Fertigparkett auf Teppich aus Vermietergründen

Liebe Wer-Weiss-Wasler,

Ich habe bei ähnlichen Fragen schon erfahren, dass es grundsätzlich nicht empfehlenswert ist, Fertigparkett auf vorhandenen Teppichboden zu verlegen. Nun ist die Frage, ob man mir in meinen Fall das trotzdem empfehlen könnte.

Die Situation ist folgende:
Ich ziehe um in eine winzige 1-Zimmer Wohnung, die mit einem durchaus hässlichen Teppichboden versehen ist. Diesen möchte ich weder sehen noch ständig putzen müssen. Außerdem bin ich leicht Staub-empfindlich. Da würde ich gerne einen Kork Fertigparkett (Marke Haro, mit integrierter Trittschalldämmung) verlegen.

Allerdings ist meine Miete auf drei Jahre befristet und ich befürchte, der Vermieter sieht nicht ein, dass er mir den 500€ Boden bezahlt und ich zusätzlich den vorhandenen Teppich rausreiße. Da dachte ich mir, vielleicht kann man den Boden einfach auf den Teppich verlegen (schwimmend, versteht sich) und nach drei Jahren wieder ausbauen und eventuell mitnehmen. Da kann sich der Vermieter kaum beschweren, vor allem da die Türen nicht abgehobelt werden müssten.

Nun sind meine Fragen:

  1. Würde dies den kurzflor Teppich beschädigen?
  2. Wäre es zu erwarten, dass mein Fertigparkett dadurch auch innerhalb von drei Jahren beschädigt wird?
  3. Ist der Aufwand des Ausbauens (nach Angaben des Herstellers wohl möglich) die Mühe Wert? Hat da jemand Erfahrung gemacht?

Ich bedanke mich schon mal für eure Zeit!

Claire

Moin,

Da kann sich der Vermieter kaum beschweren, vor allem da die
Türen nicht abgehobelt werden müssten.

wie soll das denn gehen?

Gandalf

Ich bin mir nicht ganz sicher, auf was sich diese Frage bezieht?

Tach,

Ich bin mir nicht ganz sicher, auf was sich diese Frage
bezieht?

ich weiß nicht, wie Du, ohne die Türen kürzen zu wollen, Laminat verlegen möchtest.
Oder sparst Du den Aufschwingbereich aus?!

Gandalf

Tach,

ich weiß nicht, wie Du, ohne die Türen kürzen zu wollen,
Laminat verlegen möchtest.
Oder sparst Du den Aufschwingbereich aus?!

Gandalf

Ach, so. Der Eingang besteht aus zwei hintereinander angebrachten Türen. Sehr merkwürdig. Die innere Tür ist aber dadurch auf einer merkwürdigen, erhöhten Schwelle angebracht, so dass sie beim Öffnen gute 1.5cm über den Boden schweift. Falls dies nicht ausreicht, kann ich sie auch aushängen. Nützen tut sie mir sowieso nicht.

Hallo Claire,
um Deine Fragen zu beantworten:

  1. Würde dies den kurzflor Teppich beschädigen?
    Antwort:
    Nein, ein Kurzvelours-Teppichboden wird durch einen schwimmend verlegten, sogenannten Kork-Fertigparkett (einen Begriff, den es eigentlich nicht gibt) nicht beschädigt.

Zur Frage 2:
„Wäre es zu erwarten, dass mein Fertigparkett dadurch auch innerhalb von drei Jahren beschädigt wird?“
Antwort:
Da Du einerseits einen Teppichboden als Untergrund hast und andererseits eine rückseitig unterhalb der Fußbodenelemente kaschierte „Trittschalldämmung“, wird das Ganze sehr duktil werden.
Das kann bedeuten, dass sich aufgrund der hierdurch bewirkten Bewegungsmöglichkeiten in den Längskanten der Fußbodenelemente die leimlose Verbindung öffnen kann. Fugen wären dann zwischen den einzelnen Elementen möglich.

Zur Frage 3:
„Ist der Aufwand des Ausbauens (nach Angaben des Herstellers wohl möglich) die Mühe Wert?“
Antwort:
Das Argument, dass man einen leimlos verlegte Fußboden nach einer gewissen Nutzungsdauer demontieren und in eine andere Wohnung mitnehmen kann, ist genauso alt wie irreführend!
Es wurde seinerzeit bei den Laminatfußböden eingeführt.
Nun ist aber nicht so, dass man die Elemente aus der Verpackung nimmt, einfach verlegt und ohne Zuschnitt würde alles passen. Das geht aufgrund der unterschiedlichen Raumgeometrie und auch der Flächen der einzelnen Räume schon gar nicht.
Das Argument, man könne einen Fußboden demontieren und in der neuen Wohnung noch einmal auslegen ist also ein Pseudoargument, dessen Wahrheitsgehalt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erwähnenswert ist. In den meisten Fällen allerdings ist es nur eine verkaufsfördernde Argumentation, welche sich in der Praxis aus mehreren Gründen nicht umsetzen lassen wird.
-.-.-
Letztendlich sollte noch an dieser Stelle der Hinweis von Gandalf zu diesem Thema aufgegriffen werden.
Er merkte (aus meiner Sicht zu Recht) an, dass durch diesen höheren Aufbau mit Fertigbauteilen eine Stufe von mindestens 10 mm bis ca. 15 mm (je nach Hersteller) an den Türdurchgängen entstehen wird, so dass es entweder (wenn keine Tür vorhanden ist) zu einer Stolperstufe kommt oder (wenn eine Tür vorhanden ist) diese nicht mehr problemlos geöffnet werden kann, weil eben das Türblatt über den neuen Fußboden schleifen wird (wenn denn die Tür aufgrund der neuen Konstruktionsschicht überhaupt geöffnet werden kann).
Würde man allerdings den Kurzvelours entfernen können (das ist aber reine Vermietersache), dann sparte man rund 9 mm Aufbau und die schwingende Tür wäre dann kein Problem mehr.
-.-.-.-.-
Gruß und viel Erfolg: Klaus

Lieber Klaus,

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich denke, dass die Türen kein Problem machen würden. Wie gesagt, die zweite, innere Wohnungstür könnte man aushängen. Wäre sogar gar nicht so schlecht, denn sie stört regelrecht. Der Übergang zur Küche würde durch den Boden sogar ausgeglichen: momentan gibt es eine ca. 2cm hohe Stufe zur Küche.

Aber was du sagst von wegen ausbauen und mitnehmen stimmt natürlich. Ich denke das wäre letztendlich nur eine trotz-Aktion. Ich schau mal, ob ich doch noch mit meinem Vermieter was ausmachen kann. Aber es freut mich, dass es prinzipiell möglich wäre.

Vielen Dank,
Claire