Festanstellung und BfA-Befreiung

Guten Tag,

ein Arbeitnehmer ist festangestellt. Von seinem Arbeitgeber hat er die Erlaubnis, auch nebenbei tätig zu sein.

Da er als Kleinstunternehmer freiberuflich tätig ist, hat er nur beim Finanzamt eine Steuernummer beantragt, um Rechnungen schreiben zu können, auf denen er keine Umsatzsteuer ausweist.

Einer seiner Auftraggeber fordert jetzt jedoch eine Bescheinigung über die BfA-Befreiung, um nicht rückwirkend für den Auftragnehmer Sozialabgaben zahlen zu müssen.

Wie muß er sich jetzt verhalten? Da er den Hauptteil seiner Einnahmen aus der Festanstellung, in der er natürlich alle Sozialabgaben zahlt, bezieht, ist er doch eigentlich von allen weiteren Zahlungen an die BfA befreit? Wie kann er das nachweisen?

Generell: Wohin kann man sich bei derartigen Fragestellungen wenden? Steuerberater? Rentenberater der BfA? Allgemein die BfA?

Ich hoffe, jemand von Euch hat Erfahrungen mit dieser Problemstellung.

Vielen Dank,
bimi.

Hallo bimi,
Der Auftraggeber erhält doch eine Rechnung von ihm. Damit ist doch alles abgegolten. DAs beste ist das er direkt beim Steuerberater nachfragt.
Ich hoffe ich konnte Dir damit helfen.
LG

Rückwirkende Sozialabgaben
Hallo Daniela,

danke für Deine Antwort.

Wenn ich das richtig verstanden habe, will sich der Auftraggeber damit nur absichern. Sollte in Zukunft bei einem seiner Auftragnehmer eine Scheinselbständigkeit festgestellt werden, müßte er wohl zB. BfA-Beiträge rückwirkend für diesen abführen. Damit das nicht passiert, fordert er zuerst die BfA-Befreiung, um den Status eindeutig festgestellt zu haben, bevor er die Rechnung bezahlt.

Gruß, b.

Hallo Bimi, ich würde dann bei der BFA Anfragen wie sich das verhält. Er hat ja nichts zu befürchten. LG

Ich würde telefonisch bei der DRV nachfragen, Viele Grüße, D.

Hotline
Hallo,

ich habe inzwischen bei der Hotline der BfA nachgefragt. Dort hat man mir empfohlen, einen Antrag auf Klärung (Clearing) zu stellen. Zusätzlich soll ich auch bei der Künstlersozialkasse nachfragen, ob mein Beschäftigungsverhältnis evtl. dort beitragspflichtig ist.

Ich danke Euch für Eure Antworten.

Viele liebe Grüße,
bimi.