Wer hat Erfahungen mit diesem Gesetz?
Ich möchte Online-Schulungen anbieten, die sich nur im
virtuellen Raum abspielen. Es werden keine CBT oder WBT
eingesetzt, d.h. es gibt keine Schulungsunterlagen, außer
selbst erstellten Zusammenfassungen und Aufgaben des Tutors.
Laut Auskunft meines Rechtsanwalts ist es nur wesentlich, ob der Lernerfolg kontrolliert wird. Nach seiner Aussage reicht es schon aus, wenn der Online-Tutor auf Fragen der Teilnehmer per e-Mail antwortet. Ich wollte sowas auch schonmal aufziehen (siehe meine E-Meil an Dich) und habe es deswegen nicht machen können.
Wenn Du dagegen ein simples CBT zum Download oder WBT anbietest mit dem Hinweis „Inhaltliche Fragen werden nicht beantwortet, nur technischer Support bei Installationsproblemen“ wäre das alles kein Problem.
Es gibt allerdings auch Anbieter im Web (z.B. www.akademie.de) die sich in dieser „Grauzone“ bewegen. Allerdings solange niemand dagegen klagt ist das wohl kein Problem.
Für Deinen Fall würde ich die Beratung bei einem Anwalt empfehlen, um das für den konkreten Fall zu klären. Er müsste dann klären, ob diese Form der Online-Schulung eher einer Präsenzschulung entspricht, da der Unterricht ja praktisch „life“ durchgeführt wird. Wäre sicher sehr interessant 
Die Kosten dafür sind unwesentlich im Vergleich zum Risiko der anfallenden Kosten bei einem Verstoß gegen das Gesetz.
Nach meiner Meinung (ich bin selbst kein Anwalt) fällt auch diese Form darunter, siehe Geseztestext:
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(1) Fernunterricht im Sinne dieses Gesetzes ist die auf vertraglicher Grundlage erfolgende, entgeltliche Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, bei der
- der Lehrende und der Lernende ausschließlich oder überwiegend räumlich getrennt sind und
- der Lehrende oder sein Beauftragter den Lernerfolg überwachen.
(2) Dieses Gesetz findet auch auf unentgeltlichen Fernunterricht Anwendung, soweit dies ausdrücklich vorgesehen ist.
Wesentlich scheint mir Absatz 1. da Lernende und Lehrende überwiegend räumlich getrennt sind.
Gruß
Marian