Hallo zusammen,
ich brauche Eure Hilfe bei folgendem Problem:
Ich bewohnte zusammen mit meiner Freundin von 2009 bis 2011 eine Mietwohnung mit Fernwärmeanschluss.
In unserem alten Mietvertrag steht folgender Passus: „Die Ausgliederung der Heizungs- und Warmwasserversorgung auf einen Drittbetreiber ist nur mit Zustimmung des Mieters zulässig.“
Soweit so gut; wir gingen also davon aus, dass unsere Heizkosten mit den jährlichen Nebenkostenabrechnungen beglichen wurden (es kam auch während der 3 Jahre nie zur Aufforderung Abschlagszahlungen zu leisten).
Jetzt nach Auszug erreichte uns plötzlich eine „Schlussrechnung“ vom Versorgungsunternehmen, wir sollen 2.500 € für die 3 Jahre an Heizkosten zahlen.
Ich habe das Versorgungsunternehmen jetzt an den Eigentümer verwiesen (auf Grund des o.g. Paragraphen aus dem Mietvertrag); dieses wiederum beharrt darauf einen Vertrag mit mir geschlossen zu haben, weil ich ja Fernwärme entnommen habe… nur bin ich immer noch der Meinung, der Eigentümer/ Vermieter hätte mich beim Versorger anmelden müssen und die Heizkosten mit mir abrechnen müssen.
Momentan weiß ich nicht weiter, bin ich jetzt im Recht gegenüber meinem Vermieter und im Unrecht gegenüber dem Versorgungsunternehmen???
Meiner Meinung nach muss mein Vermieter die Heizkostenrechnung bei dem Versorger begleichen und dann mit mir abrechnen.
Wie seht Ihr das? Vielen Dank für Eure Antworten.
tim.