Fernstudium außerordentliche kündigung

Kann ich mein Fernstudium fristlos s.o. kündigen? Sie haben mir nach vier Monaten den kompletten Schriftsatz geschickt um mir die Zeiteinteilung zu erleichtern,(definitiv nicht mein Wunsch!) ich finde das eine Frechheit und fühle mich weder betreut noch gefördert. Das versprochene Video wird mit keinem Wort mehr erwähnt, telefonischer Kontakt mangelhaft, es gab keine versprochenen Ordner sondern nur Blätter und bis auf den das letzte Paket kein Anschreiben.
Die Unterlagen sollten in einem zwei Monats-Rhytmus kommen und insgesamt über einen Zeitraum von 18 Monaten verteilt sein.
Der größte Witz ist, das ich bereits die Abschlussfragen erhalten habe und sie nach kurzer Recherche, ohne das Studium tats. zu absolvieren, lösen könnte, und dann Tierheilpraktiker wäre,
ehrlich gesagt bin ich entsetzt und will so schnell wie möglich wechseln.

Hallo,

  1. Es handelt sich hier nicht um ein Studium, demnach auch nicht um ein Fernstudium
  2. Die Frage behandelt einen normalen Vertragsaspekt (Wie kündige ich … wenn … blabla)
  3. Die Frage ist ohne weitere Informationen (Welches Bildungsinstitut, Welcher Vertrag, wie und wo abgeschlossen etc. nicht zu beantworten)

Gruß

Jürgen

Hallo Jürgen,
Mein Vertrag heißt: Studienlehrgang zum Pferdeheilpraktiker, ich habe den Namen weggelassen, da ich dachte das wäre hier so üblich, es gibt Kündigungsfristen, die im Vertrag genannt sind, bzw in den AGBs, aber mir geht es um eine Kündigung ohne Frist!
Ich finde es unzumutbar eine angeblich geregelte Studienzeit mit einem überschaubaren Lernziel von zwei Monaten ohne weitere Kontaktaufnahme einfach abzukürzen, das muss ich mir denke ich nicht gefallen lassen. Zumal auch einige andere Zusagen unerfüllt blieben.
Das heißt unabhängig vom Institut, ist es ein außerordentlicher Kündigungsgrund, wenn anders als in den AGBs die Zusendung der Studieninhalte einfach auf einmal geschickt werden?
Das muss doch so beantwortet werden können, Gruß fiambre

Hallo,
in der Beurteilung dieser rechtlichen Frage möchte ich mich zurückhalten. Es gibt aber in Köln eine „staatliche Zentralstelle für Fernunterricht“, die sich mit Fernlehrangeboten befasst und ihre Seriosität ein bisschen unter die Lupe nimmt. Vielleicht kommst Du da weiter. Die Anschrift lautet:
http://www.zfu.de/
Viel Erfolg
Uwe

Hallo,

ohne Vertrag kann ich die Frage nicht beantworten.
Ein Fernstudium ist nicht für jeden geeignet. Ich finde den geschilderten Sachverhalt nicht dramatisch und würde erwarten, dass andere Anbieter ähnlich agieren.
Bitte den Vertrag lesen und die Leitung des Studienzentrums kontaktieren.

Gruß

Ann

Hallo,

ich bin kein Rechtsanwalt o. der gleichen, versuche aber mal die Sache trotzdem zu verstehen.

Wenn ein Vertragspartner seinen Teil eines Vertrages nicht einhält, dann kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Wenn ein Vertragspartner also versprochene Leistungen nicht erbringt, Fristen nicht einhält, sehe ich auch einen Grund für eine Kündigung. Was aber steht genau in dem Vertrag? Ist überhaupt eine außerordentliche Kündigung möglich? Oder nur einseitig vereinbart?
Hattest Du z.B. die Möglichkeit die 4 Wochen-Test-Frist zu nutzen?
Die Hefte, welche Dir geschickt worden sind, wurden sie Dir vor Ende der Probewochen zugeschickt?

Fragen, die Du Dir erstmal selber beantworten musst. Versuche eine außerordentliche Kündigung durchzuziehen. Zumindesten aber sollte eine Kündigung zum nächsten Monat oder Quartal möglich sein. Denn solche Fernstudiums-Verträge kann man vorzeitig kündigen.

