Fertigstellungstermin überschritten

Hallo liebe Fachleute,

habe letztes Jahr ein Haus gebaut (Bauträger) und habe den Fertigstellungstermin (glücklicherweise) in den Vertrag aufgenommen. Nun hat die Baufirma diesen Termin aber um 2 Monate überschritten. Da jetzt die Schlussabnahme anliegt. wüsste ich gern, wie viel ich von der letzten Rate abziehen kann. Gibt es da nicht eine Formel, so nach dem Muster: pro überzogenem Tag x% von der Bausumme???

Hoffe auf den entscheiden Tipp.

Lieben Gruss
Lola

Hi Lola,

als Erstes: die Baufirma sofort IN VERZUG SETZEN und eine realistische Frist setzen. Passiert bis dahin nix bzw. nix wesentliches: eine NACHFRIST unter Androhung der Leistungsablehnung setzen. Passiert auch dann nichts, solltest Du vorsichtshalber eine LETZTE - kurze! - NACHFRIST setzen.

Anschließend bleibt Dir - leider - nichts anderes übrig, als zum Anwalt zu marschieren.

Ich gehe doch recht in der Annahme, daß Du in dem Bauvertrag Sicherheitseinbehalte (Fertigstellungsgarantie, etc.) vereinbart hast, oder?

Viele Grüße

Tessa

Hi Tessa,

um die Firma in Verzug zu setzen, ist es nun schon etwas spät:wink:)) Seit November letzten Jahres wohne ich schon im Haus!

Wir hatten allerdings im Vertrag eine Fertigstellung 6 Monate nach Baubeginn vereinbart. Ist dann aber erst 2 Monate später fertig geworden.

Ich meine, ich hätte mal irgendwo gelesen, wieviel man dafür in Rechnung stellen kann. Mindestens wohl die Monatsmieten, die mir durch den Verzug entstanden sind.
Habe leider keine „Konventionalstrafe“ im Vertrag festgelegt, weil ich eben vorher gelesen hatte, dass es dafür feste Sätze gibt. Jetzt finde ich das natürlich nicht wieder:frowning:(

Aber vielen Dank für Deine Antwort.

Lieben Gruss
Lola

Hallo Lola,
einen solchen festen Prozentsatz gibt es m.W. nicht, wenn er nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart worden ist. Du kannst höchstens den Dir entstandenen Schaden geltend machen. Das können die 2 Monatsmieten sein, die Du genannt hast; allerdings hast Du durch die spätere Bezahlung des Kaufpreises bzw. der letzten Teilbeträge auch Hypothekenzinsen gespart, die Deinen Schaden vermindern. Sprich den Bauträger an, welche Lösung er sich vorstellt. Wenn sein Angebot Dich nicht zufriedenstellt wirst Du Dir überlegen müssen, ob der Erstattungsbetrag, den Du unter Umständen (!) bekommst, einen Rechtsstreit lohnt. Prüfe vorher (am besten mit anwaltlicher Unterstützung), ob im Vertrag auch Gründe genannt sind, die eine verzögerte Fertigstellung rechtfertigen können.
Freundliche Grüße
wolle

Hi Wolle,

vielen Dank für Deine Antwort.

Du hast Recht, Darlehnszinsen musste ich nicht zahlen, dafür aber Bereitstellungszinsen, die ungefähr genauso hoch waren…

Na, am Donnerstag ist erst mal die Schlussabnahme. Mal sehen, wie wir uns einigen.

Lieben Gruss
Lola

Hallo Lola,

na - genauso hoch wie die Darlehenszinsen sind die Bereitstellungszinsen sicher nicht (sonst wäre ich dankbar, wo Du 3% Hypothekenzinsen bekommst *g*). Aber Du hast natürlich recht, dass dies wieder Kosten sind, deren Erstattung Du ggf. verlangen könntest. Am besten ist sicher die gütliche Einigung mit dem Bauträger. In der gleichen Lage habe ich mir die Kosten im letzten Jahr mit dem Bauträger geteilt - und einen langwierigen Rechtsweg erspart.

Übrigens: es ist sicher sinnvoll, sich mit den übrigen Käufern in Verbindung zu setzen - gemeinsam habt Ihr sicher ein größeres Durchsetzungsvermögen. Viel Erfolg.

wolle

Hi Wolle,

ich arbeite bei einer Bank (sitze sozusagen an der Quelle:wink:).
Daher zahle ich nicht die marktüblichen Zinsen:smile:)) Ausser bei den Bereitstellungszinsen. Da ich schon letztes Jahr im Februar abgeschlossen habe, kannst Du ja selbst rechnen…

Andere Käufer gibt es nicht, mit denen ich mich zusammentun könnte. Habe eine Doppelhaushälfte gebaut (bauen lassen), die andere Hälfte hat ein anderer Unternehmer gebaut.

Bis jetzt konnte man mit der Firma ja so einigermassen reden. Mal sehen, wie es dann ist, wenn es ums Geld geht:wink:)).

Lieben Gruss
Lola