Hallo, angenommen man macht parallel zum Job ein Fernstudium und setzt die Kosten für Übernachtungen am Studienort (Hotel ca. 100,- EUR / Monat) als Werbungskosten ab.
Wie würde das aussehen wenn man ein festes Mietverhältnis am Studienort (Entfernung 700km) eingeht (Appartement bzw. WG-Zimmer ca. 300,- EUR / Monat).
Wäre das auch steuerlich absetzbar oder wenigstens anteilig? Müsste man das als Zweitwohnsitz angeben irgendwo?
Natürlich rechnet sich das auf den ersten Blick nicht, die Gründe wären teilweise privat.
Hab irgendwie noch keinen vergleichbaren Fall ergoogelt, ist die Idee so unsinnig?
LG Max