Hallo, vollgrell,
leider ist es so, daß eine Angestelltentätigkeit einen automatisch in die gesetzliche Kasse zurückbringt. Außer man liegt über der Pflichtgrenze (derzeit 50.850,- Euro brutto jährlich). Das wird aber wohl nicht erreicht, oder? Daß daneben in eher geringerem Rahmen die Selbständigkeit weiterläuft, hilft in dem Fall leider nichts. Entscheidend ist, was im Mittelpunkt der Tätigkeit steht. Man muß sogar für die Beitragszahlung an die Kasse die selbständigen Einkünfte korrekterweise mit berücksichtigen, und daraus ebenfalls Beiträge zahlen.
Wenn zu erwarten ist, daß die PKV später wieder paßt (z.B. zeitlich begrenzte Anstellung), empfehle ich, den Vertrag nicht zu kündigen, sondern ihn ruhen zu lassen (als Anwartschaft). Dann kann man den Vertrag ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder aufleben lassen. Details dazu klären Sie am Besten mit Ihrem Versicherer.
Freundliche Grüße
Michael Rischer
www.pkv-netz.com