Fertg abbezahlte, selbstbewohnte Wohnung von

… der Steuer absetzen?

Kann man irgendetwas von der Steuer absetzen, wenn man seine selbstbewohnte Eigentumswohnung vollständig abbezahlt hat?

Danke

Jain.

Das einzige was jeder Wohnungsnutzer absetzen kann sind „haushaltsnahe Dienstleistungen“. Wenn jemand die Hausreinigung übernimmt, Reparaturkosten in der Wohnung durchgeführt werden (auf Rechnung mit Handwerker) oder so, DAS kann schon abgesetzt werden …

LG

… der Steuer absetzen?
Kann man irgendetwas von der Steuer absetzen, wenn man seine selbstbewohnte Eigentumswohnung vollständig abbezahlt hat?

Ganz klares „Kommt drauf an“. Das ist bei allen Rechtsfragen und selbstverständlich beim Steuerrecht so.
So könnten etwa die Abschreibungen, Heizkosten, Renovierungskosten usw. bis zur Höhe der Vergleichsmiete einer 60m²-Wohnung als Werbungskosten „abgesetzt“ werden, wenn diese Wohnung eine Zweitwohnung im Sinne einer doppelten Haushaltsführung wäre.
Daran sieht man, dass solche Fragen nicht pauschal mit ja oder nein beantwortet werden können, sondern immer die konkreten Umstände wichtig sind. Jedes Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann zu anderlautenden Antworten führen.
Also bitte nicht so allgemein fragen.

Grüße

Sagen wir mal, die Wohnung ist keine Zweitwohnung sondern der einzige Wohnsitz.

Sind dann vor allem Handwerkerrechnungen und „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzbar?

siehe meine Antwort :smile:

Vielen Dank nochmal :wink:

Kann man die komplette Handwerkerrechnung absetzen (Arbeit und Material) oder nur die Arbeit?

Danke

Hallo Roman,

ich fasse mich kurz (schreibe also keinen ROMAN :wink: ) …
der Name ist Programm: „haushaltsnahe DIENSTLEISTUNG“. Sprich: nur die Leistung (bezahlte Arbeit) ist absetzbar, das Material nicht.

LG