Servus,
Muss ich also dafür unbedingt ein Gewerbe anmelden?
Müssen: „Eigentlich“ schon. Wenn nicht, kommen einige Ordnungswidrigkeiten raus, die sonst in einem Schwung vermieden werden: Anzeige bei der Berufsgenossenschaft, bei der IHK, beim Finanzamt wird alles von der Gemeinde durchgeleitet und hält betreffend Anzeigepflichten den Rücken frei.
Wie rechne ich ab ?
Damit meine ich was muss ich dabei beachten. Mit dem PC
Service ist mir klar das ich nach Stunde oder Leistung
abrechne, aber die Erotik Seite, da erhalte ich ja nur den
erwirtschafteten Umsatz, was mache ich damit?
Das kommt drauf an. Behält der Portalbetreiber seine Provision ein, und der Umsatz wird direkt mit dem Endkunden bewirkt, gehört auch beides (Einnahme = Total, Ausgabe = einbehaltene Provision) in die Überschussrechnung. Wenn das Honorar vom Kunden an den Portalbetreiber geht, und der Portalbetreiber seinerseits Honorar bezahlt (seltene Gestaltung, weil die Betreiber sich so weit wie möglich aus potentiell sittenwidrigen ergo möglicherweise nichtigen Verträgen raushalten), ist nur das ausgezahlte „Netto“ Einnahme.
Worauf muss ich achten ?
Gibt es bestimmte Sachen die ich beachten muss, oder einfach
drauf los?
Beim PC-Service heißt das Stichwort „Meisterzwang“, beim Webcam-Dienst u.a. „Jugendschutz“, „Sittenwidrigkeit“ etc.; unter Umständen auch „Verarbeitung personenbezogener (Kunden-)daten“ - hier vor allem die Nutzungsbedingungen des Portalbetreibers genau studieren. Ob z.B. die Verantwortung für die Abwesenheit einer Alterskontrolle auf die Webcam-Anbieter abgewälzt wird.
Was ist mit Steuern ? Umsatzsteuer, Gewrbesteuer, Lohnsteuer?
Was ist mit meiner Lohnsteuer als Angestellter? Bleibt diese
vom Gewerbe unberührt? Wird das getrennt von einander
betrachtet?
Auf die Lohnsteuer haben andere Einkünfte neben denen aus nichtselbständiger Arbeit keinen Einfluß. Die Lohnsteuer ist aber bloß eine Erhebungsform (Vorauszahlung) der Einkommensteuer, und für die Einkommensteuer werden alle steuerbaren Einkünfte aus allen Quellen zusammengerechnet.
Was ist mit der Krankenversicherung ?
Also muss ich mich nicht irgendwo noch extra anmelden und
bezahlen?
Das hängt von der Bedeutung der Einkünfte aus den Gewerbebetrieben im Vergleich zu denen aus der nichtselbständigen Arbeit ab. Hier ists tatsächlich sinnvoll, die Pflichtkasse zu kontaktieren - denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen (und später im Zweifelsfall auch wieder rauskramen…).
Schöne Grüße
MM