Gruß Nico

Hallo

Zunächst einmal: Ich kann Deinen Ärger gut verstehen!

Zur Kündigung: Wahrscheinlich wird das nicht so einfach gehen - was sagt denn der Vertrag? Da gibt es immer Hinweise auf Möglichkeiten zur Kündigung.

Falls der Vertrag eine fristlose Kündigung nicht vorsieht, würde ich den direkten (freundlichen!) Kontakt mit dem Anbieter suchen. Viele Anbieter sind recht kulant, wenn ein Kunde nun so gar nicht zufrieden ist mit dem jeweiligen Fernlehrangebot. Aber eben nicht alle…

Vielleicht könnte es sich für Dich auch lohnen, Deine Frage noch einmal hier zu stellen: http://www.fernstudium-infos.de/

Viel Erfolg!

Anne Oppermann

Hallo,

nach Ablauf der Probezeit besteht die erste Kündigungsmöglichkeit zum Ablauf von sechs Monaten, danach quartalsweise.

Beste Grüße
Markus

Hallo,

ich kann dir da leider nicht helfen. Was steht denn im Vertrag?
Ich drück dir die Daumen, dass du da schadlos rauskommst!

LG
Rahel Wienecke

P.S.: es ist wirklich eine Schande, was die Schulen teilweise anrichten. Meine „Ausbildung“ war auch für die Katz.

So einfach geht das nicht. Dazu muß etwas im Vertragsverhältnis nicht stimmen.

Es tut mir Leid dass ich Ihnen in diesem Fall nicht helfen kann. Es scheint dass Sie eine Rechtsberatung brauchen. Viel Erfolg!
BZ.

Ich hoffe diese Antwort geht an alle, die sich netterweise mitgeteilt haben:
Vielen Dank für Ihren Rat, ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der mir Recht gab, und auch in den Fernasrudienrechtsgrundlagen geht folg. hervor:
§ 2
Rechte und Pflichten der Vertragschließenden

(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von
Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der
vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den
Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten
innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Teilnehmer
am Fernunterricht (Teilnehmer) diejenigen Anleitungen zu geben, die er
erkennbar benötigt.

Ich werde versuchen das Sie mich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen und einen anderen Anbieter wählen, Vielen, Vielen Dank für Eure Mühe und Unterstützung, als Fernlernender ist man sonst doch recht allein.Fiambre

Ich hoffe diese Antwort geht an alle, die sich netterweise mitgeteilt haben:
Vielen Dank für Ihren Rat, ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der mir Recht gab, und auch in den Fernasrudienrechtsgrundlagen geht folg. hervor:
§ 2
Rechte und Pflichten der Vertragschließenden

(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von
Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der
vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den
Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten
innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Teilnehmer
am Fernunterricht (Teilnehmer) diejenigen Anleitungen zu geben, die er
erkennbar benötigt.

Ich werde versuchen das Sie mich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen und einen anderen Anbieter wählen, Vielen, Vielen Dank für Eure Mühe und Unterstützung, als Fernlernender ist man sonst doch recht allein.Fiambre

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Ich hoffe diese Antwort geht an alle, die sich netterweise mitgeteilt haben:
Vielen Dank für Ihren Rat, ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der mir Recht gab, und auch in den Fernasrudienrechtsgrundlagen geht folg. hervor:
§ 2
Rechte und Pflichten der Vertragschließenden

(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von
Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der
vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den
Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten
innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Teilnehmer
am Fernunterricht (Teilnehmer) diejenigen Anleitungen zu geben, die er
erkennbar benötigt.

Ich werde versuchen das Sie mich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen und einen anderen Anbieter wählen, Vielen, Vielen Dank für Eure Mühe und Unterstützung, als Fernlernender ist man sonst doch recht allein.Fiambre

Ich hoffe diese Antwort geht an alle, die sich netterweise mitgeteilt haben:
Vielen Dank für Ihren Rat, ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der mir Recht gab, und auch in den Fernasrudienrechtsgrundlagen geht folg. hervor:
§ 2
Rechte und Pflichten der Vertragschließenden

(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von
Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der
vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den
Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten
innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Teilnehmer
am Fernunterricht (Teilnehmer) diejenigen Anleitungen zu geben, die er
erkennbar benötigt.

