Hallo! Ich mache gerade meine Steuererklärung für 2016 - das erste mal, dass ich sie mache. Ich hatte einen Ferienjob, bei dem ich als freie Handelsvertreterin gearbeitet habe.
Nun versuche ich, einiges von der Steuer absetzen; habe bisher Fahrtkosten, 24€ pro Tag, da ich außer Haus gearbeitet habe, dann die Versicherung, wobei ich nicht genau weiß, wieviel ich absetzen kann davon.
Meine große Frage ist, ich habe im Dezember 2015 ein Fernstudium angefangen und dann auch die gesamten Studiengebühren von etwas über 1000€ gezahlt. Kann ich diese Gebühren zu der Steuererklärung von 2016 einreichen?
Außerdem habe ich im September 2016 einen Sprachkurs gemacht, der relevant für mein neues Studium, welches ich dieses Jahr beginne, war. kann ich den Kurs auch absetzen?
Dieses Studium müsste aber irgendwas mit dem ausgeübten Beruf zu tun haben und einen in diesem Beruf weiterbringen. Wenn das nicht der Fall ist, kann man auch irgendwas mit Verlustvortrag oder so machen, so dass man es dann absetzen kann, wenn man mit dem durch das Studium erlernten Beruf Geld verdient. <= Das soll nur ein Hinweis sein, dass es da noch was gibt, nach dem es sich zu erkundigen lohnt.
Unabhängig davon würde ich die Gebühren auf jeden Fall auch schon jetzt einreichen, manchmal wird auch irgendwas anerkannt, von dem man gar nicht versteht, warum es anerkannt wurde, habe ich jedenfalls schon erlebt.
Es gibt eben auch bei Sachbearbeitern im Finanzamt solche und solche. Über Jahre wurde meine Steuererklärung einfach „durchgewinkt“, aber einer wollte mal alles ganz genau wissen und hat sich dann sogar erdreistet, das eine oder andere zu streichen.
Moooment, die 24€ gelten nur, wenn du mehr als 24h außer Haus warst. Wenn du jeden Morgen losfährst und Sachen verkaufst, gelten nur 12€ bei Abwesenheit von mehr als 8h. Beispiel: Vom 24.09. bis 26.09. unterwegs mit Übernachtung, dann 12€ für den 24.09. als Anreise, 24€ für den 25.09. ganzer Tag, für den 26.09. wieder 12€ als Abreise.
Wann? Die Kosten für eine zweite Ausbildung bzw. Weiterbildung sind Werbungskosten und können angesetzt werden in dem Jahr, in dem sie bezahlt werden, Zufluss- und Abflussprinzip.
Auch wieder als Werbungskosten. Das Problem wird sein, dass du in der Zwischenzeit wenig bis gar keine Steuern bezahlt hast. Wenn man keine Steuern bezahlt, werden durch die Werbungskosten zwar das zu versteuernde Einkommen gesenkt, hier hat es aber gar keine Auswirkungen.
Der Verlustvortrag, der hier auch schon mal erwähnt wurde, greift nur, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ war. D.h., du musst dem Finanzamt auch nachweisen, wovon du in der Zwischenzeit gelebt hast.
Ich war insgesamt 12 Wochen außer Haus; also ich bin immer an einem Sonntag angereist, habe dann Montag bis Samstag gearbeitet und bin am Sonntag wieder abgereist.
Also wären das pro Woche 2x12€ + 6x24€, richtig?
Die Studiengebühren hatte ich im Dezember des Vorjahres bezahlt für das Studium 2016, daher bin ich mir eben nicht sicher…
Und der Kurs ging einen Monat im Jahr 2016. Wie meintest du das, dass ich in der Zwischenzeit keine Steuern gezahlt habe? In dem Monat habe ich gar nicht gearbeitet, aber ich war das Jar über insgesamt nie angestellt, sondern habe freiberuflich nebenher gearbeitet. Von dem her wird doch sowieso das Jahr als gesamtes gezählt oder?
das hättest Du hier vorab erfahren können, wenn Du auf das eingegangen wärest, was Data Dir erklärt hat.
Es geht schlicht um zwei Dinge:
(1) Deine Darstellung kann beeinflussen, ob es sich um Werbungskosten handelt oder nicht. Wenn Du an dieser Stelle nur herumprobierst, ist das von vornherein nicht erfolgversprechend.
(2) Je nach Höhe Deiner übrigen Einkünfte im fraglichen Jahr kann es sein, dass Du Dir von vornherein die ganze Mühe sparen kannst. Sowas lässt sich leicht berechnen.
Dann hättest du sie tatsächlich in 2015 geltend machen müssen.
Die Frage ist, ob durch deine selbständige Tätigkeit überhaupt eine Einkommensteuerschuld entstanden ist. Was heißt denn nebenher? Studium oder ganz normaler Job?
Was ich sagen will, wenn deine Einnahmen pi mal Daumen weniger als 10.000€ betragen haben, wirst du nicht mal auf ein steuerpflichtiges Einkommen kommen und demzufolge auch keine Steuern bezahlen müssen. Dann können dir allerdings auch keine Steuern erstattet werden.