Hallo.
Konstruieren wir mal diesen Fall:
Ein Arbeitnehmer hat eine Festanstellung - jedoch nur Teilzeit (50%).
Würde sich nun die Gelegenheit bieten, einen Nebenjob anzunehmen, böte der Arbeitgeber des Nebenjobs folgende Möglichkeiten an:
angemeldete Beschäftigung (Steuerklasse 6) oder freiberuflich/Honorartätigkeit.
Was wäre vorteilhafter? Würde sich eine Honorartätigkeit prinzipiell auch auf die Sozialversicherungsbeiträge auswirken, oder käme es Ende des Jahres lediglich zu einer Steuernachzahlung? Wie sähe es mit steuerlicher Absetzbarkeit aus?
Grüße!
kathi
Hallo, kommt auf die wöchentliche selbstständige Arbeitszeit an, wenn die unter 15 Std liegt, ist die Vermutung nah, dass es nur eine nebenberufliche Selbstständigkeit ist, dann würde man keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Das sollteman aber mit der Krankenkasse klären, wenn die der Selbstständigkeit den Vorrang geben, muss der AG des Anestellten keine Sozialversicherungsbeiträge mehr an die KV schicken, sondern das muss dann der AN selbst organisieren (kann teuer werden).
Steuerlich gibt man am Ende des JAhres seine Steuererklärung mit beiden Einnahmequellen ab und muss ggf nachzahlen, auch hier ist wieder entscheidend, welcher Gewinn gemacht wurde.
Alles was mit der Selbstständigkeit zu tun hat kann auch irgendwie abgesetzt werden, aber das ist eine Wissenschaft für sich und eher was für einen Steuerberater. Alles was im Kleinen rahmen bleibt kann man evtl noch selbst rausfinden unter www.existenzgruender.de
Gruß Susanne
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