Hallo,
also wir haben einen Mietvertrag von Sigel 2001.
Unter § 3 Mietzins steht:
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Der Mietzins beträgt monatlich, vierteljährlich, jährlich: 440,- EUR ( es ist nichts gestrichen oder unterstrichen worden)
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Nebenkosten ( zu entrichten für Versicherung, Schornstein, Strassen, Grundsteuer, Müllabfuhr, Wasser, Abwasser + Hausstrom)
-werden nicht besonders erhoben - sind neben dem Mietzins besonders zu zahlen mit einem festen Betrag von 100,-EUR pro - Monat - Vierteljahr - Jahr - werden anteilig in Höhe von____ Prozent der tatsächlich entstehenden Gesamtkosten umgelegt, wobei eine monatliche Abschlagszahlung von_____EUR zu leisten ist. Im letzteren Falle muss die Abrechnung jährlich bis zum 30.06. erfolgen.( Heizkostenregelung lass ich weg wir zahlen direkt an den Versoger.)
Dann geht es weiter mit -
Haben die Parteien eine Betriebskostenpauschale vereinbart, ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten im Sinne des § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung anteilig auf den Mieter umzulegen. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn der Vermieter in ihr den Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert. Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenen Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats. Soweit die Erklärung darauf beruht, das sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt. Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzten. Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
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Für sonstige Mietzinserhöhungen gelten die gesetzlichen Vorschriften und Fristen.
§ 4
- mietzins ist monatlich, vierteljährlich, jährlich im Voraus zu zahlen. ( Hier wurde auch nichts unterstrichen oder gestrichen),
- Folgende Nebenabgaben sind zu zahlen ( Keine)
Also, nun zu mir. Ich habe seit dem bis jetzt die NK Abrechungen bezahlt weil ich das so verstanden hatte, dass ich das auch müsste.
Jetzt hat mir ein Bekannter gesagt, das dem nicht so ist. ( Ich hab mich bei ihm über meinen Vermieter ausgelassen, das dieser mal wieder versucht, seinen Leerstand auf sie vorhanden Mieter abzuwälzen)
Ich hätte eigentlich seit Mietbeginn gar nichts nachzahlen müssen, da ich einen Festbetrag als Nebenkosten hätte und der Vermieter dort ja auch beschreibt was alles in den NK drin ist.
Meine Frage: Kann ich die jetztige NK Abrechnung mit hoher Nachzahlung wegen dem Leerstand verweigern und auf den Mietvertrag verweisen, oder kann der Vermieter sagen ich hätte die vorherigen ja auch bezahlt und müsste das nun auch weiter machen?
Lieben Dank im Voraus für aufklärende Antworten