Man stelle sich vor, jemand hätte seine Ausbildung als Beamter im gehobenen Dienst beendet und wird zum 01.08. übernommen. Dieser möchte sich aber nun noch weiterbilden und ein Fernstudium beginnen. Angenommen, das wäre so, bräuchte er dann von seinem Dienstherrn eine Erlaubnis dazu ??? Ich habe schon mit einigen darüber diskutiert, aber noch keine befriedigende Antwort gefunden.
Ach ja: Wir nehmen an, derjenige wohnt in Niedersachsen (NBG) Dürfte aber egal sein, da das Landesrecht ja weitgehend angeglichen wurde.
Schon im Vorraus vielen Dank, viele Grüße,
Daniel Hoffmann.
Hallo Daniel!
VHS-Kurse, Fernstudium etc sind Privatsache, vergleichbar der Mitgliedschaft im Tanzclub oder Schützenverein und gehen den Dienstherrn/Arbeitgeber nichts an. Allerdings verlangt ein Fernstudium gelegentliche Teilnahme an Präsenzveranstaltungen, mindestens die Teilnahme an Klausuren. Man muß also Urlaub für diese Zeiten erhalten können. Von daher wird es sinnvoll sein, das Fernstudium anzuzeigen. Dies aber nicht in Form eine Bitte um Genehmigung, denn zu genehmigen oder abzulehnen gibts da seitens des AG nichts. In aller Regel wird ein AG solches Engagement wenigstens so weit unterstützen, daß Urlaub zu den u. U. mehrtägigen Präsenzveranstaltungen möglich ist.
Ein Fernstudium kann eine heftige zeitliche Belastung sein. Ob das der richtige Weg ist, wirst Du nach einem Semester wissen. Wenn Du sicher bist, daß Du die immerhin lange Zeit des Fernstudiums durchhalten kannst, ist es früh genug, davon etwas am Arbeitsplatz verlauten zu lassen.
Gruß
Wolfgang