Fernsehmoderatoren Selbständigkeit

Hallo,

wollte mal fragen ob Fernsehmoderatoren auch selbstständig tätig sein können, oder sie unter die Scheinselbstständigkeit fallen. Wenn ja, sind sie Umsatzsteuer-pflichtig oder gibt es vielleicht eine Befreiung.

Danke Ikarus

Hallo,

wollte mal fragen ob Fernsehmoderatoren auch selbstständig
tätig sein können, oder sie unter die Scheinselbstständigkeit
fallen.

Da ich so ein paar kenne, die durchaus nicht wenig Geld auch mit anderen Engagements verdienen, wüsste ich nicht, was gegen Selbständigkeit sprechen würde (wenn da nicht ein Haupt-Auftraggeber sonstige Tätigkeiten ausschließt, und die Leute angestellt beschäftigt, aber dann erübrigt sich das Thema ja auch). Also den Herrn X und die Frau Y, die Du in der ein oder anderen Fernsehsendung siehst, kannst Du mit dem nötigen Kleingeld problemlos für deine nächste Firmenfeier, Produktpräsentation o.ä. buchen.

Wenn ja, sind sie Umsatzsteuer-pflichtig oder gibt es
vielleicht eine Befreiung.

Warum sollten die USt-frei sein? Ich muss ja sogar im klassischen „freien“ und nicht gewerblichen Beruf USt zahlen.

Gruß vom WIz

[MOD] Komplettzitat gelöscht

Hallo,

es handelt sich um jemanden, der für eine kleine Sendung im Fernsehen,
von diesem einen Fernsehsender bezahlt wird. Ob das nicht als Scheinselbstständigkeit gewertet wird, wenn derjenige sich selbstständig macht?

gruß

Auch wer nur einen einzigen Auftraggeber hat, muss nicht unbedingt scheinselbständig sein. Es gibt hier mehrere Kriterien, nach denen dies abgegrenzt wird. Z.B. die Weisungsgebundenheit und ob ein Erfolg geschuldet wird oder nicht.

Scheinselbständigkeit ist weniger ein steuerliches Problem als eher ein Sozialversicherungsrechtliches.

Das Steuerrecht definiert den Arbeitnehmer wie folgt:

http://www.gesetze-im-internet.de/lstdv/__1.html