Festanstellung, PC Service + Erotikseiten nebenbei

Hallo,

ich wollte mal wissen wie es aussieht und worauf ich achten muss wenn ich neben meiner Festanstellung Erotikseiten und PC Service betreiben möchte.

Brauche ich ein Gewerbe ?
Wie rechne ich ab ?
Worauf muss ich achten ?
Was ist mit Steuern ? Umsatzsteuer, Gewrbesteuer, Lohnsteuer?
Was ist mit der Krankenversicherung ?

Viele Fragen, doch ich hoffe mir kann man hier helfen.

Danke schonmal im voraus !!!

Servus,

Brauche ich ein Gewerbe ?

Das hast Du dann ja schon. Du musst es bloß noch anmelden.

Wie rechne ich ab ?

Da gibts viele Möglichkeiten: Nach vereinbarter Leistung, nach Zeit, … - was ist die Frage?

Worauf muss ich achten ?

In beiden Bereichen: Daß Du nix machst, was man nicht darf bzw. was Du nicht darfst.

Was ist mit Steuern ? Umsatzsteuer, Gewerbesteuer,

Muss man zahlen. Umsatzsteuer nicht als Kleinunternehmer (> § 19(1) UstG). Gewerbesteuer nicht, wenn der Gewerbeertrag nicht den Grundfreibetrag für Einzelunternehmer erreicht.

Lohnsteuer?

Muss man abführen, wenn man Arbeitnehmer beschäftigt.

Was ist mit der Krankenversicherung ?

Die ist in der gegebenen Konstellation durch die Pflichtversicherung im Angestelltenverhältnis gegeben.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich wollte mal wissen wie es aussieht und worauf ich achten
muss wenn ich neben meiner Festanstellung Erotikseiten und PC
Service betreiben möchte.

Brauche ich ein Gewerbe ?

Muss ich also dafür unbedingt ein Gewerbe anmelden?

Wie rechne ich ab ?

Damit meine ich was muss ich dabei beachten. Mit dem PC Service ist mir klar das ich nach Stunde oder Leistung abrechne, aber die Erotik Seite, da erhalte ich ja nur den erwirtschafteten Umsatz, was mache ich damit?

Worauf muss ich achten ?

Gibt es bestimmte Sachen die ich beachten muss, oder einfach drauf los?

Was ist mit Steuern ? Umsatzsteuer, Gewrbesteuer, Lohnsteuer?

Was ist mit meiner Lohnsteuer als Angestellter? Bleibt diese vom Gewerbe unberührt? Wird das getrennt von einander betrachtet?

Was ist mit der Krankenversicherung ?

Also muss ich mich nicht irgendwo noch extra anmelden und bezahlen?

Viele Fragen, doch ich hoffe mir kann man hier helfen.

Danke schonmal im voraus !!!

Moin,

selbstverständlich mußt du deinen Chef um Erlaubnis fragen, ob du einer Nebenbeschäftigung nachgehen darfst.
Generell darf es dir von ihm nicht verboten werden, wenn es deine Arbeitsleistung für ihn nicht beeinträchtigt oder du damit in Konkurrenz zu ihm treten würdest.

Ob die Regelung anders ist, weil du Erotik anbieten willst, weiß ich nicht…k.A. ob sich konservative Chefs/Branchen da anstellen.

Anzeigen bei ihm mußt du das Nebengewerbe auf jeden Fall.

Gruß
Christian

Servus,

Muss ich also dafür unbedingt ein Gewerbe anmelden?

Müssen: „Eigentlich“ schon. Wenn nicht, kommen einige Ordnungswidrigkeiten raus, die sonst in einem Schwung vermieden werden: Anzeige bei der Berufsgenossenschaft, bei der IHK, beim Finanzamt wird alles von der Gemeinde durchgeleitet und hält betreffend Anzeigepflichten den Rücken frei.

Wie rechne ich ab ?

Damit meine ich was muss ich dabei beachten. Mit dem PC
Service ist mir klar das ich nach Stunde oder Leistung
abrechne, aber die Erotik Seite, da erhalte ich ja nur den
erwirtschafteten Umsatz, was mache ich damit?

Das kommt drauf an. Behält der Portalbetreiber seine Provision ein, und der Umsatz wird direkt mit dem Endkunden bewirkt, gehört auch beides (Einnahme = Total, Ausgabe = einbehaltene Provision) in die Überschussrechnung. Wenn das Honorar vom Kunden an den Portalbetreiber geht, und der Portalbetreiber seinerseits Honorar bezahlt (seltene Gestaltung, weil die Betreiber sich so weit wie möglich aus potentiell sittenwidrigen ergo möglicherweise nichtigen Verträgen raushalten), ist nur das ausgezahlte „Netto“ Einnahme.

Worauf muss ich achten ?

Gibt es bestimmte Sachen die ich beachten muss, oder einfach
drauf los?

Beim PC-Service heißt das Stichwort „Meisterzwang“, beim Webcam-Dienst u.a. „Jugendschutz“, „Sittenwidrigkeit“ etc.; unter Umständen auch „Verarbeitung personenbezogener (Kunden-)daten“ - hier vor allem die Nutzungsbedingungen des Portalbetreibers genau studieren. Ob z.B. die Verantwortung für die Abwesenheit einer Alterskontrolle auf die Webcam-Anbieter abgewälzt wird.

Was ist mit Steuern ? Umsatzsteuer, Gewrbesteuer, Lohnsteuer?

Was ist mit meiner Lohnsteuer als Angestellter? Bleibt diese
vom Gewerbe unberührt? Wird das getrennt von einander
betrachtet?

Auf die Lohnsteuer haben andere Einkünfte neben denen aus nichtselbständiger Arbeit keinen Einfluß. Die Lohnsteuer ist aber bloß eine Erhebungsform (Vorauszahlung) der Einkommensteuer, und für die Einkommensteuer werden alle steuerbaren Einkünfte aus allen Quellen zusammengerechnet.

Was ist mit der Krankenversicherung ?

Also muss ich mich nicht irgendwo noch extra anmelden und
bezahlen?

Das hängt von der Bedeutung der Einkünfte aus den Gewerbebetrieben im Vergleich zu denen aus der nichtselbständigen Arbeit ab. Hier ists tatsächlich sinnvoll, die Pflichtkasse zu kontaktieren - denn was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen (und später im Zweifelsfall auch wieder rauskramen…).

Schöne Grüße

MM