Eine Arbeitnehmerin in 50 Prozent Festanstellung in einem Fitnessstudio geht nach einer Entbindung in Elternzeit (3 Jahre werden vereinbart) und wird in dieser Zeit wieder schwanger. Ach danach geht sie wieder in Elternzeit. In dieser 2. Elternzeit möchte sie eine 400 Euro Stelle in einem anderen Studio annehmen, da die ursprüngliche Stelle mit 50 Prozent zu viele Stunden sind und außerdem nach einem Umzug zu weit entfernt ist um nur ein paar Stunden zu arbeiten. Kündigen kann sie nicht, da ihr Mann Polizeibeamter ist und sie somit auf den Versicherungsschutz aus dieser Festanstellung angewiesen ist, da sie sich und die Kinder sonst privat versichern müsste. Muss sie ihrem Arbeitgeber dies melden, wenn ja in welcher Form und darf dieser dies ablehnen, wenn ja warum? Gibt es irgendwelche Kniffe wie die Arbeitnehmerin in festanstellung bleiben kann und trotzdem den 400 Euro Job annehmen kann?
Hallo
Muss sie ihrem Arbeitgeber dies melden,
wenn ja in welcher Form und darf dieser dies ablehnen, wenn ja
warum? Gibt es irgendwelche Kniffe wie die Arbeitnehmerin in
festanstellung bleiben kann und trotzdem den 400 Euro Job
annehmen kann?
§15 (4) Satz 2 BerzGG:
Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbständiger bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
Ein dringender Grund wäre z.B., wenn der AG die Arbeitsleistung gerne selber beim AN abrufen möchte; oder wenn der AN bei einem Konkurrenten arbeiten will.
Gruß,
LeoLo