Fertigstellung eines Bauvorhabens

Hallo zusammen,
Beim Bau unseres EFH ist uns durch das Bauamt der Einbau einer Regenwasser-Retentionszisterne vorgeschrieben worden, ebenso der Einbau einer Solaranlage lt. EnEV. Außerdem haben wir auf Anraten des Architekten einen Carport mit eingereicht und genehmigt bekommen. Das Haus als solches wird durch einen Bauträger erstellt. Die genannten Anlagen sind nicht Bestandteil des Vertrages mit dem Bauträger und sollen im Anschluß in Eigenregie errichtet werden. Die erteilte Baugenehmigung gilt für 3 Jahre. Das nur zur zum Verständnis.

Dazu habe ich ein paar prinzipielle Fragen.
Ist es statthaft, in ein Haus einzuziehen, bevor alle vorgeschriebenen Arbeiten abgeschlossen wurden und alle Anlagen errichtet sind?
Bei Vorliegen welcher Gegebenheiten muß muß man das Projekt als „fertiggestellt“ ans Bauamt melden - wenn das Haus bewohnbar ist, wenn man einziehen möchte oder erst wenn wirklich alle Arbeiten abgeschlossen sind?
Müssen eigentlich zwingend alle genehmigten Teile baulich umgesetzt werden oder könnte man sich auch nachträglich entschließen, z.B. den Carport doch wegzulassen?
Ich hoffe, jenamd kann mir dazu ein paar Hinweise geben.

Vielen Dank, Grit

Ist es statthaft, in ein Haus einzuziehen, bevor alle
vorgeschriebenen Arbeiten abgeschlossen wurden und alle
Anlagen errichtet sind?

ja, lediglich die Bezugsfertigkeit muß bestätigt werden (Architekt oder Bauleiter)

Bei Vorliegen welcher Gegebenheiten muß muß man das Projekt
als „fertiggestellt“ ans Bauamt melden - wenn das Haus
bewohnbar ist, wenn man einziehen möchte oder erst wenn
wirklich alle Arbeiten abgeschlossen sind?

Siehe oben.

Müssen eigentlich zwingend alle genehmigten Teile baulich
umgesetzt werden

Nein.

oder könnte man sich auch nachträglich
entschließen, z.B. den Carport doch wegzulassen?

Ja.

Hi,

Ist es statthaft, in ein Haus einzuziehen, bevor alle
vorgeschriebenen Arbeiten abgeschlossen wurden und alle
Anlagen errichtet sind?

Ja, da müssen aber Formalien eingehalten werden. Da Baurecht Landesrecht ist, differiert das je nach Bundesland. Der Architekt/Bauleiter sollte aber wissen, welche Meldungen, Bescheinigungen oder Genehmigungen nötig sind.

Müssen eigentlich zwingend alle genehmigten Teile baulich
umgesetzt werden oder könnte man sich auch nachträglich
entschließen, z.B. den Carport doch wegzulassen?

Kommt drauf an: einen Carport kann man weglassen, die Treppe nicht (es könnte z.B. jemand auf die Idee kommen, ihm reiche ein Aufzug und eine Notleiter). Was nicht zwingend vorgeschrieben ist (ob durch Gesetz oder durch die Baugenehmigung) braucht man nicht umsetzen.

Gruß Stefan

herzlichen Dank für die Antworten!
Wir bauen übrigens in BW.

Weiß zufällig auch jemand, wo ich das alles nachlesen kann?

Viele Grüße, Grit

Hallo Grit,

Weiß zufällig auch jemand, wo ich das alles nachlesen kann?

z.T. hier:
http://www.baurecht.de/landesbauordnungBaden-Wuertte…
Schau mal nach, ob das was du suchst aufgeführt ist.

Gruß
Der Franke

http://www.baurecht.de/landesbauordnungBaden-Wuertte…
Schau mal nach, ob das was du suchst aufgeführt ist.

Leider nicht!
Trotzdem Danke.

§ 67
Hallo,

schau einmal im § 67 nach und vergleiche diesen mit den Ausführungen in Deiner Baugenehmigung.

Christian