Fernzündung von Feuerwerk

Hallo liebe Experten,

im Physikbrett wurde folgende Behauptung aufgestellt:

„Für den Privatgebrauch zugelassene Feuerwerkskörper dürfen nicht ferngezündet werden“

Leider hat mir der Autor nicht auf meine Frage geantwortet, wo dies denn geregelt sei. Weiß hier jemand etwas genaueres? Es sei noch angemerkt, dass wir hier von elektrischen Zündern sprechen, die lediglich die sowieso vorhandene Zündschnur entzünden.

Gruß

Anwar

Hallo,

„Für den Privatgebrauch zugelassene Feuerwerkskörper dürfen
nicht ferngezündet werden“

das ist zu speziell formuliert. Es ist schlichtweg schon verboten, zugelassene Feuerwerkskörper zu verändern. Das gilt natürlich auch für den Zündmechanismus.

Strafbestimmungen findest Du u.a. in §§ 40, 41 SprengG. Für genauere Auskünfte fehlt mir im Moment die Zeit.

Gruß
Christian

Hallo,

ein rechtliches Verbot habe ich nicht gefunden. Warum sollte es denn auch verboten sein?

Ich habe aber ein Angebot eines Feuerwerksanbieters gefunden, der fernzündbare Feuerwerke anbietet:

http://www.event-pyrotechnik.de/feuerwerke/systemfeu…

Man könnte nun rückschließen, dass es eben nicht verboten ist, Feuerwerke fernzuzünden.

Gruss

Iru

Hallo,

http://www.event-pyrotechnik.de/feuerwerke/systemfeu…

dabei handelt es sich nicht um Feuerwerkskörper, sondern um bereits fertiggestellte Systemfeuerwerke, die - so verstehe ich das - werkseitig mit einem Empfänger ausgestattet werden können.

Man könnte nun rückschließen, dass es eben nicht verboten ist,
Feuerwerke fernzuzünden.

Ich habe die Frage so verstanden, ob ich als Privatperson Feuerwerkskörper kaufen und diese mit einer Fernsteuerung verbinden darf (so lautete auch die Anfrage bei den Physikern). Das ist nicht erlaubt, weil die Zulassung von der BAM nur für das gilt, was auch im Laden verkauft wird (wenn überhaupt).

Gruß
C.

Hallo,

ich denke, die aufgestellte Behauptung war eindeutig:

„Für den Privatgebrauch zugelassene Feuerwerkskörper dürfen nicht ferngezündet werden“

ob es sich nun um ein Systemfeuerwerk handelt, einzelne Feuerwerkskörper oder was auch immer, die Aussage passt auf alles.

Ich habe mich im Physikbrett mal umgeschaut. Der Fragesteller will lediglich statt eines Zündholzes einen (ferngesteuerten) glühenden Draht an die Zündschnur halten. Dadurch gibt es aber keine Veränderung des Feuerwerkskörpers, so dass die Zulassung desselben nicht beeinträchtigt wird. Würde die Fernzündung aber mit einer tatsächlichen Veränderung des Feuerwerkskörper einhergehen, dann wäre man wieder voll im Sprengstoffgesetz und seinen Strafparagraphen.

Ich denke mal, dass es keinerlei Verbot für die Fernzündung gibt. Die Anzahl derjenigen, die sich solche Späße einfallen lassen, dürfte sehr begrenzt sein, so dass ein gesetzliches Verbot eigentlich nicht erforderlich wäre. Gefunden habe ich so ein Verbot jedenfalls nicht. Man könnte allenfalls von einer „nicht bestimmungsgemäßen Nutzung“ reden, die aber explizit nicht aufgeführt ist.

Aber es ist müßig, über den inneren Sinn der Frage zu diskutieren, der Fragesteller könnte uns alle erleuchten, indem er sie uns etwas erläutert.

Gruss

Iru

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Hallo,

Ich habe mich im Physikbrett mal umgeschaut. Der Fragesteller
will lediglich statt eines Zündholzes einen (ferngesteuerten)
glühenden Draht an die Zündschnur halten. Dadurch gibt es aber
keine Veränderung des Feuerwerkskörpers

Das sehe ich auch so.

Aber es ist müßig, über den inneren Sinn der Frage zu
diskutieren, der Fragesteller könnte uns alle erleuchten,
indem er sie uns etwas erläutert.

Meine Frage war rein der Neugier geschuldet - mir kam die Behauptung (auch wenn man sie im Kontext enger fasst) nur ein wenig seltsam vor und da meine Nachfrage dort nicht beantwortet wurde, habe ich einfach mal hier nachgefragt.

Gruß und Dank

Anwar

Hallo !

hatte ich nicht im Physikbrett eingestellt,das das möglich und zulässig ist ?

Es gibt ja elektrische Zünder und Fernbedienungen(Kabel oder Infrarot),die extra für diesen Zweck geschaffen und zugelassen sind.

Außerdem zünden Rakenmodellbauer so ihre Raketen,die mit zugelassenen Treibsätzen versehen sind.
Man kann Zündschnur und Fuerzeug(nicht empfohlen!) oder elektrischen Zünder verwenden(gut,weil Abstand möglich).

Wer sollte das verbieten ? Und vor allem,warum ?

Wenn das Feuerwerk als solchens zugelassen ist,dann kommt es auf die Art,wie man die Zündschnur entfacht nun wirklich nicht an.

MfG
duck313

Hallo,

Ich habe mich im Physikbrett mal umgeschaut. Der Fragesteller
will lediglich statt eines Zündholzes einen (ferngesteuerten)
glühenden Draht an die Zündschnur halten.

hm, dann hab ich das in der Eile mit einer Idee durcheinander geworfen, die ich heute morgen in einem anderen Brandstifterforum las.

Der entscheidende Punkt ist, daß an dem Feuerwerkskörper nichts verändert wird. Wenn das wie beschrieben der Fall ist, spricht nichts dagegen. Die Konstruktion ist aber auch keine echte Fernzündung.

Gruß
Christian