Hallo Experten,
ich habe eine Fachoberschule in Bayern abgeschlossen und so mein Fachabitur bekommen. Jetzt bin ich berechtigt an jeder Fachhochschule in Deutschland zu studieren.
Allerdings muss ich jetzt meinen Zivildienst verrichten.
Ich würde aber gerne schon mit meinem Studium anfangen.
Es gibt also in Darmstadt die einzige Fernfachhochschule Deutschlands und glücklicherweise kann man dort auch Informatik studieren. Leider kostet das Studium dort 273 Euro im Monat. Ein Zivildienstleistender, der bereits eine kleine Wohnung mietet kann sich so ein Studium nicht einfach leisten.
Deshalb habe ich bei meinem Landratsamt gefragt, ob dieses Studium förderungsfähig ist. Die haben mir darauf geantwortet, dass das nicht der Fall ist.
Das beste war, dass die Begründung nicht einmal direkt im BAföG steht.
Es gibt ja §3 im BAföG, in dem es über Fernunterricht geht.
Die Frau im Landratsamt hat ein Buch zum BAföG gehabt, in welchem steht, dass ein Fernstudium (als Beispiel war ein Studium an der FernUni Hagen angegeben) als Lehrgang gezählt wird, aber es fällt nicht unter §3!!!
Ich denke mir, wenn das Fernstudium nicht unter §3 fällt, dann muss es ja unter einen anderen Paragraphen fallen, oder?
Die Frau hat gesagt, dass es nicht unter einen anderen Paragraphen fallen muss. Und ihrer Meinung nach ist das Studium nicht förderungsfähig, wenn es unter keinen anderen Paragraphen fällt.
Ein normales Studium würde ja gefördert werden. Aber ein Fernstudium nicht. Wieso? Hier ist meine Meinung:
Ein normales Studium ist meistens eine Fortführung der laufenden Schulkarierre. Ein Fernstudium allerdings wird meistens von Leuten absolviert, die schon längst tief im Berufsleben stecken und sich dann irgendwann sagen, dass sie doch noch gerne studieren würden.
Aber in meinem Fall ist das anderes. Ich habe ja keinen Beruf und sehe das Fernstudium einfach als Fortführung meiner Schulkariere. Ich bin ja noch bis vor kurzem zur Schule gegangen. Und ich würde einfach gerne schnell mit dem Studium fertig sein. In meinem Fall, mit diesem Fernstudium, könnte ich bereits während des Zivildienstes studieren. Damit habe ich eher fertigstudiert und kann viel schneller meine Steuer an Vater Staat abgeben. Wieso ist dieses Fernstudium dann nicht förderungsfähig?
Ich bitte jede Person, die etwas über dieses Thema weiss, etwas zu schreiben. Ich finde, dass es ein bischen unfair ist, wenn ein Fernstudium (nach dem man den selben Abschluss hat, wie bei einem normalen Studium) nich mit einem normalen Studium auf dieselbe Stufe gesetzt wird.
Hallo,
Ich bitte jede Person, die etwas über dieses Thema weiss,
etwas zu schreiben. Ich finde, dass es ein bischen unfair ist,
wenn ein Fernstudium (nach dem man den selben Abschluss hat,
wie bei einem normalen Studium) nich mit einem normalen
Studium auf dieselbe Stufe gesetzt wird.
Soviel ich weiß gibt es als Zivi für solche Fernstudien Förderung beim Bundesamt für Zivildienst (BaZ). Wichtig ist halt, dass du die Förderung beantragst BEVOR du zu studieren anfängst. Das läuft so ab, dass du erst mal alles selbst bezahlen musst und am Ende des Zivildienstes läßt du dir dann von der FernFH eine Bestätigung der Kosten schicken, die kannst du dann beim BaZ einschicken und bekommst dann einen Teil rückerstattet.
Schau dir doch mal die Seite es BaZ an, da müßte doch was darüber stehen.
Gruß
Oliver
noch der passende Link
HAllo nochmal,
also hier ist der dazugehörige Link samt Vordruck für den Antrag:
http://www.zivildienst.de/index6.htm
Ich bin da Interessehalber mal drüber geflogen, so wie’s aussieht, kriegst du auf jeden Fall was; Fernstudien werden ausdrücklich erwähnt. Der Höchstsatz ist 664 Euro, außerdem gibts noch 5 Tage bezahlter Sonderurlaub für Klaussuren etc. gratis dazu.
