Hallo,
Vier Häuser haben einen Mehrnutzervertrag bei Kabelfirma A für alle Wohneinheiten. Ein neuer Mieter X schließt aus Versehen auch einen Einzelnutzervertrag (ENV) für Fernsehkabel mit Kabelfirma A ab. Nach 3 Jahren wechselt die Wohngemeinschaft zur Kabelfirma B. Nach 2,2 weiteren Jahren merkt der Mieter X endlich, dass da etwas nicht stimmt. Er kündigt den ENV. Die Kabelfirma A zahlt dem Mieter X nur den vorausgezahlten Betrag für das laufende Jahr zurück.
Meine Frage: Besteht für den Mieter X eine Möglichkeit auch die Beträge für die fünf zurückliegenden Jahre von der Kabelfirma A zurück zu bekommen ?
Schöne Grüße.
Servus!
Meine Frage: Besteht für den Mieter X eine Möglichkeit auch
die Beträge für die fünf zurückliegenden Jahre von der
Kabelfirma A zurück zu bekommen ?
Auf welcher Grundlage?
Genau, das war die Frage. Gut, dass Du sie noch konkretisiert hast.
Hallo!
Meine Frage: Besteht für den Mieter X eine Möglichkeit auch
die Beträge für die fünf zurückliegenden Jahre von der
Kabelfirma A zurück zu bekommen ?
Die Firma hat ja die bestellten Leistungen erbracht, oder? Also hat sie auch Anspruch auf das Entgelt hierfür. Ob der Mann die Leistung jetzt gebraucht hätte oder nicht, ist unerheblich. Anders wäre es eventuell zu werten, wenn das Unternehmen wußte oder hätte wissen müssen, dass eine unnötige Doppelbestellung vorliegt, dann könnte man eventuell noch mit Anfechtung was machen.
Hm…
Anfechtungsgrund wäre dann…?
119 I?
119 II?
123 I?
Erbrecht? *g*
Levay
Hallo Fab,
danke für das Lob, aber eigentlich sollte mein Beitrag kein Echo sein. Vielmehr habe ich erwartet, dass der Fragesteller sich da schon ein paar Gedanken gemacht hat.
Die hätten mich einfach nur interessiert, um zu sehen, ob ich sie für nachvollziehbar halte.
Dass jemand fünf Jahre lang nicht merkt, dass er zweimal Kabelgebühren bezahlt ist für mich jedenfalls nicht nachvollziehbar.
Gruß!
Horst