Festanstellung vor offiziellem Master. Erlaubt?

Hallo

ich beginne in Kürze eine Festanstellung (40h)in der Schweiz. Den Abschluss Master erhalte ich offiziell erst im Januar 2013 (Verteidung usw.; Bachelor abgeschlossen).

Wie verhält es sich mit der 20h Regelung?
Wenn ich mich normal Krankenversicher, sollte es doch kein Problem sein, oder? Oder ist es VERBOTEN mehr als 20h zu arbeiten (im Semester)?

Danke vorab

Wieso sollte das verboten sein?

Sorry, keine Ahnung. Wenn du in der Schweiz arbeitest und lebst gilt da sicherlich deren Recht und davon hab ich nu absolut gar keine Ahnung … sorry

Hallo Nancy84,
nein verboten ist die Mehrarbeit über 20h im Semester sicher nicht. Sie verlieren dann den Studentenstatus,
und würden krankenversichert wie ein normaler Arbeitnehmer. Es fallen dann mit der Festanstellung natürlich auch andere Sozialabgaben an, Rentenvers., Arbeitslosenvers.
Ob es jetzt dazu in der Schweiz Besonderheiten gibt, kann ich Ihnen leider nicht beantworten.
Eine ganz genaue Auskunft erhalten sie sicher, wenn Sie einfach bei Ihrem derzeitigen studentischen Krankenversicherer nachfragen,da ja dann auch der Beitrag für die studentische KV wegfällt, was Sie der KV auch mitteilen müssten, um nicht doppelt zu zahlen.
Alle anderen Beiträge führt ja dann der Schweizer Arbeitgeber ab für Sie.

Viele Grüße
Regina

Hallo Nancy84,
kann Dir leider von den Schweizer Arbeitsregelungen und versicherungstechnischen Möglichkeiten keine Auskunft geben. Es kann Dir aber sicher jemand vom Schweizer Arbeitsamt die rechtlichen Gegebenheiten sagen - oder wo Du die notwendige Info bekommst.
Alles Gute für die Finalisierung Deines Studiums
Liebe Grüße
thombe