Fernstudium steuerlich absetzen

Guten Tag,

ich wuerde gerne Studieren gehen, falls dies steuerlich absetzbar ist. Ich habe schon viele (wiederspruechige) Beitraege dazu auf google etc gefunden… Vielleicht hat ja hier jemand Ahnung davon…

Es handelt sich um ein Fernstudium (neben der Arbeit) dieses Jahr. Arbeitsantritt ist im Maerz. Ich wuerde gerne im Sommer anfangen zu Studieren. Studiengebuehren: 13.000 Euro (verteilt auf 4 Jahre)

Vielen dank schonmal im Vorraus…

Hallo liebe/r Student/in in spe.

Fernstudium - eine tolle Sache. Ich hoffe Sie studieren nicht, um Steuern zu sparen, sondern um sich in einem spannenden Bereich weiterzubilden. Denn nur dann macht das Ganze Sinn.

Zur Frage der steuerlichen Absetzbarkeit sollten Sie einen regionalen Steuerberater fragen. Es gibt hier Unterschiede zwischen Erststudium und weiterbildendem Studium, beruflicher Relevanz usw… Dazu soll es auch noch kleine Unterschiede in der Handhabung durch das jeweilige Finanzamt geben. Diese dürften heute jedoch ziemlich gering ausfallen.

Ich habe vor ein paar Tagen noch einen Flyer in Händen gehabt, wo über die Förderung eines Fernstudiums durch die öffentliche Hand geschrieben wurde. Es war, glaube ich, vom Bundeswirtschaftsministerium. Da es für mich nicht in Frage kommt habe ich es entsorgt. Hier sollten Sie vielleicht einmal recherchieren.

Noch ein Tipp: Für die Studienentscheidung sollte auch die berufliche Perspektive einbezogen werden. Wenn Sie nun 13 T€ investieren, sollten Sie die restliche berufliche „Lebenserwartung“ mit den zu erwartenden Effekten, wie Arbeitsplatzsicherheit, Gehaltsverbesserung, usw. einbeziehen. Wenn Ihr Studium ein besseres Gehalt verspricht, z.B. 100 €/Monat brutto, dann haben Sie Netto pro Jahr eine Rendite von etwa 600 €. Das heißt, nach 21 Jahren und 8 Monaten (ohne Zinsen!) hätten Sie die Investition wieder erarbeitet. - Das sollten man sich noch einmal überlegen, bzw. hier müssten die nicht monitären Gründe sehr stark sein.

Mehr kann ich zu diesem Thema leider nicht beisteuern.
Gruß
Uwe-Peter Becker

Hallo,

ich hab damals mein Aufbaustudium an der TU Dresden voll steuerlich absetzen können als berufliche Weiterbildung.
Voll heißt - alles was dazu gehört, Bücher Gebühren, Fahrten Ubernachtungen Computer Schreibmaterial usw.
Ich glaube kaum, dass sich das Steuergesetz seither geändert hat.

Gruß

Uli

Hallo auch,

das Fernstudium, dass ich mache, kann ich voll steuerlich absetzen, allerdings nicht in der Rubrik „Werbungsausgaben“ sondern unter den „Sonderausgaben“. Aber dies ist wohl von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter beim Finanzamt unterschiedlich. (Es wurde sogar nach 2 Jahren mal geändert?)

Hierbei handelt es sich aber um eine Weiterbildung zu meinen bisherigen Beruf. Ich weiß nicht, wie es bei völlig unterschiedlichen Berufszweigen ist.

Viel Spaß beim Fernstudieren :smile:

Gruß,
Stefan.

Hallo,

Deine Frage wird Dir keiner beantworten koennen, wenn Du nicht wenigstens
folgende Angaben machst:

Aktuelle Ausbildung / Studium
Aktueller Beruf / Tätigkeitsfeld
Geplantes Studium

Nur dann ist eine Ableitung möglich. Ich helfe Dir dann gerne weiter.

