Hallo,
ich denke, die aufgestellte Behauptung war eindeutig:
„Für den Privatgebrauch zugelassene Feuerwerkskörper dürfen nicht ferngezündet werden“
ob es sich nun um ein Systemfeuerwerk handelt, einzelne Feuerwerkskörper oder was auch immer, die Aussage passt auf alles.
Ich habe mich im Physikbrett mal umgeschaut. Der Fragesteller will lediglich statt eines Zündholzes einen (ferngesteuerten) glühenden Draht an die Zündschnur halten. Dadurch gibt es aber keine Veränderung des Feuerwerkskörpers, so dass die Zulassung desselben nicht beeinträchtigt wird. Würde die Fernzündung aber mit einer tatsächlichen Veränderung des Feuerwerkskörper einhergehen, dann wäre man wieder voll im Sprengstoffgesetz und seinen Strafparagraphen.
Ich denke mal, dass es keinerlei Verbot für die Fernzündung gibt. Die Anzahl derjenigen, die sich solche Späße einfallen lassen, dürfte sehr begrenzt sein, so dass ein gesetzliches Verbot eigentlich nicht erforderlich wäre. Gefunden habe ich so ein Verbot jedenfalls nicht. Man könnte allenfalls von einer „nicht bestimmungsgemäßen Nutzung“ reden, die aber explizit nicht aufgeführt ist.
Aber es ist müßig, über den inneren Sinn der Frage zu diskutieren, der Fragesteller könnte uns alle erleuchten, indem er sie uns etwas erläutert.
Gruss
Iru