Du musst dafür sorgen, dass Du weiterhin als hauptberuflich Selbstständiger angesehen wirst, dann greift die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Das bedeutet aber, dass Du über 20 Stunden wöchentlich für die selbstständige Tätigkeit aufwendest und nach Möglichkeit auch mehr Einnahmen als aus der Beschäftigung erwirtschaftest. Nach außen hin muss die Selbstständigkeit den zeitlichen in wirtschaftlichen Mittelpunkt Deines Lebens darstellen.
leider ist es so, daß eine Angestelltentätigkeit einen automatisch in die gesetzliche Kasse zurückbringt. Außer man liegt über der Pflichtgrenze (derzeit 50.850,- Euro brutto jährlich). Das wird aber wohl nicht erreicht, oder? Daß daneben in eher geringerem Rahmen die Selbständigkeit weiterläuft, hilft in dem Fall leider nichts. Entscheidend ist, was im Mittelpunkt der Tätigkeit steht. Man muß sogar für die Beitragszahlung an die Kasse die selbständigen Einkünfte korrekterweise mit berücksichtigen, und daraus ebenfalls Beiträge zahlen.
Wenn zu erwarten ist, daß die PKV später wieder paßt (z.B. zeitlich begrenzte Anstellung), empfehle ich, den Vertrag nicht zu kündigen, sondern ihn ruhen zu lassen (als Anwartschaft). Dann kann man den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufleben lassen. Details dazu klären Sie am Besten mit Ihrem Versicherer.
Nein! Es gibt Möglichkeiten in der PKV zu bleiben. GKV und PKV fragen - beide helfen mit ihren Argumenten weiter. ich finde diese anonymen Anfragen scheisse!
glück auf
pe sturm
Sie werden ersteinmal versicherungspflichtig. Sollten Sie über der Beitragsbemessunggrenze länger als ein Jahr verdienen, dann können Sie sich wieder Privat versichern lassen. Sie können mich gerne hierzu anrufen unter 017657269833…
Hallo!
Meist sind die Fragen ja andersherum - „Wie komme ich zurück in die GKV“? Ich finde es gut, dass Sie privat versichert bleiben wollen, weiß aber nicht, ob es möglich ist, privat versichert zu bleiben, wenn man wieder pflichtversichtert ist. Ich glaube eher nicht. Wenn Sie allerdings zukünftig mehr als 50.850,00 Euro im Jahr verdienen, können sie privat vesichert bleiben.
wenn das Einkommenn aus der Selbständigkeit überwiegt, kann weiterhin die PKV bestehen bleiben.
Ansonsten würde ich auf alle Fälle zu einer Anwartschaftsversicherung bei der PKV raten, damit eine spätere Rückkehhr in die PKV problemlos möglich ist.
Hallo,
wenn das Einkommen über 50.850 € beträgt kannst Du Dich weiter privat versichern, solltest Dich aber freistellen lassen, damit Du nicht bei Unterschreiten der Grenze pflichtig wirst. Sollte das Einkommen der Festanstellung nicht ausreichen, könnte man versuchen das Einkommen aus der Nebenbeschäftigung hinzuzurechnen.
Gruß H.
Wenn nur nebenberuflich Selbständig bist, also das Angestelltenverhältnis überwiegt, dann kommt es auf Dein Einkommen an. Liegt das über 50.850 brutto im Jahr kannst Du Privatversichert bleiben. Liegt es darunter wirst Du Versicherungspflichtig und musst Dich gesetzlich versichern.
So, wenn Sie den Status haben: Angestellt, so kommt es auf Ihren Jahresverdienst an. Liegt dieser über 50850 € im Jahr können Sie in der PKV bleiben. Liegt der Verdienst darunter, so müssen Sie in die GKV zurück. In dem Fall sollten Sie prüfen, ob eine Anwartschaft in der PKV für Sie sinnvoll ist.
Sollten Sie den Status Selbständigkeit mit Nebentätigkeit im Angestelltenverhältnis haben, so können Sie in der PKV bleiben. Doch dann sind einige Punkte für die Angestelltentätigkeit erforderlich.
Die GKV ist verantwortlich für die Statusfeststellung. Dort bitte den Sachverhalt vortragen und als Ergebnis eine Statusfeststellung bekommen. Und dann wissen Sie ob Sie Angestellter mit nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit sind, oder umgekehrt.
es ist durchaus so : wenn Sie bei der Festanstellung unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdienen , dann müssen Sie tatsächlich zwangsläufig zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.
Hallo,
meine Antwort kommt ein bisschen spät, daher vermute ich, dass alles Wesentliche schon gesagt wurde.
Von mir daher nur in Kürze:
Wenn ihr Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, müssen Sie wohl zurück - außer, Sie sind über 55.
Herzliche Grüße