Seit einem Jahr bin ich neu in einer Behörde als Beamter tätig und habe eine 42 Std Woche,aber Gleitzeit.
Leider soll ich „sehr oft“ einen Kollegen vertreten der feste Arbeitszeiten hat und ich dadurch fast nie meine Gleitzeit nutzen kann.
Was kann ich tun um in den genuß der Gleitzeit zu kommen?
Darf mir bei Gleitzeit überhaupt feste Arbeitszeit vorgeschrieben werden?..also ab und zu schon,aber immer?
Hallo,
es gibt eine Kernarbeitszeit, an der man an seinem Arbeitsplatz sein muss (z. B. 9 - 15 Uhr). Wie das bei einer Vertretung aussieht kann ich nicht sagen, einfach mal mit dem Personalrat sprechen oder mit dem Vorgesetzten.
Gruß Bukatcho
Hallo,
wurde schon mit dem zuständigen Vorgesetzen über das Problem gesprochen?
Ist das Thema Gleitzeit Bestandteil einer Dienstvereinbarung oder des Arbeitsvertrages?
Ich kenne mich nicht mit Beamtenrecht aus - ich würde halt erstmal versuchen, das Problem beim Chef anzusprechen - erfordert die zu vertretende Tätigkeit unbedingt diese feste Zeit (Wegen Sprechzeiten o.ä.) oder wäre auch problemlos Gleitzeit möglich? Wenn der Chef hier hart/unflexibel bleibt, würde ich dann mal den Personalrat fragen…
Beatrix
Hi Sibbe,
um hier klarer zu sehen, müsste man mal einen Blick auf die landesrechtliche Arbeitszeiverordnung werfen und dann im besonderen auf die bestehende Dienstvereinbarung zur Gleitzeit. Erst wenn man die Regelungen kennt, kann man zu Dienem Fall was sagen. Eine Nachfrage beim Personlrat kann aber auch nicht schaden.
Gruß,
Michael