Fernunterrichtsschutzgesetz

Wer hat Erfahungen mit diesem Gesetz?

Ich möchte Online-Schulungen anbieten, die sich nur im virtuellen Raum abspielen. Es werden keine CBT oder WBT eingesetzt, d.h. es gibt keine Schulungsunterlagen, außer selbst erstellten Zusammenfassungen und Aufgaben des Tutors.

Nun blicke ich bei dem Gesetz nicht si ganz durch, ob das meldepflichtig ist oder nicht.

Es sollen keine Abschlüsse erziehlt werden, also kein IHK Zertifikat oder so was. Höchstens eine Bescheinigung für die Teilnahme am Kurs.

Kann jemand helfen?

Wie wiederum sähe das aus, wenn ich z.b. den MCSE als Kurs anbieten möchte? Wäre das meldepflichtig?

Danke!!

Gruss

Heike

Wer hat Erfahungen mit diesem Gesetz?

Ich möchte Online-Schulungen anbieten, die sich nur im
virtuellen Raum abspielen. Es werden keine CBT oder WBT
eingesetzt, d.h. es gibt keine Schulungsunterlagen, außer
selbst erstellten Zusammenfassungen und Aufgaben des Tutors.

Laut Auskunft meines Rechtsanwalts ist es nur wesentlich, ob der Lernerfolg kontrolliert wird. Nach seiner Aussage reicht es schon aus, wenn der Online-Tutor auf Fragen der Teilnehmer per e-Mail antwortet. Ich wollte sowas auch schonmal aufziehen (siehe meine E-Meil an Dich) und habe es deswegen nicht machen können.

Wenn Du dagegen ein simples CBT zum Download oder WBT anbietest mit dem Hinweis „Inhaltliche Fragen werden nicht beantwortet, nur technischer Support bei Installationsproblemen“ wäre das alles kein Problem.

Es gibt allerdings auch Anbieter im Web (z.B. www.akademie.de) die sich in dieser „Grauzone“ bewegen. Allerdings solange niemand dagegen klagt ist das wohl kein Problem.

Für Deinen Fall würde ich die Beratung bei einem Anwalt empfehlen, um das für den konkreten Fall zu klären. Er müsste dann klären, ob diese Form der Online-Schulung eher einer Präsenzschulung entspricht, da der Unterricht ja praktisch „life“ durchgeführt wird. Wäre sicher sehr interessant :smile:

Die Kosten dafür sind unwesentlich im Vergleich zum Risiko der anfallenden Kosten bei einem Verstoß gegen das Gesetz.

Nach meiner Meinung (ich bin selbst kein Anwalt) fällt auch diese Form darunter, siehe Geseztestext:

=======
(1) Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der

  1. der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
  2. der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.

(2) Dieses Gesetz findet auch auf unentgeltlichen Fernunterricht Anwendung, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist.

Wesentlich scheint mir Absatz 1. da Lernende und Lehrende überwiegend räumlich getrennt sind.

Gruß
Marian

CBT? WBT?
hallo ihr beiden,

was ist CBT und WBT?

fragt
ann

hallo ihr beiden,

was ist CBT und WBT?

CBT: Computer Based Training
WBT: Web Based Training

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thx (o.t.)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Heike

Wir hatten uns ja schon mal vor einiger Zeit über den Punkt Meldepflicht bei der ZFU ausgetauscht. :wink: Frag doch einfach direkt mal nach bei der ZFU http://www.zfu.de/ Die sind wirklich recht kooperativ in der Beratung von Anbietern und wollen einem nicht in erster Linie Steine in den Weg legen.

Ansonsten könntest Du auch vielleicht beim Fernschulverband nachfragen; das ist eine Vereinigung verschiedener Fernschulen in Deutschland. http://www.fernschulen.de/

Ich kenne den Bereich ja eher „von der anderen Seite“ :wink: Die Fernschulen, die neben den normalen per Post verschickten Kursen auch E-Learning anbieten, lassen sich auch ihre E-Learning-Sachen in aller Regel durch die ZFU zertifizieren.

Bei der ZFU ist es (nach deren Angaben) wohl so, dass sie nun nicht gezielt danach suchen, wer von den E-Learning-Anbietern jetzt seine Kurse zertifizieren lässt oder nicht. Dafür haben die eben leider zu wenig Personal, berichtete eine Dame von der ZFU. Aber falls sich mal ein Mitbewerber oder ein Kunde bei der ZFU meldet, ob den auch „Kurs XY“ ein ZFU-Zertifikat hat, dann werden sie mit Sicherheit tätig.

So ein ZFU-Zulassungsverfahren ist aber eigentlich für alle Seiten sehr gut, denn es garantiert ja den TN, dass sie staatlich überprüfte Qualität geliefert bekommen. Und das ist ja im Endeffekt auch für den Weiterbildungs-Anbieter im Sinne eines überzeugenden Marketing etc. sehr wichtig!

Dir viel Erfolg bei Deinen Plänen

Anne