Fernwärmekosten - Mieter oder Eigentümer schuldig?

Hallo zusammen,

ich brauche Eure Hilfe bei folgendem Problem:

Ich bewohnte zusammen mit meiner Freundin von 2009 bis 2011 eine Mietwohnung mit Fernwärmeanschluss.
In unserem alten Mietvertrag steht folgender Passus: „Die Ausgliederung der Heizungs- und Warmwasserversorgung auf einen Drittbetreiber ist nur mit Zustimmung des Mieters zulässig.“
Soweit so gut; wir gingen also davon aus, dass unsere Heizkosten mit den jährlichen Nebenkostenabrechnungen beglichen wurden (es kam auch während der 3 Jahre nie zur Aufforderung Abschlagszahlungen zu leisten).
Jetzt nach Auszug erreichte uns plötzlich eine „Schlussrechnung“ vom Versorgungsunternehmen, wir sollen 2.500 € für die 3 Jahre an Heizkosten zahlen.
Ich habe das Versorgungsunternehmen jetzt an den Eigentümer verwiesen (auf Grund des o.g. Paragraphen aus dem Mietvertrag); dieses wiederum beharrt darauf einen Vertrag mit mir geschlossen zu haben, weil ich ja Fernwärme entnommen habe… nur bin ich immer noch der Meinung, der Eigentümer/ Vermieter hätte mich beim Versorger anmelden müssen und die Heizkosten mit mir abrechnen müssen.

Momentan weiß ich nicht weiter, bin ich jetzt im Recht gegenüber meinem Vermieter und im Unrecht gegenüber dem Versorgungsunternehmen???

Meiner Meinung nach muss mein Vermieter die Heizkostenrechnung bei dem Versorger begleichen und dann mit mir abrechnen.

Wie seht Ihr das? Vielen Dank für Eure Antworten.
tim.

hallo, kann leider nicht helfen.

Hi denke das dies eine Sache für einen Rechtsanwalt ist, da, wie du beschreibst der Zeitraum sich auf 3 Jahre bezieht. Nun da ist eigentlich schon ein verjährung in Kraft getreten. Wegen der genauen Fristen kan dir aber ein rechtsanwalt helfen. Ich meine, das du nicht bezahlen musst. Der Hinweis des Versorgers würde ich ernst nehmen, jedoch kannst du ihm ja auch die Klausel in deinem Mietvertrag entgegenhalten.

mfg Peter

Um klare Auskunft erteilen zu können, muss mir der gesamte Inhalt des MV bekannt sein. Wo befindet sich der Zähler, welcher den hzg.-Verbrauch erfasst?wenn der hzg-Lieferant meint, dass du durch Bezug sein Kunde wurdest, so muss er (wie bei elt) irgendwo im Anwesen seinen eigenen Zähler installiert und abgelesen haben. Verlange dort doch mal ablesebelege!