Ich werde versuchen das Sie mich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen und einen anderen Anbieter wählen, Vielen, Vielen Dank für Eure Mühe und Unterstützung, als Fernlernender ist man sonst doch recht allein.Fiambre

Gruß

Ann

Ich hoffe diese Antwort geht an alle, die sich netterweise mitgeteilt haben:
Vielen Dank für Ihren Rat, ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der mir Recht gab, und auch in den Fernasrudienrechtsgrundlagen geht folg. hervor:
§ 2
Rechte und Pflichten der Vertragschließenden

(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von
Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der
vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den
Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten
innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Teilnehmer
am Fernunterricht (Teilnehmer) diejenigen Anleitungen zu geben, die er
erkennbar benötigt.

Ich werde versuchen das Sie mich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen und einen anderen Anbieter wählen, Vielen, Vielen Dank für Eure Mühe und Unterstützung, als Fernlernender ist man sonst doch recht allein.Fiambre
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Ich hoffe diese Antwort geht an alle, die sich netterweise mitgeteilt haben:
Vielen Dank für Ihren Rat, ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der mir Recht gab, und auch in den Fernasrudienrechtsgrundlagen geht folg. hervor:
§ 2
Rechte und Pflichten der Vertragschließenden

(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von
Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der
vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den
Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten
innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Teilnehmer
am Fernunterricht (Teilnehmer) diejenigen Anleitungen zu geben, die er
erkennbar benötigt.

Ich werde versuchen das Sie mich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen und einen anderen Anbieter wählen, Vielen, Vielen Dank für Eure Mühe und Unterstützung, als Fernlernender ist man sonst doch recht allein.Fiambre

Ich hoffe diese Antwort geht an alle, die sich netterweise mitgeteilt haben:
Vielen Dank für Ihren Rat, ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der mir Recht gab, und auch in den Fernasrudienrechtsgrundlagen geht folg. hervor:
§ 2
Rechte und Pflichten der Vertragschließenden

(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von
Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der
vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den
Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten
innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Teilnehmer
am Fernunterricht (Teilnehmer) diejenigen Anleitungen zu geben, die er
erkennbar benötigt.

Ich werde versuchen das Sie mich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen und einen anderen Anbieter wählen, Vielen, Vielen Dank für Eure Mühe und Unterstützung, als Fernlernender ist man sonst doch recht allein.Fiambre

Ich hoffe diese Antwort geht an alle, die sich netterweise mitgeteilt haben:
Vielen Dank für Ihren Rat, ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der mir Recht gab, und auch in den Fernasrudienrechtsgrundlagen geht folg. hervor:
§ 2
Rechte und Pflichten der Vertragschließenden

(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von
Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der
vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den
Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten
innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Teilnehmer
am Fernunterricht (Teilnehmer) diejenigen Anleitungen zu geben, die er
erkennbar benötigt.

Ich werde versuchen das Sie mich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen und einen anderen Anbieter wählen, Vielen, Vielen Dank für Eure Mühe und Unterstützung, als Fernlernender ist man sonst doch recht allein.Fiambre

Ich hoffe diese Antwort geht an alle, die sich netterweise mitgeteilt haben:
Vielen Dank für Ihren Rat, ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der mir Recht gab, und auch in den Fernasrudienrechtsgrundlagen geht folg. hervor:
§ 2
Rechte und Pflichten der Vertragschließenden

(1) Durch den Fernunterrichtsvertrag verpflichtet sich der Veranstalter von
Fernunterricht (Veranstalter), das Fernlehrmaterial einschließlich der
vorgesehenen Arbeitsmittel in den vereinbarten Zeitabständen zu liefern, den
Lernerfolg zu überwachen, insbesondere die eingesandten Arbeiten
innerhalb angemessener Zeit sorgfältig zu korrigieren, und dem Teilnehmer
am Fernunterricht (Teilnehmer) diejenigen Anleitungen zu geben, die er
erkennbar benötigt.

Ich werde versuchen das Sie mich aus dem Vertrag vorzeitig entlassen und einen anderen Anbieter wählen, Vielen, Vielen Dank für Eure Mühe und Unterstützung, als Fernlernender ist man sonst doch recht allein.Fiambre