Festanstellung, Mieteinnahmen und Minijob?!?!

Moin moin,
ich bin Fest angestellt, habe Mieteinnahmen und möchte
nebenbei noch einen 400,-€ Job ausüben.

Im Netz der unbegrentzen möglichkeiten, habe ich keine
exate Antwort bekommen und bevor ich mir das gesamte
EstG durchlese frag ich euch mal.

Muss ich den 400,-€ Job in der Steuererklärung angeben?
(Finde da keine Zeile wo steht, Pauschalabzug o.ä.)

Rein Theoretisch steigt das Jahres Brutto dadurch ja an, zumal auch Mieteinnahmen vorhanden sind.
Ich möchte ja nun keine Stuererhinterziehung begehen!!
( Anlage V ) :wink:

Vielen Dank schonmal!

moin zurück!

ja, du mußt jegliche form von einkünften angeben. die 400 euroe werden dem jahresbrutto des angestelltenverhältnisses einfach zugerechnet. dem fa ist´s egal, mit wievielen arbeitsverhältnissen du dein geld verdienst.

saludos, borito

Nebenjob ist Lohnsteuerklasse 6 und wird in Anlage N, rechte Spalte eingetragen.

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo,
nein daß musst Du nicht angeben, wenn die 410 Einkünfte pauschal besteuert werden und Du sonst keine Leistungen von Vater Staat beanspruchst (ALG u.a.)
Gruss Hermann

Also ich glaube nicht, dass du den 400 Euro-Job angeben musst. Der Arbeitgeber, bei dem du den 400 Euro-Job machst, führt ja für dich schon pauschal Steuern und KV und RV ab. Die Sätze weiss ich leider nicht. Bei mir war das auch so. Ich musste nix angeben.

Hallo

Muss ich den 400,-€ Job in der Steuererklärung angeben?

Das kommt auf den Einzelfall an.

Gibt bei einem 400€-Job 2 Möglichkeiten.

  1. Ohne Lohnsteuerkarte, dann zahlt der Arbeitgeber pauschal 2%-Steuer. Dann müsste nichts angeben werden.
    Im Gegenzug kann man auch keine Werbungskosten geltend machen.

  2. Abgabe der Lohnsteuerkarte. Dann ist man selbst nach individuellen Eigenschaften (Steuerklasse, Kirchensteuer, Kinder und und und) steuerpflichtig.

Welche Variante Ihr Arbeitgeber nutzt, müssten Sie erfragen.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen. Weitere Informationen zum Thema gibt es auch unter Minijob-Zentrale.de
Mfg

Hallo,

der 400 € Job ist pauschal mit Lohnsteuer und Sozialversicherung belegt. Die Einnahmen müssen nicht erklärt werden.

Hallo,
wenn die 400 € als Minijob pauschal versteuert wird, dann muss man diesen Betrag nicht in der Steuererklärung angeben. Wird nach Steuerklasse VI versteuert, dann schon.
Gruß

Hallo,

pauschal versteuerter Lohn muss nicht angegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

soweit ich weiß ist ein Minijob erlaubt und muß nicht angegeben werden (ist ja kein Feld für vorgesehen, mitkriegen tut das FA das trotzdem).

Die Mieteinnahmen mußt Du angeben.
Ob das Einfluß auf den 400€-Job hat weiß ich nicht.
Ich würds erstmal weglassen, wenn die was sagen kann man immernoch nachfragen wo man es denn wie eintragen sollte, es gibt dafür ja auch keine Lohnsteuerbescheinigung…

Du hast es ja nicht böswillig verheimlicht.

Viele Grüße

Paola