VG

Ann

Guten Tag,

ich wuerde gerne Studieren gehen, falls dies steuerlich
absetzbar ist. Ich habe schon viele (wiederspruechige)
Beitraege dazu auf google etc gefunden… Vielleicht hat ja
hier jemand Ahnung davon…

Es handelt sich um ein Fernstudium (neben der Arbeit) dieses
Jahr. Arbeitsantritt ist im Maerz. Ich wuerde gerne im Sommer
anfangen zu Studieren. Studiengebuehren: 13.000 Euro (verteilt
auf 4 Jahre)

Vielen dank schonmal im Vorraus…

Hallo,

erstmal danke fuer die vielen antworten in kurzer Zeit.

Hier dann noch die Zusaetzliche information:

Aktuelle Ausbildung: Informationstechnischer Assistent (und Fachabitur). Noch kein Studium, das waere mein erstes.

Aktueller Beruf: Informatiker (im moment noch im Ausland taetig, aber ab 1.Maerz wieder in Hessen)

Geplantes Studium: Bachelor Angewandte Informatik (FernFH Wilhelm Büchner Hochschule)

Also,

erstattet bekommst Du maximal soviel, wie Du im Jahr Steuern gezahlt hast.
Wenn Du jährlich 5000 Euro Studiengebühren zahlst, aber nur 2000 Steuern
gezahlt hast, dann bekommst Du auch nur max. 2000 Euro zurück.

Was Du erhälst, ist weiter abhängig davon, ob Du eine Anerkennung als
Sonderausgaben oder Werbungskosten bekommst. Werbungskosten sind im
Umfang unbegrenzt, im Gegensatz zu den Sonderausgaben, die aktuell bei 4000
Euro / Jahr liegen.
Ein Erststudium wird in aller Regel als Sonderausgabe eingestuft.

Versuch mal ruhig zuerst die Werbungskosten geltend zu machen. Ist ja quasi
eine zweite Ausbildung…

Bei dem jährlichen Studienbeitrag dürftest Du aber ohnehin unproblematisch
durchkommen.

VG

ANN

Also,

erstattet bekommst Du maximal soviel, wie Du im Jahr Steuern gezahlt hast.
Wenn Du jährlich 5000 Euro Studiengebühren zahlst, aber nur 2000 Steuern
gezahlt hast, dann bekommst Du auch nur max. 2000 Euro zurück.

Was Du erhälst, ist weiter abhängig davon, ob Du eine Anerkennung als
Sonderausgaben oder Werbungskosten bekommst. Werbungskosten sind im
Umfang unbegrenzt, im Gegensatz zu den Sonderausgaben, die aktuell bei 4000
Euro / Jahr liegen.
Ein Erststudium wird in aller Regel als Sonderausgabe eingestuft.

Versuch mal ruhig zuerst die Werbungskosten geltend zu machen. Ist ja quasi
eine zweite Ausbildung…

Bei dem jährlichen Studienbeitrag dürftest Du aber ohnehin unproblematisch
durchkommen.

VG

ANN.

Hallo,

selbstverständlich kannst du ein Fernstudium Steuerlich absetzen, da es im weiten Sinne eine Investition in deine Arbeit ist.

Bei deiner Steuer gibst du entsprechende Ausgabe als Sonstiges an. Auch hast du die Möglichkeit über die Fernschule bei der du dein FS absolvierst dir einen Entsprechenden Bescheid für die Steuer aushändigen zu lassen.

Bedenke auch das du dir das FS über die FS oder andere Wege teilweise zufinanzieren lassen kannst. Mehr Informationen auch hier http://www.fernstudium-fernschulen.de/angebote-fernl…

Interessant dürfte die Bildungsprämie für dich sein. Ich empfehle dir einfach mal die kostenfreien Infos der Fernschulen zu ordern, dort wird in der Regel auch auf die Steuerlichen Vergünstigungen hingewiesen.

VG