Fernstudium steuerlich absetzen

Hallo zusammen,

um meine Berufschancen zu verbessern möchte ich gerne ein Fernstudium absolvieren (eine Ausbildung im selben Bereich habe ich bereits)
Nun habe ich bereits in diversen Foren nach Möglichkeiten gesucht, wie das Studium steuerlich abgesetzt werden kann, allerdings bin ich daraus noch nicht so ganz schlau geworden.
So wie ich das verstanden habe, gibt es entweder die Möglichkeit die Kosten am Ende des Jahres komplett über die Werbungs- oder Sonderausgaben abzusetzen, oder sich im voraus auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen zu lassen. Was von beidem macht denn mehr Sinn bzw. womit bekomme ich mehr Geld zurück? Ich habe zusätzlich auch noch monatliche Fahrtkosten von 140€ (zur Arbeit, also unabhängig vom Studium) kann ich die dann auch noch mit absetzen?
Es wäre super wenn mir jemand helfen könnte!

Vielen lieben Dank schon mal!

Grüße Caro

Hallo Caro, es gibt genau die 2 Möglichkeiten die du genannt hast, eine laufende Lohnsteuer oder ein Eintrag in die Lohnsteuerkarte ist nichts anderes als eine Steuervorauszahlung bzw. ein Nachlass auf die Vorauszahlung, aber am Ende des Jahre musst du sowieso eine Einkommensteuererklärung abgeben und da werden vom Finanzamt alle Ein- und Ausgaben zusammengerechnet um daraus die endgültige Steuer zu ermitteln.

Hallo Caro,

ich habe die Erfahrung gemacht,das Fernstudium am Ende des Jahres bei der Steuer( Werbekosten) abzusetzen.
Die KM zur Arbeit kann ebenfalls abgesetz weden(Einfacher Weg x Arbeitstage - Krankentage/Urlaub)
Gruß Markus

Hallo,

eines vorneweg: Egal für welchen Weg Sie sich entscheiden. Am Ende zahlen Sie für beide Varianten „gleich“ viel Steern. Nur der WEg dorthin ist anders. Die Kosten für ein Fernstudium in einef Fachrichtung die Sie bereits als Beruf ausüben stellen Werbungskosten dar.

  1. Variante:
    Einkommensteuer-Erklärung am Jahres-Ende. Sie sammeln alle Belege Rechnungen und machen dann bei der Anlage N die Kosten (Studienkosten, Übernachtungs-, REisekosten, Literatur etc) entsprechend geltend.
    Dann erhalten Sie aufgrund der warscheinlich zu hohen Lohnsteuerabzug einiges an Geld zurück.

  2. Variante:
    Sie machen eine Aufstellung mit den zu erwartenden Kosten pro Jahr und lassen sich diese auf der Lohnsteuerkarte eintragen. Vorteil: Sie haben mtl. einen geringen Lohnsteuerarbzug. Am Jahresende reichen Sie eine Einkommensteuer-ERklärung mit den tatsächlichen Kosten ein und erhalten dann eine kleinere Erstattung als unter 1. oder ggfs. eine Nachzahlung wenn die erwarteten Kosten geringer als die tatschlichen sind.

Die Fahrtkosten über 140 € können Sie in beiden Varianten geltend machen.

Hallo CaroH,

ich kenne auch die Regel das Fernstudium als Werbungskosten abzusetzen. Das gleiche gilt für die Fahrkosten.

Gruß

Jette68

Hi,

Hallo zusammen,

um meine Berufschancen zu verbessern möchte ich gerne :ein
Fernstudium absolvieren (eine Ausbildung im selben :Bereich
habe ich bereits)
Nun habe ich bereits in diversen Foren nach :Möglichkeiten
gesucht, wie das Studium steuerlich abgesetzt werden :kann,
allerdings bin ich daraus noch nicht so ganz schlau :geworden.
So wie ich das verstanden habe, gibt es entweder die
Möglichkeit die Kosten am Ende des Jahres komplett :über die
Werbungs- oder Sonderausgaben abzusetzen, oder sich :im voraus
auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen zu :lassen.
Was von beidem macht denn mehr Sinn bzw. womit :bekomme ich
mehr Geld zurück? Ich habe zusätzlich auch noch :monatliche
Fahrtkosten von 140€ (zur Arbeit, also unabhängig vom :Studium)
kann ich die dann auch noch mit absetzen?
Es wäre super wenn mir jemand helfen könnte!

Vielen lieben Dank schon mal!

Grüße Caro

Ich probier mal ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen. Da es sich bei deinem Vorhaben nicht um eine Erstausbildung handelt, kannst du sie ohne Bedenken als Werbungskosten ansetzen. Deine monatlichen Fahrtkosten zählen auch zu deinen Werbungskosten und können gegen deine Einnahmen gerechnet werden. Hohe Werbungskosten kannst du in deine Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dies bewirkt, dass du über das Jahr hinweg, monatlich weniger Lohnsteuer zahlen musst, da ja Werbungskosten deine Einnahmen mindern. Die Folgen sind, dass du eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen musst (musst du normalerweise als Arbeitnehmer nicht) und deine Steuerschuld am Ende des Jahres höher sein wird. Ob du eine Nachzahlung leisten musst oder nur eine geringen Erstattungsanspruch hast, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Nur so viel, deine „Jahressteuerlast“ ändert sich dadurch nicht! Bsp.: Anstatt am Ende des Jahres eine Lohnsteuer- Erstattung von 150,-€ zu erhalten, werden dir, mit Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, monatlich 10,-€ weniger Lohnsteuer vom Lohn abgezogen und am Ende kriegst du 30,-€ erstatten.
Interessant ist es für dich, wenn du stattliche Leistungen (wie Elterngeld) beanspruchst, da die Bemessungsgrundlage der Nettolohn ist. Auch interessant kann eben die Verschiebung der Steuer sein; wenn du am Ende des Jahres ein paar hundert Euro (Schätzung :wink: wieder kriegen möchstest, trägst du nichts ein - hast du monatlich lieber etwas mehr Geld zur Verfügung, dann lass den Freibetrag eintragen.

Ich hoffe ich konnte es dir ein wenig erklären, wenn nicht, frag ruhig noch einmal nach - Grüße, Björn, AoG

Vielen lieben Dank, jetzt hab ichs verstanden :smile:

Super, danke für die einfache Erklärung!!

Hallo Caro,

Deine Forbildungskosten kannst Du natürlich als Werbungskosten stuerlich geltnd machen.

Bei einem Eintrag als Steuerfreibetrag auf der Steuerkarte sehe ich aber Bedenken; kannst Du im Vorraus die Kosten dem FA nachvollziehbar darlegen.

Ich empfehle die Eintaragung eines Steuerfreibetrages aufgrund der Werbundskosten aus meinen sonstigen Einnahmen, die vergangenheitsbezogen zu belegen sind.

Das Ergebnis ist gleich:

– Steuerfreibetrag = monatlich mehr Geld

– Jahresausleich = Summe in einem für was schönes

----- Der Bertrag ist der Gleiche -----

Viel Erfolg beim Studium

Stefan Seidel

Hallo Caro,
also ich kann dir da keine qualitifziert antwort geben.
Tut mir echt leid.
Viele Grüße