das Einzige, was ich Dir raten kann: ebay. Mach nicht den Fehler, das Ganze als 1 Euro Angebot anzugeben und kein Mindestgebot dazuzuschreiben. Oder setze es als „sofort kaufen“ rein, probeweise für 180 Euro mit Preisvorschlag.

MFG
Pluto

Hallo Pluto,

das ist der öffentliche Dienst.

Ja, wenn ich es nicht umgetauscht bekomme, werde ich es erst bei uns in die regionale Zeitung setzen und dann bei ebay reinsetzen, aber wie du sagtest dann als „Sofort Kaufen“.

Gruß
Lukas

OT
Hallo Lukas

Ich bin über 18. Davon konnte man auch ausgehen, wenn ich ein
duales Studium mache und ich keine zwei Klassen übersprungen
habe.

Muß jeder, der nicht studiert hat, das wissen? Ich weiß nicht mal, was ein duales Studium ist. Ich weiß auch nicht, daß man dazu automatisch volljährig ist.

„Nen“ heißt „ein“ Recht. Aber egal, wenn Leute immer
etwas zu meckern haben, dann sollen sie das machen.

Also: Hier in Bayern gilt „nen“ (eigentlich „'nen“) eindeutig als eine Abkürzung für „einen“. Beispiel: „Haste mal 'nen Euro?“. Da ich hier im Forum schon mehrmals über dieses „nen“ gestolpert bin, habe ich mir mal die Frechheit erlaubt, nachzufragen. Anscheinend gibt es Gegenden in Deutschland, wo man „ein“ mit „nen“ ersetzt. Da muß ich mich eben noch dran gewöhnen.

manchmal kommt
nicht alles so im Leben, wie es geplant ist. Manche Sachen
kann man nicht ändern oder verhindern.

Stimmt.

Wenn es
„nur“ um „lächerliche“ 230 Euro geht, dann ist das zwar sehr
ärgerlich, aber noch okay. Denn ist gibt wesentlich
entscheidendere Fragen, wo ein Fehler fataler wäre.

Stimmt. Genau das meinte ich auch.

Trotzdem habe ich versucht durch meine Frage hier, vlt.
trotzdem noch den kleinen Fehler wettmachen zu können. Darauf
zielte meine Frage ab und darauf erhoffte ich mir sinnvolle
Antworten.

Es wurden ja auch einige gegeben.

Zudem habe ich diese Woche Klausuren
geschrieben

Na dann viel Erfolg!

Hans

Hallo Pluto,

das ist der öffentliche Dienst.

Hallo Lukas,
ups, da arbeite ich auch, d.h. im öffentlichen Dienst.
Ich wünsche Dir dann viel Erfolg beim Verkauf. Schade für Dich.
MFG
Pluto

Hallo Pluto,

heute werde ich es mit dem Umtausch bei ALDI versuchen. Vielen Dank für deine Hilfe. Viel Spaß noch im öffentlichen Dienst.

duck313 hat mit der ALDI-Zufriedenheitsgarantie ein sehr gutes Stichwort geliefert. Vielen vielen Dank auch dafür.

@Hans: Stimmt, „nen“ kommt überwiegend in Deutschland für „einen“ vor.
Wenn man ein gutes Fachabi gemacht hat, muss man nur eine Klasse übersprungen haben, um mit unter 18 zu studieren. Diesbezüglich muss ich mich berichtigen.

Hi,

der Junge erzählt uns doch eh nur Räuberpistolen.

nicki