Hallo liebe Rechtsgelehrte,
mich würde interressieren, wie es um das Urheberrecht/Nutzungsrecht um Sendungen aus dem Fernsehen bestellt ist, wenn eine Fernsehsendung als mpg o.ä. per filesharing ohne kommerziellen Nutzen im Internet angeboten wird.
Wenn jemand sich z.B. auf diese Art die Folgen einer Fernsehserie aus den USA besorgt, wer verstößt dann gegen welche Gesetze, bzw. Grundlagen?
Danke schonmal,
Peter
Fernsehprogramm in Tauschbörsen->verboten
Hallo Peter!
Laut Urhebergesetz sind nur Privatkopien erlaubt.
Verteilen über Filesharingprogramme fällt aber nicht darunter.
Zitat:
_Der Mitschnitt von Radio- und Fernsehsendungen ist grundsätzlich erlaubt. Im Gegenzug ist gemäß § 54 Urhebergesetz eine Abgabepflicht für Audio- und Videokassetten vorgesehen, über die Lizenzgebühren an die Urheber abgeführt werden.
Eine Weitergabe von Radiosendungen und Filmen über das Internet, insbesondere über Filesharing-Programme ist jedoch nicht erlaubt. Zulässig wäre dies nur, wenn es sich um eine Privatkopie gemäß § 53 Urhebergesetz handeln würde. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn der Mitschnitt zum privaten Gebrauch vervielfältigt wird. Eine Vervielfältigung liegt auch beim Anbieten eines Mitschnitts über eine Filesharing-System vor. Da die Nutzer, die den Mitschnitt herunterladen nicht bekannt sind, ist weder das Anbieten noch der Download derartiger Mitschnitte erlaubt.
…
Aufgrund internationaler urheberrechtlicher Abkommen kommt es hierbei in der Regel nicht darauf an, ob es sich um inländische oder ausländische Fernsehmitschnitte oder Filme handelt_
Quelle:
http://www.internetrecht-rostock.de/filesharing-fern…
Gruß
Beowolf
Danke Beowolf!
Schnelle und ausführliche Antwort!
Zitat:
… Da die Nutzer, die den Mitschnitt herunterladen nicht
bekannt sind, ist weder das Anbieten noch der Download
derartiger Mitschnitte erlaubt. …
Das hieße in der Konsequenz, daß Bekannte sich zwar gegenseitig Mitschnitte zusenden dürften, aber eben nicht so, dass beliebige Netzteilnehmer darauf zugreifen können. Oder?
Gruß,
Peter