Hallo,
wenn jemand einen Fernseher, vor acht Monaten gekauft, wegen eines Defekts einschickt: M. W. sind dann 14 Tage eine angemessene Reparaturzeit. Wenn dem Verkäufer aber sogar vier Wochen Zeit gewährt worden sind, das Gerät dann aber immer noch nicht zurück ist, was kann man tun?
Grüße
Carsten
Meines Erachtens sollte immer eine Frist gesetzt sein. Damit setzt du den Händler „in Verzug“. So lange dieser Zustand nicht erreicht ist, wird es wahrscheinlich schwierig.
wenn jemand einen Fernseher, vor acht Monaten gekauft, wegen
eines Defekts einschickt: M. W. sind dann 14 Tage eine
angemessene Reparaturzeit.
die 14 tage sind eine faustformel, aber grds. genügt sie bzw. eine zu kurze frist sind im hinblick auf die mittlerweile verstrichenen 4 wochen nicht mehr gegeben.
Wenn dem Verkäufer aber sogar vier
Wochen Zeit gewährt worden sind, das Gerät dann aber immer
noch nicht zurück ist, was kann man tun?
wenn tatsächlich ein sachmangel iSd § 434 bgb vorliegt (und der defekt nicht z.b. auf einem fehlverhalten des nutzers beruht), dann kann der käufer beispielsweise vom vertrag zurücktreten, §§ 323 I, 437 bgb. allerdings hat der käufer die darlegungs-/beweislast dafür, dass ein sachmangel vorliegt.
insofern sollte man sich zuerst mit dem verkäufer in verbindung setzen…