Fernstudium aus dem Ausland, brauche ich eine KV?

Hallo

ich plane ein Fernstudium aus dem aussereuropaeischen Ausland an einer deutschen FH zu machen. Weiss jemand ob ich dazu, also um mich bei dieser FH immatrikulieren zu koennen, eine deutsche Krankenversicherung haben muss?

Viele Gruesse

Hallo,

Weiss jemand ob ich dazu,
also um mich bei dieser FH immatrikulieren zu koennen, eine
deutsche Krankenversicherung haben muss?

ich vermute mal, daß das Einschreibebüro, bzw. das Fachbereichsekretariat das weiß.

Gandalf

Hallo,

handelt es sich denn um ein Vollzeit-Fernstudium? - Denn wenn es berufsbegleitend ist, sollte die Frage der Krankvenversicherung ja keine Rolle spielen.

Viele Grüße
Markus

es handelt sich tatsächlich um ein Teilzeitstudium. Habe im Studentensekretariat angefragt und die selbe Antwort wie von Markus erhalten. Nur beim Vollzeitstudium spielt die KV eine Rolle. Soweit hatte ich nicht gedacht :smile:

Danke euch beiden.

Viele Grüße

Präsenzzeit

ich plane ein Fernstudium aus dem aussereuropaeischen Ausland
an einer deutschen FH zu machen. Weiss jemand ob ich dazu,
also um mich bei dieser FH immatrikulieren zu koennen, eine
deutsche Krankenversicherung haben muss?

Das interessiert die Hochschule recht wenig. Und für ein Fernstudium ist eine ständige KV im Hochschulland auch überflüssig. Für Präsenzzeiten (Prüfungen, Seminare) kann man in DE auch als Ausländer kurzzeitige KVs abschließen oder eine Reisekrankenversicherung nutzen. Ist z.B. für Künstler üblich, die mal für 2 - 3 Wochen hier auf Tournee sind.

Gruß

Stefan

Hallo,

Das interessiert die Hochschule recht wenig.

Im Allgemeinen interessiert das eine Hochschule sehr genau, wie ein Student krankenversichert ist. So entnehme ich den aktuellen Immatrikulationsbögen der Universität Bonn:

Krankenversicherung:
Versicherungsstatus laut Bescheinigung der Krankenkasse (ohne Vorlage der korrekten
Bescheinigung muß die Einschreibung abgelehnt werden):
Vor der Einschreibung ist in jedem Falle (auch bei Wiedereinschreibung) eine Bescheinigung der Krankenkasse lt. Meldeverordnung
einzuholen (siehe Hinweise auf Seite 6!), aus der hervorgeht, welchen Versicherungsstatus Sie als Studierende/r haben werden. Die
Chip-Karte oder eine einfache Mitgliedsbescheinigung reichen nicht aus! Sollten Sie dazu Fragen haben, so lassen Sie sich bitte bei
der für Sie zuständigen Krankenkasse oder der Allgemeinen Ortskrankenkasse des Wohn- oder Studienortes beraten. Privat-Versicherte
sollten sich rechtzeitig bei einer gesetzlichen Krankenkasse bezüglich eines Befreiungsbescheides beraten lassen, da dieser
bei der Einschreibung vorzulegen ist.

Von „nicht interessieren“ kann keine Rede sein. Von Ausnahmefällen wie Teilzeitstudium war in der ursprünglichen Anfrage für mich nicht die Rede.

Gruß

Fritze

1 „Gefällt mir“