Guten Tag alle zusammen,
bei meinem Telekommunikationsanbieter ist ein bisher unauffindbarer Defekt/Störung der Übertragung von TV-Sendern.
Ein Teil des Stadtteils empfängt seid Anfang des letzten Wochenendes keinerlei Sender, jedoch wurde mir bei einem Anruf (am Wochenende schon) gesagt, dass dies eine gute Stunde bis die ganze Nacht dauern könnte, dies ist leider nicht mehr der Fall.
Ich wollte fragen ob es irgendeine Möglichkeit für eine Entschädigung o.Ä. in diesem Fall gibt.
Tut mir leid, wenn einiges nicht ganz verständlich ist.
Bei Fragen stehe ich euch zur Verfügung
Man könnte Prozentual die Gebühr zurück verlangen. http://www.unitymedia.de/content/dam/unitymedia-de/s…
Einzelanschluss ohne HD 17,90€ im Monat.
Wären ca. 60cent die man für jeden Tag ohne Einspeisung geltend machen könnte.
Man könnte Prozentual die Gebühr zurück verlangen. http://www.unitymedia.de/content/dam/unitymedia-de/s…
Einzelanschluss ohne HD 17,90€ im Monat.
Wären ca. 60cent die man für jeden Tag ohne Einspeisung
geltend machen könnte.
MFG
Gibt es auch einen Paragraphen für diese Art von Kosten-/Gebührenrückerstattung?
dies ergibt sich aus dem Vertrag, es wird eine Leistung bestellt, zu 100% bezahlt, aber nicht zu 100% geliefert.
Bei weiterem Nachdenken stellt sich die Frage welche Verfügbarkeit garantiert wird. Bei einer garantierten Verfügbarkeit von 98% dürfte das Fernsehen bis zu 7,3Tage ausfallen ohne das eine Rückerstattung möglich ist.
Ein Teil des Stadtteils empfängt seid Anfang des letzten
Wochenendes keinerlei Sender, jedoch wurde mir bei einem Anruf
(am Wochenende schon) gesagt, dass dies eine gute Stunde bis
die ganze Nacht dauern könnte, dies ist leider nicht mehr der
Fall.
Ich wollte fragen ob es irgendeine Möglichkeit für eine
Entschädigung o.Ä. in diesem Fall gibt.
Wären da nicht eher Freudenkundgebungen angebracht?
Bei weiterem Nachdenken stellt sich die Frage welche
Verfügbarkeit garantiert wird. Bei einer garantierten
Verfügbarkeit von 98% dürfte das Fernsehen bis zu 7,3Tage
ausfallen ohne das eine Rückerstattung möglich ist.
Hätten Sie freundlicherweise eine Quelle für diese Information?
der besteht darin, dass man für etwas bezahlt, aber nicht bekommen hat. Der Schadenersatz besteht dementsprechend darin, das dafür bezahlte Geld zurück zu bekommen. Im besprochenen Fall also ein paar Euro 50.
Gruß
KB