Ich wollte gerne fragen, in welchem Gesetz diese Maßnahmen, wenn z.B. ein Angeklagter vor Gericht ausrastet, beschrieben sind. Ich hab zwar ein StPO vor mir, jedoch Inhaltsübersicht und Index helfen nicht weiter. Googlen führt mit diesen Stichwörtern zu keinen für mich sinnenvollen Ergebnissen: z.B. Fixierung von Heimbewohner oder Knebelverträge.
Des Weiteren interessiert mich, ob in der Praxis geknebelt oder stattdessen pausiert wird.
Ausschluss oder Unterbrechung der Verhandlung. Die Fesselung kommt bei Fluchtgefahr in Frage, die Knebelung als Zwangsmaßnahme überhaupt nicht. Denn der Angeklagte hat einen verfassungsgemäßen Anspruch auf rechtliches Gehör.
§ 247 stpo und §§ 230ff. stpo lesen. inbes. aus § 231b stpo ist zu folgern, dass die anwesenheit des angeklagten ein recht ist und die pflicht zum erscheinen nicht mit jedem mittel durchsetzbar ist…
natürlich wird niemand geknebelt, an den stuhl gekettet, gefesselt oder fixiert… er verwirkt letztlich sein recht auf richterliches gehör…
ergänzung:
die fesselung wegen fluchtgefahr, §§ 231, 119 Abs.5 stpo, kommt in der praxis (so gut wie) nicht vor, da die überwachung durch beamten ausreicht.
Danke für die schnellen Antworten.
Im naja TV-Gericht wurde der Angeklagte schon mal an den Stuhl gefesselt und ich meine, Alexander Hold hätte mal einen Knebel angedroht. Da haben die Shows wohl komplett übertrieben.
Du weißt schon, daß das mit der juritsischen Realität ungefähr soviel zu tun hat wie langsamer Walzer mit Rock’n Roll?
Huhu,
zur StPO (rechtliches Gehör etc.) haben sich ja schon die anderen geäußert.
Wenn der Angeklagte randaliert wird wahrscheinlich erstmal der Verteidiger angehalten, auf seinen Mandanten einzuwirken. Danach wird man wahrscheinlich mal ein Ordnungsgeld androhen und schließlich könnte ich mir auch Vorstellen, dass das bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden kann…
Wenn der Herr Hold von Knebeln spricht, ist dies aber eher im „übertragenen“ Sinn zu verstehen… Ansonsten darf man TV-Shows natürlich nicht allzu ernst nehmen
)
Googlen führt mit diesen Stichwörtern zu keinen für mich sinnenvollen Ergebnissen: z.B. Fixierung von Heimbewohner oder Knebelverträge.
Ein Knebelvertrag (sofern dies das Suchwort war?! ^^) hat ja auch nichts mit dem Strafverfahren und der dortigen Behandlung des Angeklagten zu tun.
Von Knebelverträgen ist vielmehr im Rahmen der Sittenwidrigkeit im BGB (§ 138) schonmal die Rede…
Gruß Flo
Du weißt schon, daß das mit der juritsischen Realität ungefähr
soviel zu tun hat wie langsamer Walzer mit Rock’n Roll?
Mir ist schon klar, dass das ein Laien-Theater ist und dass die Geschichten unrealistisch überzogen sind, aber ich dachte schon, dass man sich an StGB und StPO orientiert und auch hält, abgesehen davon, dass aus dramaturgischen Gründen die Hauptverhandlung stark komprimiert ist.
Danke für die Antwort.
„Knebelverträge“ waren unerwünschte Resultate bei der Google-Suche.
Fixierung von Heimbewohnern
Hallo,
die Fixierung von einem Heimbewohner kann nur auf richterliche Anordnung erfolgen und erst dann, wenn der Richter sich vor Ort, also im Pflegeheim von der Notwendigkeit der Fixierung überzeugt hat, da dies ohne richterliche Anordnung als „Freiheitsberaubung“ strafrechtlich relevant ist.
Die Fixierung dient ausschließlich zum Schutz des Patienten.
LG
Jägerschnitzel am liebsten mit Kroketten
Ich finde, dass Jägerschnitzel besser mit Kroketten schmeckt als mit Pommes oder Salzkartoffeln.
Als Getränk bevorzuge ich dann ein guten Pils!
Wenn sich jemand fragt, warum ich solch einen zusammenhanglosen Scheiß hier reinkritzel: Es hat in Summe den gleichen Bezug zur Frage, wie die Antwort von rastatt2012 …