Gruß
Oliver
HAllo nochmal,
also hier ist der dazugehörige Link samt Vordruck für den
Antrag:
http://www.zivildienst.de/index6.htm
Ich bin da Interessehalber mal drüber geflogen, so wie’s
aussieht, kriegst du auf jeden Fall was; Fernstudien werden
ausdrücklich erwähnt. Der Höchstsatz ist 664 Euro, außerdem
gibts noch 5 Tage bezahlter Sonderurlaub für Klaussuren etc.
gratis dazu.
Danke vielmals Oliver für die Info.
Ich werde mich da sofort weiterinformieren.
Dies gilt aber nur für die Zeit während des Zivildienstes.
Und nachher muss ich eine Aubildung machen. Und werde natürlich auch während dieser Zeit der Ausbildung studieren.
Ist es da schlauer eher für die Ausbildung BAföG zu beantragen, als für das Fernstudium?
Danke nochmals
ludanto
Hi Oliver,
ich habe den Link besucht, den du mir geraten hast.
Dort wird, wie du gesagt hast, von 664,68 EUR gesprochen.
Jedoch heisst die Formulierung:
Insgesamt dürfen die Zuschüsse einen Betrag von 664,68 EUR für die Dauer des Zivildienstes nicht überschreiten.
Heisst das, dass ich jeden Monat (10 Monate Zivildienst) maximal ungefähr 66 EUR Zuschuss bekommen kann?
Oder heisst es, dass ich jeden Monat maximal 664,68 EUR Zuschuss bekommen kann.
Danke im voraus
ludanto
…Wichtig ist
halt, dass du die Förderung beantragst BEVOR du zu studieren
anfängst. …
Hier ist der Text von der Seite, die du mir empfohlen hast:
Beginn und Ende der Maßnahmen sollen innerhalb der Zivildienstzeit des Zivildienstleistenden liegen. Maßnahmen können jedoch auch gefördert werden, wenn sie vor Beginn des Zivildienstverhältnisses begonnen wurden und/oder erst nach Abschluss des Zivildienstverhältnisses enden; in diesen Fällen werden die Kosten nur zeitanteilig für die Dauer der Maßnahme während des Zivildienstverhältnisses bezuschusst.
Gruss
ludanto
realistisch bleiben
Hallo,
Insgesamt dürfen die Zuschüsse einen Betrag von 664,68
EUR für die Dauer des Zivildienstes nicht überschreiten.
Heisst das, dass ich jeden Monat (10 Monate Zivildienst)
maximal ungefähr 66 EUR Zuschuss bekommen kann?
Oder heisst es, dass ich jeden Monat maximal 664,68 EUR
Zuschuss bekommen kann.
So viel Geld hat der Staat nun auch nicht, damit sind natürlich 664 Euro INSGESAMT gemeint. Viel ist es nicht, außerdem ist es ein Maximalbetrag, ähnlich wie beim Bafög wird es am Ende wahrscheinlich noch weniger.
Gruß
Oliver
Also ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, dass es ganz gut ist VOR dem Studien Förderung zu beantragen. Wenn man nämlich den Antrag während des Studiums stellt, gehen die davon aus, dass man gar nicht so sehr auf eine Förderung angewiesen ist (sonst hätte man ja nicht schon mal angefangen) und es gibt dann weniger Geld.
Gruß
Oliver
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ein normales Studium würde ja gefördert werden. Aber ein
Fernstudium nicht. Wieso?
Wieso ist dieses Fernstudium dann
nicht förderungsfähig?
Hallo,
hier § 1: Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
BAföG wird also zum Lebensunterhalt gewährt. Wer Zivildienst leistet erhält ja die notwendigen Mittel dazu.
Dann aus § 2 Ausbildungsstätten
(1) Ausbildungsförderung wird geleistet für den Besuch von …
Während eines Fernstudiums besucht man ja keine Schule - man sitzt zu Hause.
Gruß
Otto